Hinweis
Wenn Sie eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten, finden Sie hier die entsprechenden Informationen:
- Ablauf des Verfahrens
- Eröffnung eines Ehevorbereitungsverfahrens
- Validierung oder allenfalls Echtheitsüberprüfung der an das Zivilstandsamt übermittelten Dokumente
- Abschluss Ehevorbereitungsverfahren mit Eröffnung der Trauungsfristen
- Eheschliessung
- Vergewissern Sie sich, dass Sie die folgenden Voraussetzungen für eine Heirat erfüllen
- Beide Personen sind mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig.
- Jede Person, die heiraten möchte, muss nachweisen, dass sie ledig ist oder ihre eingetragene Partnerschaft mit einer dritten Person oder ihre frühere Ehe annulliert oder aufgelöst wurde.
- Wenn eine der Personen oder beide keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, muss nachgewiesen werden, dass der Aufenthalt in der Schweiz während des Ehevorbereitungsverfahrens und bis zur Trauung legal ist.
- Die Verlobten dürfen bis zum 3. Grad nicht miteinander verwandt sein.
- Ehevorbereitungsverfahren
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, muss das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung an das Zivilstandsamt am Wohnsitz einer oder eines der Verlobten ODER, wenn beide Verlobten im Ausland wohnhaft sind, über die zuständige Schweizer Vertretung an das Zivilstandsamt des Eheschliessungsortes eingereicht werden.
Um ein Ehevorbereitungsverfahren im Kanton Freiburg zu eröffnen, bitten wir Sie die zutreffende Option zu wählen:
- Beide Verlobten sind Schweizer/innen und mindestens eine/r von ihnen ist im Kanton Freiburg wohnhaft.
- Mindestens eine/r der beiden Verlobten ist ausländische/r Staatsangehörige/r und mindestens eine/r der beiden ist im Kanton Freiburg wohnhaft.
Wenn eine/r der beiden Verlobten im Ausland lebt und nicht Schweizer Bürger/in ist, wenden Sie sich bitte an die Schweizer Vertretung im Wohnsitzland, die Ihnen alle Informationen über die erforderlichen Dokumente und das weitere Vorgehen geben kann.
- Eheschliessung
Am Tag der Hochzeit müssen Sie in Begleitung von zwei volljährigen und urteilsfähigen Trauzeugen erscheinen. Das Brautpaar sowie die Trauzeugen müssen sich anhand eines Reisepasses oder einer Identitätskarte im Original ausweisen können. Der Ausländerausweis oder der Führerschein reicht dafür nicht aus und kann nicht akzeptiert werden. Dies hätte eine Verschiebung der Hochzeit oder einen Wechsel der Trauzeugen zur Folge.
- Nach der Eheschließung erhalten Sie auf Wunsch einen Familienausweis oder andere Dokumente.
- Zeremonie
Die Trauungen können im gewöhnlichen Trauungslokal des jeweiligen Zivilstandsamtes oder in einem besonderen Trauungslokal (vom Kanton zugelassenes Lokal) stattfinden. Um eine Reservierung vorzunehmen, können Sie frühestens ein Jahr vor dem geplanten Datum telefonisch oder per Kontaktformular mit dem zuständigen Zivilstandsamt Kontakt aufnehmen
Gerne können Sie für Ihre Hochzeit Gäste einladen, damit sie an der Zeremonie teilnehmen können. Die Anzahl der verfügbaren Plätze in den jeweiligen Lokalen finden Sie auf den folgenden Seite:
- Trauungen ohne Zeremonie
Trauungen ohne Zeremonie finden direkt im Anschluss des Ehevorbereitungsverfahrens statt, nachdem dieses erfolgreich abgeschlossen wurde in einem Sitzungszimmer des jeweiligen Zivilstandsamtes statt. Sie bestehen aus einem kurzen Rechtsakt ohne weitere Ansprache und ohne Gäste (nur Verlobte, Trauzeugen und der/die Zivilstandsbeamte/in.
Sobald das Zivilstandsamt im Besitz aller erforderlichen Unterlagen ist, kann ein Termin abgemacht werden.
Das Brautpaar muss am Termin mit zwei volljährigen und urteilsfähigen Trauzeugen erscheinen. Gäste werden aus Platzgründen nicht zugelassen.
- Trauung in einem anderen Zivilstandsamt in der Schweiz
Wenn Sie in einem anderen Zivilstandsamt in der Schweiz heiraten möchten, benötigen Sie dafür eine Trauungsermächtigung. Die Modalitäten sind mit dem von Ihnen gewählten Zivilstandsamt zu regeln.
- Heirat im Ausland
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, müssen Sie möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden des betreffenden Landes.
Das Zivilstandsamt wird Ihnen dieses Dokument ausstellen, sobald das Vorbereitungsverfahren abgeschlossen ist. Dieses Dokument kann nur für Schweizer Bürger, anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose ausgestellt werden.
- Eintragung einer Partnerschaft im Ausland
Die Eintragung einer Partnerschaft ist in einigen Ländern weiterhin möglich. Erkundigen Sie sich vorher bei den Behörden des betreffenden Landes.
Das Zivilstandsamt gibt Ihnen gerne Auskunft über die Gebühren für das Ehevorbereitungsverfahren und die Trauung. Für Eheschliessungen am Samstag oder in einem besonderen Trauungslokal wird vom Zivilstandsamt ein Zuschlag erhoben.