Die Aufgabe des Kantonalen Sozialamtes (KSA) ist die Gewährleistung der erforderlichen Hilfe an bedürftige Personen, an Personen aus dem Asylbereich und an Opfer von Straftaten sowie die Inkassohilfe und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen. Es koordiniert diese Dispositive, gewährleistet ihren guten Betrieb, überprüft die Anwendung der Mandate und kümmert sich um die finanzielle Aufteilung. Es verfolgt die allgemeine Entwicklung des kantonalen Sozialhilfedispositivs mit, fördert die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten, schlägt Verbesserungen sowie Massnahmen der Sozialpolitik vor und achtet auf die Koordination der Familienpolitik.
Wichtige Ereignisse
Das KSA war stark in die Bewältigung der Migrationskrise involviert, die sich seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 aufgrund der Ankunft von Asylsuchenden aus anderen Ländern immer weiter verschärft. Der Amtsvorsteher führt den Vorsitz des Stabs Ulysses, der vom Staatsrat mit der Leitung und Koordination der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge und aller Personen, die aus dieser Migrationskrise hervorgegangen sind, beauftragt wurde. Bis Ende 2023 nahm der Kanton Freiburg insgesamt 4463 Personen mit Status S oder aus dem ordentlichen Asylverfahren auf. Darunter befinden sich 116 unbegleitete Minderjährige, wodurch der letzte Höchststand aus dem Jahr 2015 übertroffen wurde.
Parallel dazu arbeitete das KSA an vier parlamentarischen Vorstössen: Der zweite Bericht über die soziale Situation und die Armut im Kanton Freiburg sowie der neue Bericht über die kantonale Familienpolitik wurden am 21. Dezember 2023 vom Grossen Rat verabschiedet. Überdies unterbreitete das KSA dem Grossen Rat den in Zusammenarbeit mit der Kantonalen Sozialversicherungsanstalt ausgearbeiteten Gesetzesentwurf über Ergänzungsleistungen für Familien sowie den Gesetzesentwurf über die Sozialhilfe.
2023 setzte das KSA seine digitale Inklusionsstrategie für Personen in prekären Verhältnissen um. Die Strategie soll die sozialberufliche Eingliederung und den Zugang zu Hilfeleistungen unterstützen. Die Zahl der Personen, die keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen und Freiburg für alle (FfA) aufsuchen, steigt stetig an: 1883 Personen im Jahr 2023 (+ 46 % seit 2019).
Hilfe an bedürftige Personen
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Das KSA trägt zur Umsetzung des SHG bei und stellt seine kohärente Anwendung sicher. Es beantwortet die Fragen der regionalen Sozialdienste (RSD), berät sie hinsichtlich der Anwendung des SHG und informiert sie regelmässig über die wichtigen Entwicklungen im Bereich der Sozialhilfe. Es stellt den RSD und den Sozialhilfebehörden ein regelmässig nachgeführtes Verzeichnis der Sozialhilferichtlinien und -verfahren zur Verfügung sowie eine Datenbank der Rechtsprechung zur Sozialhilfe, die es in Zusammenarbeit mit dem Sozialhilfedienst der Stadt Freiburg regelmässig aktualisiert.
Im Jahr 2023 lieferte das KSA den RSD Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung der Sozialhilfestatistik, dem Vermögensverzicht, dem neuen Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den neuen Mietzinsrichtsätzen, der Zusammenarbeit mit dem Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit, der Ausgleichskasse und der IV-Stelle. Angesichts der Auswirkungen der Teuerung auf die Mietneben- und Stromkosten wurden verschiedene 2022 vorgenommene Anpassungen der Sozialhilferichtsätze verlängert. Diese Punkte wurden insbesondere im Rahmen der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der RSD und der spezialisierten Sozialdienste aufgegriffen, die im Laufe des Jahres dreimal zusammentrat.
In Zusammenarbeit mit anderen Ämtern engagiert sich das KSA für die Umsetzung des Konzepts zur Unterstützung von Landwirtschaftsbetrieben in Schwierigkeiten. Im Jahr 2023 befasste sich diese Koordination insbesondere mit der Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte im Rahmen der Erwachsenenschutzmassnahmen. Im November fand in Grangeneuve ein erstes Treffen der Mentorinnen und Mentoren und der Brückenpersonen des Dispositivs statt.
Auf interkantonaler Ebene ist das KSA im Groupement romand des chef-fe-s de services des affaires sociale (GRAS) und in der Association romande et tessinoise des institutions d’action sociale (ARTIAS) vertreten und beteiligt sich an den Aktivitäten der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Im Jahr 2023 wurde das KSA in die nationale Kommission zur Ausgestaltung der Sozialhilferichtsätze der SKOS aufgenommen. Das KSA trägt überdies zur Aktualisierung und Weiterentwicklung des Guide social romand (Westschweizer Sozialführer, www.guidesocial.ch) bei.
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Die materielle Hilfe für bedürftige Personen ist Teil einer aktiven Politik und sieht im Gegenzug vor, dass sich diese Personen im Rahmen von sozialberuflichen Eingliederungsmassnahmen engagieren. Das KSA koordiniert dieses Dispositiv und aktualisiert den Massnahmenkatalog auf der neu geschaffenen Plattform. Das Angebot wird in Zusammenarbeit mit Arbeitsintegration Freiburg angepasst. Parallel dazu koordiniert das KSA die Umsetzung der Strategie des Staatsrats im Bereich Langzeitarbeitslosigkeit und stellt in Zusammenarbeit mit dem Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) das Follow-up der Integrationspools+ (IP+) sicher.
