Organisation
Jedes Bezirksgericht verfügt über ein Arbeitsgericht, das von einer Präsidentin oder einem Präsidenten sowie mindestens zwei Beisitzenden und mindestens vier Ersatzbeisitzenden gebildet wird. Die Beisitzenden und Ersatzbeisitzenden werden paritätisch aus den Arbeitgeberorganisationen und den Arbeitnehmerorganisationen gewählt.
Das Arbeitsgericht tagt mit drei Mitgliedern, nämlich der Präsidentin oder dem Präsidenten und zwei Beisitzenden, die die Arbeitgeberorganisationen bzw. die Arbeitnehmerorganisationen vertreten. Die Präsidentin oder der Präsident kann, je nach der Natur der Streitsache, Ersatzbeisitzende aus dem Wirtschaftszweig, dem die Parteien angehören, beiziehen.
Für arbeitsrechtliche Klagen ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder an dem Ort, an dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gewöhnlich die Arbeit verrichtet, zuständig.
Zuständigkeiten
Das Arbeitsgericht entscheidet erstinstanzlich in privatrechtlichen Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis.
Die Präsidentin oder der Präsident entscheidet über vermögensrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert weniger als 8'000 Franken beträgt.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben, wenn der Streitwert 30'000 Franken nicht übersteigt.
Adressen
Arbeitsgericht des Saanebezirks
Rte des Arsenaux 17
Postfach 567
1701 Freiburg
T +41 26 305 62 00
Arbeitsgericht des Sensebezirks
Amthaus
Schwarzseestrasse 5
Postfach 67
1712 Tafers
T + 41 26 305 74 04
Arbeitsgericht des Greyerzbezirks
Rue de l'Europe 10
Postfach 158
1630 Bulle
T +41 26 305 64 44
Arbeitsgericht des Seebezirks
Schlossgasse 2
Postfach 124
3280 Murten
T +41 26 305 90 90
Arbeitsgericht des Glanebezirks
Rue de Moines 58
Postfach 160
1680 Romont
T +41 26 305 94 60
Arbeitsgericht des Broyebezirks
Rue de la Gare 1
Postfach 861
1470 Estavayer-le-Lac
T +41 26 305 91 00
Arbeitsgericht des Vivisbachbezirks
Av. de la Gare 33
Postfach 272
1618 Châtel-St-Denis
T +41 26 305 94 40