Ihre Zuständigkeit
Laut Gesetzgebung (kantonaler Richtplan) zu den belasteten Standorten haben die Gemeinden insbesondere folgende Aufgaben:
- Sie berücksichtigen die vorhandenen Angaben über belastete Standorte oder Altlasten in der Ortsplanung.
- Sie informieren die Antragsteller von Baugesuchen über die Lage hinsichtlich der belasteten Standorte.
- Sie leiten die Projekte für Bauten von geringer Bedeutung, die durch einen belasteten Standort oder eine Altlast betroffen sind, an das Amt für Umwelt weiter.
- Sie überwachen ihr Gebiet hinsichtlich der belasteten Standorte und ergreifen alle Notfallmassnahmen, die in ihrer Kompetenz stehen, um die Sicherheit von Gütern und Personen sicherzustellen.
Zur Erinnerung
Weitere Informationen finden Sie im Kataster der belasteten Standorte.