Das KSA trägt zur Entwicklung der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) bei und achtet auf die Koordination zwischen diesem Dispositiv und den RSD. Es beteiligt sich ferner an den Arbeiten der Kommission für Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung und verfolgt die Umsetzung der Massnahme «Zukunft Berufsbildung» mit. Diese will die berufliche Eingliederung von jungen Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern fördern. Dank seiner Einsätze und seiner Mitarbeit in der kantonalen Kommission für die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt trägt das KSA schliesslich zur Unterstützung und zum Ausbau der RSD-Tätigkeit im Bereich der sozialberuflichen Eingliederung bei.
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Auf Ersuchen der Sozialkommissionen, der RSD oder der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) prüft das KSA, ob die Bedingungen für die Bedarfsbestimmung erfüllt sind und die Sozialhilfeleistungen zweckgemäss verwendet werden. 2023 fanden diese Inspektionen von Sozialhilfebeziehenden zum 14. Mal in Folge und in 23 Fällen statt (2022: 29); 18 neue wurden im Laufe des Jahres angekündigt (2022: 29) und 14 Fälle wurden abgeschlossen (2022: 22). Am 31. Dezember 2023 befanden sich vier Fälle in Prüfung (2022: 7).
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Das KSA besorgt gemäss Artikel 21 Abs. 4 und Artikel 21a SHG periodisch die Revision der Sozialhilfedossiers. Mit der Revision wird überprüft, ob die für die Sozialhilfe geltenden Gesetze und Richtsätze richtig angewandt und die vom Staat, den Gemeinden oder dem Bund erteilten Sozialhilfemittel zweckbestimmt verwendet werden.
Im Berichtsjahr wurde 1 Revision bei einem regionalen Sozialdienst durchgeführt und 2 weitere wurden mit Sitzungen zur Bekanntgabe der Revisionsergebnisse bei den Sozialkommissionen abgeschlossen.
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- Digitale Inklusion: Das KSA engagierte sich 2023 stark in diesem Bereich. Es beauftragte Sozialinfo.ch mit der Durchführung einer speziellen Schulung für Fachpersonen der regionalen und spezialisierten Sozialdienste, die von März bis April 2023 stattfand. Zudem wurde eine Partnerschaft mit dem Verein Wir lernen weiter eingegangen, der gebrauchte Laptops neu formatiert und sie Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern zur Verfügung stellt. 2023 wurden mehrere neue soziale Eingliederungsmassnahmen eingeführt, welche die Personen bei der Nutzung von IT-Tools unterstützen sollen. Schliesslich wurden die Sozialhilferichtsätze angepasst und damit die begründete Übernahme von IT-Material ermöglicht.
- SHG-Ausbildung: Aufgund des Interesses der betroffenen Kreise arbeitete das KSA an der Einführung einer Ausbildung über den Rahmen und die Umsetzung der SHG-Richtsätze. Die zweiteilige Ausbildung wird im Frühjahr 2024 von der HSA-FR durchgeführt. Der erste Teil richtet sich an neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen und spezialisierten Sozialdienste; der zweite Teil richtet sich an neu gewählte Mitglieder der Sozialkommissionen.
- In Zusammenarbeit mit dem Groupement romand de prestations en matière d'aide sociale (GRP) organisierte das KSA ein Seminar für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Ämter zum Thema Kinder in der Sozialhilfe. Das Seminar fand am 15. Juni 2023 in Grangeneuve statt.
- Soziale Diagnose für Jugendliche: Unter der Leitung des KSA erarbeitete eine Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen der RSD und Vertretern der Plattform Jugendliche ein Instrument zur sozialen Diagnose für Fachpersonen, das eine bessere Betreuung von jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe ermöglicht.
- Wohnen: Die Teuerung, der Anstieg des Hypothekarzinses und die Energiekrise wirkten sich im Laufe des Jahres auf die Wohnkosten aus. Das KSA führte bei den regionalen und spezialisierten Sozialdiensten eine Umfrage durch, um die Mietzinsrichtsätze für die Sozialhilfe entsprechend anzupassen. Die Sozialkommissionen wurden ebenfalls angehört. Die Anpassung bestimmter Mietzinsrichtsätze ermöglichte die weitere Harmonisierung der Praxis innerhalb des Kantons und trug gleichzeitig den Preisschwankungen Rechnung. Weiter beteiligte sich das KSA an der Organisation des Wohnforums zum Thema «Erschwinglicher Wohnraum und nachhaltiges Wohnen».
- Konferenz der Sozialhilfebehörden: Unter dem Vorsitz des Direktors der GSD fand am 8. November 2023 die zweite Sitzung mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Sozialkommissionen statt. Die wichtigsten Punkte der Sitzung waren die neuen Mietzinsrichtsätze und die Konjunktur. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer äusserten den Wunsch nach einem halbjährlichen Rhythmus für die Konferenz.
- Einführung eines Sharepoints: Das KSA hat in Zusammenarbeit mit dem ITA einen Sharepoint eingerichtet, der sämtliche zur Anwendung des SHG relevanten Dokumente für Sozialhilfefachpersonen zusammenfasst und separat von den Informationen für die breite Öffentlichkeit (auf der Website des Staates verfügbar) ausweist. Dieses Tool steht den Fachpersonen ab 2024 zur Verfügung und soll die Kommunikation mit den Partnern stärken und erleichtern.
