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Das Gesetz unterscheidet Pflanzenschutzmittel und Biozide anhand ihres Verwendungszwecks.
Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel sollen Pflanzen schützen oder unerwünschte Pflanzen beseitigen. Hierzu zählen:
- Herbizide
- Insektizide
- Fungizide
- Akarizide
- Rodentizide
- Phytoregulatoren
Biozide
Biozide dienen der Bekämpfung von Schadorganismen. Hierzu zählen insbesondere:
- Produkte für die menschliche Hygiene oder die Hygiene im Veterinärbereich
- Desinfektionsmittel
- Rodentizide
- Repellentien
Beide Produktkategorien sind unter dem Begriff Pestizide zusammengefasst. Ihr Einsatz unterliegt einer spezifischen Gesetzgebung, der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) und der Biozidprodukteverordnung (VBP).
Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie von Bioziden bedarf der vorherigen Genehmigung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bzw. der Anmeldestelle Chemikalien. Nach ihrer Zulassung werden sie in zwei Datenbanken aufgenommen:
- das Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV
- das Produkteregister Chemikalien der Anmeldestelle Chemikalien
Diese beiden Datenbanken enthalten Informationen zu verschiedenen Bereichen. Hierzu zählen insbesondere die mit der Anwendung verbundenen Risiken, der Verwendungszweck, für den ein Produkt zugelassen ist, sowie die Zulassungskategorien (berufliche oder nicht berufliche Verwendung).
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Es ist wichtig, darüber nachzudenken, ob es notwendig ist, ein Pestizid einzusetzen oder ob die Präsenz des Zielorganismus toleriert werden kann.
Es existieren alternative Methoden, die auf mechanischen bzw. thermischen Verfahren beruhen. Einige von ihnen sind in den folgenden Dokumenten beschrieben:
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Die berufliche oder gewerbliche Anwendung (Landwirtinnen und Landwirte, Landschaftsarchitektinnen und ‑architekten, Hauswartinnen und ‑warte sowie Gemeindeangestellte) von Pflanzenschutzmitteln und bestimmten Bioziden (zur Bekämpfung von Nagetieren, Insekten, Milben und Anthropoden) setzt das Vorliegen einer Fachbewilligung sowie den Besuch von Schulungen (Grundausbildung und Weiterbildungen) voraus, bei denen das erforderliche Fachwissen erworben werden kann.
Privatpersonen sind von dieser Pflicht ausgenommen und kennen aufgrund der fehlenden Schulung oft die Risiken und bestimmte Besonderheiten beim Einsatz von Pestiziden nicht. Aus diesem Grund ist ihnen nur die Anwendung einer beschränkten Anzahl von Produkten gestattet. Auf der Produktetikette muss z. B. vermerkt sein «Bewilligt für die nicht berufliche Verwendung». Ausserdem dürfen seit dem 1. Januar 2021 an Privatpersonen nur noch Pflanzenschutzmittel ausgegeben werden, die für eine nicht berufliche Verwendung zugelassen sind.
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Die Wirkung von Herbiziden beruht allgemein auf der Unterbindung von Grundfunktionen, die der Entwicklung und dem Überleben der Zielpflanze dienen. Bei sachgemässen Gebrauch des Produkts wird der Wirkstoff durch die Humusschicht gebunden und am Verwendungsort zersetzt, bei unsachgemässer Anwendung kann es hingegen schnell in die Gewässer ausgewaschen werden. Deshalb ist ihr Einsatz an Orten mit befestigtem Unterbau verboten. Hierzu zählen:
- Strassen, Wege, Plätze, Terrassen (einschliesslich eines Grünstreifens von 50 cm an jeder Seite)
- Dächer
Hiervon sind auch private Kieswege sowie Friedhöfe betroffen. Diese Verwendungsverbote sind auf der Produktetikette vermerkt.
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Die Reste von Pestiziden, einschliesslich verdünnter Produkte, dürfen nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Reste von nicht verdünnten Produkten können in der Originalpackung an das Geschäft zurückgegeben bzw. bei einem Sammelzentrum für Sonderabfälle oder einem spezialisiertem Entsorgungsunternehmen abgegeben werden.
