Radon ist ein radioaktives Gas, das farblos, geruchlos und chemisch inert ist. Es entsteht durch den Zerfall von Uran und Radium, die natürlich im Boden und im Gestein vorkommen und aus denen es in die Umgebungsluft austreten kann. Seine durchschnittliche Konzentration in der Aussenluft ist in der Regel gering, meist unter zehn Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3).
Das wichtigste Isotop ist Radon 222, das seinerseits in die ebenfalls radioaktiven Elemente Polonium, Wismut und Blei zerfällt. Diese Radonfolgeprodukte lagern sich allmählich an Staubpartikel und feinsten Schwebeteilchen, sogenannten Aerosolen, an. Sie können beim Einatmen in die Lunge gelangen, sich auf dem Lungengewebe ablagern und dieses bestrahlen.
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Radon und seine radioaktiven Folgeprodukte können in die Lunge gelangen, sich auf dem Lungengewebe ablagern und dieses bestrahlen. Dies kann zu Lungenkrebs führen. Es gibt keinen biologischen Marker für eine Person, der zweifelsfrei erkennen lässt, dass Lungenkrebs durch Radon verursacht wird. Auf der Grundlage epidemiologischer Studien wird jedoch geschätzt, dass Radon in der Schweiz jährlich 200 bis 300 Opfer fordert, was es nach dem Rauchen zur zweithäufigsten Ursache für Lungenkrebs macht. Das Risiko steigt mit der Dauer der Exposition und der Radonkonzentration und es gibt keinen Schwellenwert, unterhalb dessen die Radonexposition sicher ist. Die WHO schätzt, dass das Lungenkrebsrisiko durch Radon mit jedem langfristigen Anstieg der Konzentration von 100 Bq/m3 um etwa 16 % steigt. Sie geht weiter davon aus, dass das Risiko, an Lungenkrebs durch Radon zu erkranken, für Raucher 25-mal höher ist als für Nichtraucher.
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Im Freien tritt Radon nur stark verdünnt auf, doch kann es sich in Gebäuden anreichern und sehr hohe Werte von mehreren hundert oder sogar tausend Bq/m3 erreichen. Die Radonkonzentration in Gebäuden hängt im Wesentlichen von folgenden Aspekten ab:
- Bodenbeschaffenheit: Urangehalt und Durchlässigkeit.
- Dichtheit der Fundamente: alle Infiltrationswege wie Ritzen und Spalten, Durchführungen von Leitungen oder Kabeln, Keller mit natürlichem Boden.
- Luftzirkulation im Gebäudeinneren: Warme Luft steigt in Gebäuden auf, vor allem während der Heizperiode, und erzeugt in den unteren Stockwerken einen geringen Unterdruck. Das ist der Kamineffekt, der hauptverantwortlich ist für den Transport von Radon vom Boden ins Innere des Hauses; im Allgemeinen findet man höhere Konzentrationen im Keller und in den Erdgeschossen.
- Austausch zwischen Innen- und Aussenluft: Dieser hängt von den Eigenschaften der Gebäudehülle und den Lüftungsgewohnheiten der Nutzerinnen und Nutzer ab.
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Vergrössern Darstellung der Hauptströme, die die Radonkonzentration in Gebäuden beeinflussen © Etat de Fribourg - Staat Freiburg -
Es ist nicht möglich, jegliche Radonexposition zu beseitigen. Die Politik des Radonschutzes zielt deshalb darauf ab, die Gesamtexposition der Bevölkerung zu reduzieren, insbesondere bei hohen Konzentrationen sowie an Orten, die als sensibel gelten (z. B. Schulen und Kindergärten).
Um die Radongesamtexposition zu senken, wurde 2018 die Bundesgesetzgebung über den Strahlenschutz geändert und der Radonreferenzwert für Räume, in denen sich Personen regelmässig aufhalten, von 1000 auf 300 Bq/m3 gesenkt. Damit wurden die Empfehlungen der WHO übernommen. Im Vordergrund stehen Neubauten und umgebaute Gebäude.
Bei Schulen und Kindergärten müssen in allen regelmässig genutzten Räumen im Untergeschoss und im Erdgeschoss Radonmessungen durchgeführt werden. Bei einer Überschreitung in einem Raum, in dem sich regelmässig Personen aufhalten (mehr als 15 Stunden pro Woche), hat der Kanton 3 Jahre Zeit, um eine Sanierung anzuordnen. Die Sanierungsfristen gemäss Wegleitung des BAG betragen derzeit 3 Jahre für gemessene Radonkonzentrationen über 600 Bq/m3 und 10 Jahre für Werte zwischen 300 und 600 Bq/m3.
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In der Schweiz befinden sich die Gebiete mit hohen Radonkonzentrationen hauptsächlich im Jura und in den Alpen. Aber auch im Schweizer Mittelland gibt es Gebäude mit hohen Werten. Aufgrund der Variabilität von Böden, Gebäuden und Nutzergewohnheiten können die lokalen Unterschiede sehr gross sein, auch zwischen zwei benachbarten Gebäuden. Deshalb kann die tatsächliche Radonkonzentration in einem bestimmten Gebäude nur mit Messungen bestimmt werden.
Die Wegleitung des BAG hilft dabei, die Priorität einer Radonmessung in einem bestimmten Gebäude zu bestimmen. Diese Priorität wird mithilfe der Karte der Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung des Referenzwerts und aufgrund der Gebäudemerkmale berechnet.