- Das KSA verfasste als Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss und nach einer umfassenden Umfrage bei den RSD im Jahr 2022 einen Bericht des Staatsrats über die Rückerstattung der Sozialhilfe. Der Bericht wurde dem Grossen Rat im November 2023 unterbreitet.
SHG-Reform: Nach der Vernehmlassung im Jahr 2021 wurden die Arbeiten im Berichtsjahr fortgesetzt und der Staatsrat verabschiedete schliesslich einen Gesetzesentwurf und eine Botschaft, die im November 2023 dem Grossen Rat unterbreitet wurden. Die zuständige parlamentarische Kommission prüft den Gesetzesentwurf bevor das revidierte Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll.
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Der Aufwand für die im Jahr 2023 erteilte materielle Hilfe an Bedürftige, die im Kanton wohnen oder sich hier aufhalten, belief sich (vor der Aufteilung Kanton/Gemeinden und unter Berücksichtigung der persönlichen Rückerstattungen) auf 33 099 151 Franken (2022: 33 263 453 Franken), sprich ein Rückgang von 0,49 %.
Aufteilung Staat/Gemeinden 2021, Artikel 32 SHG:
Personenkategorie
Zu Lasten des
Staates Fr.
Total%
Zu Lasten der
anderen Kantone Fr.
Total%
Zu Lasten der
Gemeinden Fr.
Total%
Total Fr.
Total%
Schweizer/in
nen8 800 170
26.59
479.10
0.00
12 152 152
37.71
20 952 801
63.30
Ausländer/in
nen5 035 196
15.21
106 097.30
0.32
7 005 057
21.16
12 146 350
36.70
Total 113 835 366
41.80
106 576
0.32
19 157 209
57.88
33 099 151
100.00
Hilfe an Personen aus dem Asylbereich
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Das KSA ist mit der Aufnahme, Beherbergung und Betreuung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, abgewiesenen Asylsuchenden sowie Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE-Personen), die dem Kanton vom Staatssekretariat für Migration (SEM) zugeteilt worden sind, und mit der Entrichtung der materiellen Hilfe oder der Nothilfe an diese Personen betraut. Dem KSA obliegt auch die Förderung der Integration Asylsuchender und vorläufig aufgenommener Personen sowie die Verantwortung für Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus (Ausweis B) für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausweis F).
Die ORS Service AG (ORS) kümmert sich im Auftrag des Staatsrats um die Aufnahme, Betreuung und Beherbergung von Asylsuchenden (Ausweis N), vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F), abgewiesenen Asylsuchenden und NEE-Personen. Daneben setzt ORS die Integration von Asylsuchenden (Ausweis N) und vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) um. Caritas Schweiz, Abteilung Migration & Intégration Suisse romande (nachfolgend: Caritas) ist für die soziale und finanzielle Begleitung und die Integration von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) und von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (Ausweis F) zuständig.
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Ukraine
Die Migration aus der Ukraine pendelte sich im Laufe des Jahres 2023 auf einem sehr hohen Niveau ein, wobei in den Sommermonaten ein leichter Rückgang zu verzeichnen war. Ende Dezember zählte der Kanton 2590 Personen mit Status S; 194 Personen waren in 104 Gastfamilien untergbracht.
Der Stab «Ulysse» wurde im März 2022 infolge der Ankünfte aus der Ukraine aktiviert und steht unter dem Vorsitz des KSA-Amtsvorstehers. Der Stab stellte wie im Jahr zuvor die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge sowie die Koordination aller beteiligten Akteure sicher. Der Stabschef informiert regelmässig die Staatsratsdelegation für die Ukraine, die sich aus den Staatsräten Philippe Demierre (Präsident) und Romain Collaud sowie Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens zusammensetzt. Die steigende Zahl von Asylsuchenden aus anderen Teilen der Welt führte zu einer zunehmend ganzheitlichen Betrachtung der Migrationskrise, die sich seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine entwickelt hat. Dadurch soll es möglich werden, den Überblick zu behalten und bereichsübergreifende Lösungen zu verfolgen. Der Stab Ulysses ist in 8 dienst- und akteursübergreifende Stellen gegliedert, die alle kritischen Bereiche abdecken.
Aufnahme und Unterbringung: Das Aufnahmedispositiv für neu angekommene Personen befindet sich im Zentrum Grand-Places (ehemaliges NH Hotel). Dort finden sie die wichtigsten Informationen zu den Leistungen und Sozialarbeiter/innen betreuen die Personen mit Ausweis S. Überdies wird die vorschulische Bildung für mehrere Dutzend Kinder aus der Ukraine sichergestellt.
Schule und Sprachkurse: 479 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine wurden in das Freiburger Schulsystem integriert. Verschiedene Intensiv-, Halbintensiv- und integrative Deutsch- und Französischkurse gewährleisten den für die soziale und berufliche Integration unerlässlichen Spracherwerb.
Arbeit: Ende November gingen 224 Personen der insgesamt 1478 erwerbsfähigen Personen mit Status S (18 bis 64 Jahre) einer Arbeit nach.
Integrationsmassnahmen: Im Zusammenhang mit den zahlreichen Personen aus der Ukraine unterstützt der Kanton verschiedene Projekte von Gemeinden und Vereinen zugunsten des Zusammenlebens. Bisher wurden 8 Vereine und Gemeinden unterstützt. Gleichzeitig erhielten 12 Vereine und Gemeinden Beiträge im Rahmen des Bundesprogramms «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S» für Sprachkurse oder Projekte des Zusammenlebens.