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Verwendung eines bewilligungspflichtigen Produkts
- Kaufen Sie nur notwendige Produkte, die dem beabsichtigten Verwendungszweck entsprechen.
- Setzen Sie nur Produkte ein, die für die nicht berufliche Verwendung zugelassen sind und setzen Sie diese nur für den vorgesehenen Verwendungszweck ein.
- Konsultieren Sie bei Produkten, die Sie bereits seit mehr als 1 Jahr lagern, das Pflanzenschutzmittelverzeichnis oder das Produkteregister Chemikalien und prüfen Sie, ob ein weiterer Gebrauch zulässig ist.
Anwendung am richtigen Ort…
- Setzen Sie das Produkt nur gegen zugelassene Zielorganismen ein.
- Die Verwendung von Herbiziden und Biozidprodukten gegen Algen und Moose auf und an Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen ist untersagt.
… zum richtigen Zeitpunkt…
- Bringen Sie das Produkt nicht vor oder während des Regens oder bei grosser Hitze aus.
- Vermeiden Sie es, Produkte bei starkem Wind auszubringen.
- Wenden Sie Insektizide nicht während des Bienenflugs an.
- Setzen Sie das Produkt während des auf der Verpackung vermerkten Entwicklungsstadiums der Pflanzen ein.
… und auf die richtige Weise
- Überschreiten Sie die vorgeschriebene Menge und Anzahl von Anwendungen nicht.
- Bereiten Sie nur die notwendige Menge vor und verwenden Sie nur so viel wie nötig.
- Vermeiden Sie jegliche unnötige Anwendung.
Beachten Sie die Sicherheitsregeln für sich selbst und die Umwelt.
- Befolgen Sie die Sicherheitsmassnahmen, die auf der Verpackung oder dem Sicherheitsdatenblatt vermerkt sind und die Sie im Geschäft erhalten können.
- Tragen Sie eine angemessene Schutzausrüstung.
- Bringen Sie die Produkte ausschliesslich mit geeigneter Gerätschaft aus. Diese muss sich in gutem Zustand befinden und regelmässig gereinigt werden.
- Verwenden Sie vorzugsweise fertig dosierte Produkte, die keiner zusätzlichen Handhabung bedürfen.
- Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit dem Produkt; wenn möglich, verwenden Sie es ohne das Beisein anderer Personen.
Sorgen Sie für eine sichere Aufbewahrung des Produkts.
- Bewahren Sie das Produkt ausserhalb der Reichweite von Kindern auf.
- Lagern Sie es nicht in der Nähe von Lebensmitteln oder in Verpackungen, die zu Verwechslungen führen könnten; bewahren Sie es, wenn möglich, in der Originalpackung auf.
- Vermeiden Sie jegliche Beschädigung, die zu einem Auslaufen in die Gewässer führen könnte.
Achten Sie auf eine korrekte Entsorgung.
- Leiten Sie das Produkt weder in die Kanalisation noch in Einlaufschächte ein!
- Waschen Sie die Spritzgeräte aus und bringen Sie das verwendete Wasser auf der zuletzt behandelten Fläche aus.
- Bringen Sie die Originalpackungen zum Geschäft zurück oder geben Sie diese bei einer Giftsammelstelle ab.
Wo erhalten Sie weitere Informationen?
- Lesen Sie die Aufschrift auf der Verpackung, die Etikette und/oder die Gebrauchsanweisung.
- Konsultieren Sie das Pflanzenschutzmittelverzeichnis oder das Produkteregister Chemikalien.
Mehr dazu
- Herbizide - Für eine umweltfreundliche Unkrautbekämpfung (PDF, 911.3k)
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- Merkblatt des Bundesamts für Umwelt: «10 vorbeugende Massnahmen und Alternativen zum Herbizideinsatz»
- Herbizid- und Biozidverbot auf Strassen, Wegen und Plätzen - Informationsbroschüre für Werkhöfe, Tiefbauämter, Unterhaltsdienste und Hauswartungen