Der Sachplan Gewässerbewirtschaftung (SPGB) definiert die allgemeinen Ziele und Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung für den gesamten Kanton und für jedes einzelne Einzugsgebiet. Gestützt auf Vorstudien, zeigt er folgende Punkte auf:
- die wichtigsten Mängel und ihr Ausmass (Qualität und Quantität der Gewässer, Überschwemmungen, Wassermangel);
- die Ursachen;
- die Folgen;
- die Ziele und Massnahmen, um die Defizite zu beheben, sowie deren Fristen.
Der Sachplan richtet sich in erster Linie an die kantonalen Dienststellen, die kantonalen, regionalen und kommunalen politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger sowie an die technischen und administrativen Führungskräfte auf regionaler und kommunaler Ebene. Er richtet sich zudem an die Nachbarkantone (Waadt, Bern, Neuenburg), die betroffenen Privatunternehmen (Betreiber von Wasserkraftwerken, Industrien mit hohem Schadstoffausstoss), die landwirtschaftlichen und ökologischen Interessengruppen sowie an die Trinkwasserverteiler und Inhaber von Verkehrswegen. Der verbindliche Inhalt des Sachplans wird in den kantonalen Richtplan einfliessen, der 2021 aktualisiert werden soll. Im Rahmen dieser Revision wird eine Vernehmlassung durchgeführt werden.
Leuchtturmprojekte in jeder Region
Der Sachplan beschreibt für jedes Einzugsgebiet den Gewässerzustand (Oberflächengewässer und Grundwasser, Wasserbau, Ableitung und Reinigung der Abwässer, Landwirtschaft und Gewässerschutz). Er listet die Leuchtturmprojekte auf, die auf regionaler Ebene verwirklicht werden müssen, zum Beispiel:
- den Schutz der Trinkwasserressourcen abschliessen;
- in den Kläranlagen ein System zur Eliminierung von Mikroverunreinigungen einrichten;
- die Gewässerabschnitte, die gemäss Strategieplanung vorrangig sind, revitalisieren;
- den Gewässerraum abgrenzen, um insbesondere den Hochwasserschutz zu gewährleisten und die Artenvielfalt zu fördern;
- die Qualität der Oberflächengewässer durch Reduzierung der Einträge von Nährstoffen und Mikroverunreinigungen verbessern.
Ein Gesetz für den Gewässerschutz
Dank seines Gewässergesetzes (GewG) verfügt der Kanton Freiburg über die notwendigen Instrumente zum Schutz des Wassers – einer Ressource, die Lebensgrundlage, Quelle für Wohlbefinden und Garant für eine harmonische Entwicklung ist.
Mit der einstimmigen Verabschiedung dieses Gesetzes setzte der Grosse Rat ein starkes politisches Zeichen für eine neue Gewässerbewirtschaftung: An die Stelle einer vornehmlich kommunalen Bewirtschaftung trat eine Bewirtschaftung auf regionaler Ebene; statt sektoral sollen die Gewässer nun gesamtheitlich bewirtschaftet werden und insbesondere den Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer, die Ableitung und Reinigung der Abwässer sowie den Wasserbau bei Flüssen und Seen einbeziehen. Das Ziel der neuen Politik besteht darin, alle Aspekte des Wassers zu berücksichtigen: als lebenswichtige Ressource, als Faktor der Biodiversität, als Energieträger, als Quelle für Wohlbefinden und Freizeit, aber auch als Naturgewalt, die es zu zähmen gilt.
Der Sachplan Gewässerbewirtschaftung ermöglicht es, die in der Freiburger Gesetzgebung formulierten Ziele zu verwirklichen. Er fügt sich zudem in die Politik des Staats Freiburg für Nachhaltigkeit und Klimaschutz ein.