Statistiken Status S: Ende Dezember 2023 lag die Zahl der in der Schweiz aufgenommenen Personen mit Status S bei 66 147 (von insgesamt 96 358 Personen, die seit Beginn des Krieges einen Status S beantragt hatten). Die Anzahl der im Kanton Freiburg untergebrachten Schutzbedürftigen (Status S) lag Ende Dezember 2023 bei 2590 (Ende Dezember 2022; 2320).
Die materielle Hilfe für Personen aus der Ukraine mit vorläufigem Schutzstatus S, die Kosten für das Betreuungs- und Verwaltungspersonal sowie die Betriebskosten der Beherbergungszentren beliefen sich 2023 auf 48 817 714 Franken. Die vom Bund für diese Personen ausgerichteten Pauschalen betrugen 40 475 056 Franken. Nach Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten zur Bewältigung der Ukraine-Krise ergibt sich somit ein Saldo zulasten des Staates in Höhe von 8 342 658 Franken.
Migrationskrise im Allgemeinen
Im Jahre 2023 wurden zwei neue Unterkünfte eröffnet: Die Unterkunft St-Léonard auf dem Gelände der ehemaligen Poya-Kaserne beherbergt derzeit mehr als 150 Personen und St-Sacrement in Marly nimmt Jugendliche auf, die im Rahmen des Programms Envole-moi betreut werden. Diese beiden neuen Unterkünfte vervollständigen ein Dispositiv, das nunmehr 11 Unterkünfte mit einer Kapazität von rund 1000 Plätzen umfasst.
Nach einem mehrwöchigen Aufenthalt in einer dieser Unterkünfte werden die Personen in einer Wohnung untergebracht. Zu diesem Zweck wurden Mietverträge für mehr als 1000 Wohnungen abgeschlossen.
Gesundheit: Die medizinische Betreuung aller Personen wird vom ORS-Gesundheitsnetzwerk in Koordination mit dem Kantonsarztamt sichergestellt. Die enge Zusammenarbeit mit dem Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) ist angesichts der hohen Anzahl Personen hervorzuheben, die psychologische Probleme im Zusammenhang mit Kriegstraumata zeigen.
Gemeinden, Bevölkerung, Gastfamilien und Personen mit Aufenthaltsbewilligung S wurden kontinuierlich informiert (spezifische Dokumente, Internetseiten, Online- und Präsenzveranstaltungen, Briefe).
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Programm « Envole-moi »
Ende 2023 wurden im Rahmen des Betreuungs- und Integrationsprogramms für minderjährige und unbegleitete Asylsuchende und Flüchtlinge 237 Personen betreut. Diese Zahl war seit der Einführung des Programms im Jahr 2018 noch nie so hoch.
Weitere Projekte im Asylbereich
- Das von der Caritas geführte Ausbildungs und Integrationshaus (MFI) in Matran nahm 2023 das fünfte Jahr in Folge Flüchtlinge auf und bietet damit den beherbergten Personen einen sicheren und stabilen Lebensort. Die immense Betreuungs- und Integrationsarbeit der Caritas wurde anlässlich einer Feier hervorgehoben.
- Das Kantonale Integrationsprogramm 2024–2027 (KIP 3) wurde in Zusammenarbeit mit den Partnern fertiggestellt und vom Staatsrat genehmigt.
- Das Fresko der Solidaritäten wurde am 2. September im MIC-Quartier in Marly eingeweiht. Das Fresko wurde in Zusammenarbeit mit über 200 Kindern verschiedener Nationalitäten von der Künstlerin Caroline Demuth gestaltet. Das endgültige Werk mit einer Grösse von 70 m2 soll die Anerkennung gegenüber Freiwilligen, Vereinen und Gastfamilien zum Ausdruck bringen, die sich zum Teil seit vielen Jahren solidarisch gegenüber Migrantinnen und Migranten zeigen.
- Das KSA und die Stiftung IPT organisierten am 21. September ein berufsübergreifendes Treffen mit dem Ziel, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und den kantonalen Partnern zu fördern sowie Synergien in den Bereichen Integration und psychische Gesundheit zu stärken. Mit ihrer 50-jährigen Erfahrung unterstützt die Stiftung IPT die Beschäftigungsfähigkeit von Personen, die in ihrer Gesundheit beeinträchtigt sind. Seit 2019 bietet IPT Freiburg ein spezielles Programm für Personen mit Migrationshintergrund an und hat bislang rund 30 Personen auf dem Weg in eine Berufsausbildung oder einen Job begleitet.
- Im Auftrag des KSA führte die HSA Freiburg eine breit angelegte Studie über die Asyl- und Flüchtlingsbevölkerung durch. Mit dieser quantitativen und qualitativen Studie sollten die Auswirkungen der Integrationsmassnahmen erfasst werden. Die Ergebnisse werden 2024 bekannt gegeben.
- Das KSA nahm am Forum Start! teil und befragte bei dieser Gelegenheit 51 Unternehmen zu deren Kenntnisse im Zusammenhang mit der Anstellung von Flüchtlingen.