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- Wegleitung Radon, Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Radonkarte der Schweiz, Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Vergrössern Karte zur Wahrscheinlichkeit, dass der Referenzwert für Radon (300 q/m3) in Gebäuden überschritten wird © BAG, www.radonkarte.ch -
Zwischen 2001 und 2010 wurden mehrere Kampagnen vom Kantonschemiker organisiert. Die Radonkonzentration wurde in 3200 Gebäuden im Kanton gemessen; diese Messungen ergaben einen Durchschnittswert von 101 Bq/m3. Dieser Wert bezieht sich hauptsächlich auf die unteren Stockwerke (Erdgeschoss + Untergeschoss), in denen 88 % der Messungen durchgeführt wurden, und wird als geringes Risiko eingestuft. Soweit bekannt, wurde die Sanierung eines einzigen Gebäudes verlangt. Anhand dieser Messungen wurde die Radonkarte für den Kanton Freiburg erstellt.
Laut eidgenössischer Radon-Datenbank wurden im Kanton Freiburg 5131 Messungen seit 1982 durchgeführt (Stand: 01.07.2022). 215 Werte überschreiten den Referenzwert von 300 Bq/m3, davon 128 in Räumen, die mehrere Stunden am Tag genutzt werden. Für Messungen, die vor 2018 durchgeführt wurden, wurde den Eigentümerinnen und Eigentümern empfohlen, neue Radonmessungen gemäss den aktuellen Messprotokollen durchzuführen.
Mit der Änderung der Strahlenschutzverordnung (StSV) hat das BAG neue Messprotokolle für Radon verabschiedet. Die Messungen müssen von einer anerkannten Radonmessstelle durchgeführt werden. Die auf der Karte eingetragenen Messungen wurden nicht alle nach den Protokollen des BAG durchgeführt. Deshalb müssen diese wiederholt werden, wenn die StSV oder der Kanton Radonmessungen verlangt. Bei Schulen und Kindergärten müssen Messungen nach den aktuellen Protokollen in allen Räumen, die regelmässig mehrere Stunden am Tag genutzt werden, sowie in den Klassenzimmern im Unter- und Erdgeschoss durchgeführt werden. Um diese Messungen zu organisieren, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Gebäude mit einer anerkanten Messstelle Kontakt aufnehmen.
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Vergrössern Messwerte der Radonkonzentration im Kanton Freiburg (Stand 31.07.2022) © Source : OFSP, www.carte-radon.ch -
Die Radonkonzentration kann innerhalb eines Gebäudes je nach Jahreszeit, Tag und Stunde variieren. Um diese Schwankungen zu berücksichtigen und die über ein Jahr gemittelte Radonkonzentration zu ermitteln, müssen anerkannte Radonmessungen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten durchgeführt werden. In der Regel geschieht dies während der Heizperiode.
Um eine Radonmessung durchzuführen, muss eine Messstelle hinzugezogen werden, die auf der von BAG geführten Liste der anerkannten Radonmessstellen aufgeführt ist. Nur diese sind berechtigt, anerkannte Messungen vorzunehmen. Die Messungen werden mithilfe passiver, unauffälliger und harmloser Sensoren durchgeführt, die von der Behörde versiegelt und dann zur Analyse an ein Labor geschickt werden.
Es ist auch möglich, die Radonkonzentration über kürzere Zeiträume von einigen Tagen (mindestens 5 Tage) zu bestimmen. Diese Kurzzeitmessungen ermöglichen eine Abschätzung der Wahrscheinlichkeit, dass der Referenzwert von 300 Bq/m3 überschritten wird, ersetzen aber nicht die anerkannten Messungen, die über mindestens drei Monate durchgeführt werden.
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Wenn die Radongaskonzentration in Räumen, in denen sich regelmässig Personen aufhalten, den Grenzwert von 300 Bq/m3 überschreitet, muss das Gebäude saniert werden. Es gibt verschiedene Ansätze, um die Radonbelastung zu verringern: den Unterdruck im Gebäude verringern, Radon am Eintritt in das Gebäude hindern, seine Ausbreitung in der Wohnung verhindern oder Radon aus dem Wohnbereich entfernen. Vor einer Sanierung können Radonfachpersonen, die eine vom BAG anerkannte Ausbildung absolviert haben, zur Beratung beigezogen werden.
Bei Neubauten muss die Bauherrin oder der Bauherr dafür sorgen, dass vorbeugende, dem Stand der Technik entsprechende bauliche Massnahmen ergriffen werden, um eine Radongaskonzentration von weniger als 300 Bq/m3 zu erreichen. Der Kanton macht die Eigentümerin oder Bauherrin bzw. den Eigentümer oder Bauherren im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens auf die Anforderungen an den Radonschutz aufmerksam, indem er ihnen das Radonmerkblatt zur Verfügung stellt. In der Regel ist es besser, vorbeugende Schutzmassnahmen in einem neuen Gebäude oder bei Renovierungsarbeiten vorzusehen, ist es doch teurer, ein bestehendes Gebäude nachträglich zu sanieren.
Wenn nach Abschluss eines Immobiliengeschäfts eine Überschreitung des Referenzwerts von 300 Bq/m3 festgestellt wird, muss die Verkäuferin oder der Verkäufer mit Forderungen seitens der Käuferin oder des Käufers rechnen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer können sich an das Amt für Umwelt wenden, um sich zu erkundigen, ob in ihrem Gebäude bereits Radonmessungen durchgeführt worden sind.
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