Ihre Zuständigkeit
Laut Gesetzgebung (kantonaler Richtplan) zu den chemischen und technologischen Risiken haben die Gemeinden insbesondere folgende Aufgaben:
- Sie überprüfen ihre Planungen im Hinblick auf das Ziel der Risikobewältigung und treffen geeignete Massnahmen, wobei Sie sich auf die kantonale Vollzugshilfe Störfallvorsorge und Raumplanung stützen.
- Sie weisen im Rahmen der Revision der OP die Konformität neuer Wohnzonen oder Verdichtungen aus, falls sichdiese im Konsultationsbereich von einer der StFV unterstellten Risikoanlage befinden.
- Bei Neueinzonungen und Verdichtungen bestehender Bauzonen ist vorrangig die Wahl eines anderen Standorts zu prüfen, der eine wirksame Alternative zur Verringerung des Risikos darstellen kann. Wenn es nicht möglich ist, einen alternativen Standort zu wählen, sollten sie prüfen, welche raumplanerischen oder baulichen Schutzmassnahmen in Betracht kommen.
- Sie legen im GBR die notwendigen Einschränkungen, Regeln und Auflagen fest, die in der Nähe von Risikoanlagen, die der StFV unterliegen, gelten.
- Falls eine neue Arbeitszone in der Nähe eines bestehenden Wohngebiets geplant werden sollte, ist einen Vorbehalt bezüglich der eventuellen Ansiedlung von der StFV unterstellten Unternehmen in das GBR aufzunehmen.