- Die neuen, vom KSA überarbeiteten und von der GSD genehmigten, Asylrichtsätze treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
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Ende Dezember 2023 lag die Zahl der in der Schweiz aufgenommenen Personen mit Status S bei 66 147 (von insgesamt 96 358 Personen, die seit Beginn des Krieges einen Schutzantrag gestellt haben). Die Anzahl der im Kanton Freiburg untergebrachten Schutzbedürftigen (Status S) lag Ende Dezember 2023 bei 2590 (Ende Dezember 2022; 2310).
Gleichzeitig stieg die Zahl der Personen im ordentlichen Asylverfahren in der Schweiz von 24 511 im Jahr 2022 auf 27 980 an (per 30.11.2023). Die Zahl der Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, abgewiesenen Asylsuchenden und NEE-Personen im Kanton Freiburg lag bei 1873 (2022: 1810).
Darunter befinden sich 116 unbegleitete Minderjährige (60 im Jahr 2022). Zum Vergleich: Der letzte Höchststand im Jahr 2015 zählte 95 unbegleitete Minderjährige im Kanton.
Am 30. November 2023 betrug die Erwerbsquote der vorläufig Aufgenommenen (inkl. Flüchtlinge Ausweis F) 49,8 %, die der Flüchtlinge mit Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) 29,5 %. 213 Personen schieden dank ihrer guten Integration aus dem Asylsystem aus und erhielten im Jahr 2023 den Ausweis B (2022: 100 Personen).
Die materielle Hilfe an Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen, die Kosten für das Betreuungs- und Verwaltungspersonal sowie die Betriebskosten der Beherbergungszentren beliefen sich 2023 auf 24 737 064 Franken (hiervon 9 472 820 zu Lasten des Staates); 2022 waren es 18 875 030 Franken (wovon 5 652 273 Franken zu Lasten des Staates).
Die materielle Hilfe für abgewiesene Asylsuchende und NEE-Personen, die Kosten für das Betreuungs- und Verwaltungspersonal sowie die Betriebskosten der Notunterkunft beliefen sich 2023 auf 6 737 185 Franken (hiervon 5 381 189 Franken zu Lasten des Staates), gegenüber 4 138 870 Franken im Jahr 2022 (wovon 3 552 262 Franken zu Lasten des Staates).
Die materielle Hilfe für Personen aus der Ukraine mit vorläufigem Schutzstatus S, die Kosten für das Betreuungs- und Verwaltungspersonal sowie die Betriebskosten der Beherbergungszentren beliefen sich 2023 auf 48 817 714 Franken. Die vom Bund für diese Personen ausgerichteten Pauschalen betrugen 40 475 056 Franken. Nach Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten zur Bewältigung der Ukraine-Krise ergibt sich somit ein Saldo zulasten des Staates in Höhe von 8 342 658 Franken.
Die Ausgaben für materielle Hilfe und Betreuung zugunsten von Flüchtlingen beliefen sich 2023 auf 19 214 182 Franken (hiervon 3 189 262 Franken zu Lasten des Staates); 2022 waren es 24 345 035 Franken (wovon 7 711 729 Franken zu Lasten des Staates).
Die Ausgaben für die Integration von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Personen mit vorläufigem Schutz (Ausweis S) betrugen im Berichtsjahr 11 393 202 Franken (2022: 3 600 000 Franken für ORS, sowie 818 184 Franken, die vom KSA bezahlt wurden). Für die Integration von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen fielen Kosten von 2 166 171 Franken an (1 998 297 Franken im Jahr 2022).
Hilfe an die Opfer von Straftaten
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Das KSA ist mit der Anwendung des Bundesgesetzes vom 23. März 2007 über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz – OHG, SR 312.5) betraut. Die Opferhilfe umfasst drei Bereiche: 1. Die Soforthilfe und längerfristige Hilfe in Form von Beratung, psychologischer, medizinischer, juristischer oder materieller Hilfe und Unterkunft durch die zwei OHG-Opferberatungsstellen des Kantons, Frauenhaus und die OHG-Opferberatungsstelle für Kinder, Männer und Verkehrsopfer. 2. Die Gewährleistung der Rechte des Opfers im Strafverfahren (insbesondere das Recht auf Respektierung der Persönlichkeit des Opfers in allen Phasen des Strafprozesses), die in der Bundesstrafprozessordnung verankert sind. 3. Die Gewährleistung einer Entschädigung und Genugtuung durch den Kanton, in dem die Straftat stattgefunden hat. Die Opferhilfe erfolgt subsidiär, also nur dann, wenn weder der Straftäter noch die Sozial- oder Privatversicherungen Leistungen entrichten.
Im Hinblick auf die Umsetzung der neuen Empfehlungen der Schweizerischen Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfegesetz (SVK-OHG) zur psychologischen Hilfe arbeitete das KSA an der Änderung der kantonalen Richtlinien für Soforthilfe und längerfristige Hilfe. Die revidierten Richtlinien wurden am 17. Oktober 2023 von der GSD verabschiedet.
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Projekte des Bundes mit Auswirkungen auf die kantonale Praxis und Projekte des Kantons
Am 11. November 2022 hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) die Leitplanken für die Umsetzung der zentralen Opferhilfe-Telefonnummer verabschiedet. In Zusammenarbeit mit den anderen lateinischen Kantonen und dem Generalsekretariat der SODK arbeitet der Kanton an der Umsetzung, die spätestens Anfang 2025 in Kraft treten soll.
