Ihre Zuständigkeit
Laut Gesetzgebung (kantonaler Richtplan) zum Bodenschutz haben die Gemeinden insbesondere folgende Aufgaben:
- Sie integrieren den qualitativen und quantitativen Bodenschutz in ihre Ortsplanung und berücksichtigen den Bodenwert bei der Wahl der Bodennutzungen.
- Sie kontrollieren, insbesondere bei der Ausführung von Bauprojekten, ob die Bodenschutzbedingungen eingehalten werden.
Zusätzliche Informationen
- Baustellen: damit die Böden langfristig fruchtbar bleiben - Empfehlungen (PDF, 308.27k)
- Für einen wirksamen Bodenschutz im Hochbau – Tipps und Richtlinien für die Planung
- Entsorgung natürlicher Wald-, Feld- und Gartenabfälle - Vollzugshilfe (PDF, 2.62MB)
- Verwertung und Entsorgung von Aushubmaterial und Bodenaushub (PDF, 227.75k)
- Saubere Veranstaltung: für nachhaltige Kultur- und Sportevents
Ihr Beitrag
Was Sie tun können für boden- und gewässerschonende Veranstaltungen im Freien
Den Veranstaltern die von den kantonalen Behörden und zuständigen Dienststellen ausgearbeitete Dokumentation verteilen.
Im Merkblatt Freizeitveranstaltungen auf der "Grünen Wiese" und den Einlageblättern finden Sie die nötigen Informationen, um eine Veranstaltung auf der Grünen Wiese boden- und gewässerschonend durchzuführen sowie damit zusammenhängende Formulare.
Was Sie tun können, um den Boden nicht zu verschmutzen
Auf den Einsatz von chemischem Dünger und Pflanzenschutzmitteln verzichten. Beim Einsatz von chemischem Dünger und Pflanzenschutzmitteln gelangen nämlich unter anderem Schwermetalle und organische Schadstoffe in die Böden. Diese sind nicht oder nur schwer abbaubar, reichern sich deshalb in den Böden an und gefährden deren Fruchtbarkeit. Eine zu hohe Schadstoffkonzentration stellt ein Risiko für die Gesundheit dar. Mehr dazu: Zum Umgang mit Pestiziden | Staat Freiburg
Was Sie tun können, um die Bevölkerung zu sensibilisieren
Die Garten-Charta bekannt machen, in der erklärt wird, welche Massnahmen die Artenvielfalt im eigenen Garten begünstigen. Das Dokument hat keinen Vertragscharakter. Wer die Charta unterzeichnet, geht die freiwillige moralische Verpflichtung ein, den Sinn der Garten-Charta zu respektieren und ihre nützlichen Massnahmen anzuwenden. Auf der Plattform der Westschweizer Ämter für Energie und Umwelt (energie-environnement.ch) finden Sie sämtliche Informationen zur Charta (Funktionsweise, Emblem, Geschichte, PDF-Dokument, interaktiver Garten).
Im Idealfall wird die Garten-Charta lokal von der Gemeinde oder einer Anwohnervereinigung verwaltet.
Was sie gegen das Verbrennen von Abfällen im Freien tun können
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde (z.B. mit Artikeln im Informationsblatt der Gemeinde) regelmässig daran erinnern, dass das Verbrennen von Abfällen im Freien, in Fässern oder im Kamin verboten ist.
- Die Angestellten der Gemeinde für das Thema sensibilisieren und regelmässig Kontrollen durchführen lassen.