Ende 2023 genehmigten der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektor und der Direktor für Gesundheit und Soziales eine Studie über den Betreuungsbedarf der Opfer von Menschenhandel im Kanton. Die Studie wird im Jahr 2024 durchgeführt.
Kantonale Koordination
Im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Praxis hat sich das KSA 4 Mal mit den Leiterinnen und Leitern der Opferberatungsstellen getroffen. Überdies hat das KSA an den Sitzungen der folgenden Organe teilgenommen: Kooperationsmechanismus gegen Menschenhandel, kantonale Kommission gegen Gewalt in Paarbeziehungen, Schweizerische Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfegesetz (SVK-OHG) und Regionalkonferenz der Opferhilfe.
Untersuchung
Die Anzeige eines Opfers veranlasste das KSA zu einer Untersuchung bei einem Leistungsanbieter. Das KSA wurde dabei von einem Experten unterstützt und leitete nach Abschluss der Untersuchung die erforderlichen Korrekturmassnahmen ein.
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Dossiers und Entscheide 2022 2023 Vom KSA bearbeitete Dossiers (alle Leistungen zusammengenommen) 731
687
Buchungseinträge (Ein- und Ausgänge zusammengenommen) 1875
1618
Entscheide über längerfristige Hilfe einschliesslich Anwaltskosten 91
83
Entscheide über die Genehmigung einer ausserkantonalen Unterbringung 8
3
Entscheide über die Genehmigung alternativer Therapien 16
12
Entscheide über Entschädigungen und Genugtuung 26
36
Beschwerden beim Kantonsgericht 1
2
Ausgaben
2023 beliefen sich die OHG-Ausgaben auf insgesamt 1 728 467 Franken (2022: 2 011 616 Franken).
Dies entspricht einem Rückgang um 14 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Ausgaben für Soforthilfe, Entschädigung und Genugtuung sind rückläufig.
Ausgaben 2022 2023 Kosten für Soforthilfe
davon Anwaltskosten
Fr.
Fr.
544 485
131 168
Fr.
Fr.
463 139
124 079Kosten für längerfristige Hilfe
davon Anwaltskosten
Fr.
Fr.
97 878
59 891
Fr.
Fr.
113 770
27 954Hilfe und Rückerstattungen an andere Kantone (Art.18 OHG) Fr. 8 552
Fr. 25 656
Entschädigung (materieller Schaden) Fr. 150 884
Fr. 15 586
Genugtuung Fr. 120 394
Fr. 39 838
OHG-Streitfälle für Genugtuung und Entschädigung Fr. 2 948
Fr. 750
Beiträge an das Frauenhaus und an die Partner/innen des Dispositivs Fr. 895 417
Fr. 917 695
Total Fr. 2 011 617
Fr. 1 728 467
Die vom Kanton bei den Straftätern eingeholten Beträge (Art.7 OHG) beliefen sich auf 85 911 Franken (2022: 67 907).
Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
-
Das KSA hat den Auftrag, beim Inkasso von Unterhaltsbeiträgen zugunsten von im Kanton wohnhaften Kindern, Ehegatten oder Ex-Ehegatten, die durch ein vollstreckbares Urteil oder eine anerkannte Vereinbarung geregelt wurden, die entsprechende Hilfe zu leisten. Gleichzeitig kann das KSA eine Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen leisten, wenn die finanzielle Situation der Bezügerinnen und Bezüger dies rechtfertigt. Hier muss das KSA einerseits seine Aufgabe im Zusammenhang mit dem Eintreiben von Unterhaltsforderungen bewältigen und sich andererseits um Information, Beratung und Anhörung der Leistungsempfängerinnen und -empfänger, aber auch der Personen, welche die Unterhaltsbeiträge entrichten müssen, kümmern. Hinzu kommen Verwaltung und Betreuung im administrativen, finanziellen und juristischen Bereich sowie in Kostenrechnungs- und Buchungsbelangen.
Das KSA informiert die unterhaltsberechtigten Personen und empfängt sie zu einem Gespräch, befindet über ihren Anspruch, kümmert sich um die monatliche Verrechnung der Unterhaltsbeiträge und die Entrichtung der Vorschüsse, prüft alljährlich ihre Situation, verwaltet die Zahlungsausstände und bearbeitet die Beschwerden.
Parallel dazu leitet das KSA gütliche oder rechtliche Schritte zur Eintreibung der Unterhaltsbeiträge gegen die Unterhaltsschuldnerinnen und Unterhaltsschuldner (Betreibungen, Lohnpfändungen, Meldungen an Drittschuldner/innen, Anforderung von Sicherheitsleistungen, Arrest SchKG, Strafanzeigen) bei den Oberämtern, Strafverfolgungsbehörden und bei den Zivil- und Strafgerichten des Kantons ein.
Bei konkreten Hinweisen auf einen unrechtmässigen Vorschussbezug durch die unterhaltsberechtigte Person kann das KSA, gestützt auf das neue Gesetz vom 1. Januar 2022, die Dienste von Sozialinspektoren in Anspruch nehmen. Im Jahr 2023 stellte das KSA zum ersten Mal 3 Observationsaufträge aus.
Auf regionaler Ebene nahm das KSA im Berichtsjahr an 4 Sitzungen der Lateinischen Konferenz der kantonalen Ämter für Inkasso und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen teil. Diese Sitzungen gewährleisten den unabdingbaren Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern und die thematische Weiterbildung.
Weiter stellte das KSA am 25. Mai 2023 seine Tätigkeit den Leiterinnen und Leitern der kantonalen Stipendienstellen anlässlich ihrer Jahresversammlung vor.
-
Inkassoschritte 2022 2023 Erscheinen vor den Bezirkszivilgerichten des Kantons 5
6
Erscheinen vor den Strafbehörden 16
13
Betreibungsgesuche 331
519
Gesuche um Lohnpfändungen 44
44
Strafanzeigen 111
110
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen 2022 2023 Gesamtsumme der vom Staat entrichteten Unterhaltsvorschüsse und der überwiesenen, eingetriebenen Verfahrenskosten am 31. Dezember 2023 Fr. 7 575 480
Fr. 7 611 349
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen 2022 2023 Nettobetrag der eingetriebenen bevorschussten Unterhaltsbeiträge
- davon wurden 143 336 Franken über die vom Staat beauftragte Inkassostelle eingebracht
- Inkassoanteil
- Nicht eingebrachter Betrag, zu gleichen Teilen zwischen dem Staat und den Gemeinden aufgeteilt (Art. 81 Abs. 2 EGZGB)
Fr.
Fr.
3 136 715
41.41%
4 438 764
3 161 553
41.54%
4 449 795
Wiedereinbringung der Unterhaltsbeiträge, die durch die vom Staat ausgerichteten Vorschüsse nicht gedeckt werden konnten und ausschliesslich die Unterhaltsschuldner betreffen Fr. 2 038 530
Fr. 1 967 800
Vom KSA im Rahmen der Eintreibung von Unterhaltsbeiträgen eingezogener Gesamtbetrag
Fr. 5 175 246
Fr. 5 129 353
Dossierbearbeitung 2022 2023 Bearbeitete Dossiers am 31. Dezember 2021
- davon Dossiers, welche die Anwendung des «New Yorker Übereinkommens» betreffen (Gläubiger oder Schuldner der Unterhaltspflicht wohnt im Ausland, die andere Person muss im Kanton wohnhaft sein)
1544
101
1436
89
Neue Einträge 203
219
Entscheid (Eröffnung, Schliessung, ...) 256
818
Aufgrund eines Entscheids durchgeführte und formalisierte Revisionen 797
726
Einsprachen* 38
50
- Anerkannt
6
8
- Abgelehnt
19
32
- Zurückgewiesene Beschwerden
0 0
Beschwerden von Begünstigten 4
3
- Von der GSD anerkannte Beschwerden
0
1
- Von der GSD abgelehnte Beschwerden
3
1
Abgeschlossene Dossiers 508
441
* Manche Beschwerden führen zu einer Wiedererwägung des angefochtenen Entscheids und werden deshalb in den drei Rubriken (Annahme, Ablehnung oder Nichteintreten) nicht erfasst.
Soziale Aktion und Familienpolitik
-
Soziale Aktion
Das KSA trägt auf verschiedene Arten zur Koordination des kantonalen Sozialhilfedispositivs und zur Stärkung dessen Zusammenhalts bei. Es informiert die Öffentlichkeit («Freiburg für alle»), unterstützt die Interventionen der spezialisierten Sozialdienste (Art. 14 SHG) und führt Präventionsaktionen durch (Spielsucht oder Überschuldung). Das KSA fördert die soziale Aktion, indem es diesem Thema Sichtbarkeit verleiht. Dabei verfasst es insbesondere den kantonalen Bericht über die soziale Situation und die Armut. Seit 2023 hat das KSA Einsitz in die kantonale Kommission für kulturelle Angelegenheiten.
Das KSA:
- schloss die Analysearbeiten ab und verfasste den zweiten Bericht über die soziale Situation und die Armut im Kanton Freiburg. Der Grosse Rat nahm den Bericht am 21. Dezember 2023 zur Kenntnis;
- überarbeitete die Vereinbarungen, die es mit den spezialisierten Sozialdiensten im Rahmen von Artikel 14 SHG unterhält. Diese Überarbeitung erfolgt in Form eines Leistungsauftrags;
- war für die Ausschreibung des Preises für Sozialarbeit des Staates Freiburg und die Beratungen der Jury zuständig. Es organisierte die Preisverleihung, die im Frühjahr 2024 stattfinden wird;
- organisierte in Zusammenarbeit mit den anderen Direktionen und der Universität Freiburg die Konferenz für Sozialfragen 2024;
- führte den Steuerungsausschuss für die Entwicklung des Projekts Freiburger Lebensmittelbank;
- tauschte sich mit den Westschweizer Kantonen zum Thema Prävention und Bekämpfung von Überschuldung aus. Für den Austausch wurde ein Forum eingerichtet.
Familienpolitik
Zur Förderung einer umfassenden Sichtweise der Bedürfnisse der Familien des Kantons sowie der Interventionen und Herausforderungen punkto Familienpolitik stellt das KSA die Koordination sicher, sodass in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB), dem Jugendamt (JA) oder noch der Fachstelle für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention (IMR) eine kantonale Strategie entstehen kann. Das KSA hat Einsitz in der kantonalen Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen.
- In Zusammenarbeit mit der Kantonalen Sozialversicherungsanstalt erarbeitete das KSA den Gesetzesentwurf über die Ergänzungsleistungen für Familien. Der Gesetzesentwurf und die Botschaft wurden dem Grossen Rat im September unterbreitet. Die Arbeiten am Ausführungsreglement haben begonnen.
- Als Antwort auf das Postulat 2019-GC-41 verfasste das KSA einen neuen Bericht über die kantonale Familienpolitik. Der Grosse Rat nahm den Bericht am 21. Dezember 2023 zur Kenntnis. Er gründet auf den aktuellen Gegebenheiten der Familien und gibt dem Kanton ein neues Steuerungsinstrument an die Hand. Der Bericht greift insbesondere die Ergebnisse einer extern durchgeführten Studie über die Bedürfnisse von Familien auf.
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Für Sozialprojekte zugunsten von Personen, die in unsicheren Verhältnissen oder in Armut leben, entrichtet der Sozialfonds Beiträge an private, als gemeinnützig anerkannte, nicht gewinnorientierte Sozialeinrichtungen, die in der Regel nicht vom Staat subventioniert werden. Dank dieses Fonds wurden im Berichtsjahr 24 Stiftungen oder Vereine mit insgesamt 445 539 Franken unterstützt (2022: Fr. 341 133.80).
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Das KSA führt das Sekretariat und das Präsidium der kantonalen Kommission für die Prävention und Bekämpfung von Spielsucht und Überschuldung und verwaltet den Fonds für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht. 2023 hat der Fonds Subventionen in Höhe von insgesamt Fr. 268 719.20 (2022: Fr. 159 765.15) gesprochen.
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Die Kommission für die Verwendung des Entschuldungsfonds besteht aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Tätigkeitsbereiche. 2023 trat sie für 3 Sitzungen zusammen und entschied über 4 Entschuldungsanträge. Sie fällte zwei positive Entscheide über einen Gesamtbetrag von Fr. 39 889.35 (2022: Fr. 58 090.75) und einen Nichteintretensentscheid.
Fr. Für Darlehen verfügbare Summe am 1. Januar 2023 1 250 665.70 Vom Fonds geliehene Summe ./. 39 889.35 Dem Fonds rückerstattete Summe + 69 708.00 Für Darlehen verfügbare Summe am 31. Dezember 2023 1 280 484.35 -
Kostenlose Hygieneprodukte in Schulen, öffentlichen Einrichtungen und Sportanlagen
Der Bericht zum Postulat 2020-GC-204 über kostenlose Hygieneprodukte in Schulen, öffentlichen Einrichtungen und Sportanlagen wurde im Juni dem Grossen Rat unterbreitet. Nach Abschluss des in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Freiburg durchgeführten Pilotprojekts werden ab 2024 in 73 öffentlichen Gebäuden Hygieneprodukte zur Verfügung stehen. Das KSA führte den Vorsitz des Steuerungsausschusses und überwachte die Umsetzung des Projekts.
Freiburg für alle (FfA)
Die Zahl der Anfragen steigt weiter an.
Der Auftrag von Freiburg für alle (FfA) ist es, den Bürgerinnen und Bürgern des Kantons Freiburg einen einfachen, gerechten, neutralen und benutzerfreundlichen Zugang zu individuell zugeschnittenen Informationen zu ermöglichen. Mit den eingeholten Informationen können sich die Personen innerhalb des Sozialhilfedispositivs besser zurechtfinden und sich an die professionellen Hilfsdienste wenden, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechen. All dies geschieht in absoluter Vertraulichkeit und vollkommen unverbindlich und soll einer Verschlechterung der sozialen Lage vorbeugen.
Im Jahr 2023 beantwortete FfA 1883 Anfragen aus der Bevölkerung und bestätigt damit den Aufwärtstrend seit 2022 (+ 46 % seit 2019). Am häufigsten betroffene Bereiche: finanzielle Unterstützung, Sozialversicherungen, Verwaltungsschritte für den Erhalt von Sozialleistungen, Arbeits- und Ausbildungssuche, physische und psychische Krankheit, Wohnen, Konflikte/Streitfälle.
Es wurden interinstitutionelle Treffen mit Organisationen des sozialgesundheitlichen Netzwerks organisiert. An den Treffen konnten die jeweiligen Leistungen vorgestellt und über die Zusammenarbeitsmodalitäten gesprochen werden. FfA hat im Rahmen seiner Werbetätigkeit mit verschiedenen Partnern zusammengearbeitet: Schweizerische Patientenorganisation für Beratungssprechstunden zum Thema Krankenkassen, Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH sowie frauenraum für Präsentationen von FfA für Personen, die an Französischkursen teilnehmen. FfA nahm auch an einem Treffen der tamilischen Gemeinschaft und an einem multikulturellen Fest im Broyebezirk teil.
Ffa organisierte sich 2023 neu, damit die Anfragemenge bewältigt und gleichzeitig ein zeitnaher und qualitativ hochwertiger Empfang beibehalten werden kann. Dank der neuen Öffnungszeiten an vier statt fünf Tagen sind stets zwei Sozialarbeiterinnen anwesend.
FfA nahm zudem einen Praktikanten auf, der an der Hochschule für Soziale Arbeit eine Ausbildung zum Sozialarbeiter absolviert. Seine praktische Ausbildung dauerte von Februar bis Juli 2023. In diesen sechs Monaten nahm er aktiv an den Tätigkeiten teil und drehte ein Präsentationsvideo, das auf der Website von FfA veröffentlicht wurde.
Kennzahlen
von Freiburg für alle auf Anfragen aus der Bevölkerung (+30 %).
ukrainische Staatsangehörige sind in den Kanton Freiburg gekommen.
OHG-Dossiers wurden bearbeitet.