Während des Jahres 2023 setzte das SAAV seine Arbeiten zur Gewährleistung einer Notstromversorgung sowie zur Entwicklung von Anwendungen fort, die die elektronische Erfassung und automatische Übermittlung von Daten ermöglichen (DGWeb Aqua, DGWeb Vet und eCert), fort. Die Bekämpfung von Tierseuchen, insbesondere der Vogelgrippe und der Bovinen Virus-Diarrhoe, blieb weiterhin eine Priorität. Das Labor schloss auch die Entwicklung der neuen analytischen Methode zum Nachweis von Moderhinke ab und validierte diese. Im Jahr 2023 trat auch eine neue Problematik infolge von Bränden in Ställen mit Photovoltaikanlagen auf (Bodenverunreinigungen und Gefahren für die Gesundheit von Tieren und Verbrauchern). Schliesslich führte das LSVW im Hinblick auf die Anpassungen der kantonalen Gesetzgebung über die Hundehaltung (HHG) eine umfassende Informationskampagne durch und erarbeitete einen Praxistest sowie einen Theoriekurs. Seit 2023 ist das SAAV in den sozialen Netzwerken präsent und nutzt diesen Kanal nun, um seine Kommunikation mit der Freiburger Bevölkerung abzurunden.
Wichtige Ereignisse
Verwaltung und Support
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Nach zwei sehr unbeständigen Covidjahren beschäftigte die Gefahr einer angekündigten Energieknappheit das LSVW in den Jahren 2022 und 2023 erheblich. Ein Projekt für die Notstromversorgung innerhalb des EVA-Gebäudes war bereits im Jahr 2018 im LSVW gewachsen; aber erst im März 2022 wurde diese Anlage vom Staatsrat freigegeben. Nach langen Monaten komplexer Arbeiten sowie der Koordination zahlreicher Berufsstände ist diese Stromversorgung seit November 2023 betriebsbereit. Sie ermöglicht dadurch den Labors, bei Strommangel unabhängig zu sein, und garantiert insbesondere die Durchführung von Trinkwasseranalysen im Falle eines Blackouts oder eines länger andauernden Stromausfalls.
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Auf juristischer Ebene wurde das Amt im Jahr 2023 zu 19 Gesetzesrevisionsprojekten konsultiert. Für die ILFD beteiligte es sich auch an der Änderung der Verordnung der ILFD über die Stellung der Mitglieder der Einsatzgruppe bei Tierseuchen, um den Entschädigungssatz für die Mitglieder anzupassen. Aufgrund der Änderung des kantonalen Gesetzes über die Hundehaltung sowie seines Reglements, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten, passte das Amt sein Musterreglement über die Hundehaltung an, welches den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird, um ihnen die Abfassung ihrer eigenen Gemeindereglemente zu erleichtern. Schliesslich erliess das Amt 5470 Verwaltungsverfügungen, darunter 6 Verfügungen über ein Verbot der Tierhaltung. Das Amt beantwortete 22 Einsprachen/Beschwerden, gab 7 Stellungnahmen im Rahmen von Beobachtungsanfragen nach Beschwerden ab und leitete 230 Dossiers zur Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft weiter.
Verfügungen Einsprachen Beschwerden Strafanzeigen Chemie- und Biologielabor 197
5
1
2
Inspektorat für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände 1543
13
2
110
Tiergesundheit 2548
0
0
22
Inspektorat für Fleischverarbeitung und Schlachthöfe 495
0
0
17
Tierschutz 687
4
4
79
Total 5470
22
7
230
Labor
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Die seit 2021 vorgenommene akkreditierte Analyse von Tetrahydrocannabinol (THC) in den von der Kantonspolizei entnommenen Proben wurde 2023 fortgesetzt. In diesem Zusammenhang führte das Chemielabor insgesamt 122 Analysen durch (50 im Jahr 2022), was einem Anstieg von 144 % entspricht.
Im Folgenden werden alle kantonalen und interkantonalen Kampagnen des Jahres 2023 präsentiert:
Kantonale Kampagnen (Analysen durch das LSVW Freiburg) Anzahl Probenahmen Nicht vorschriftsgemässe Proben Patuline in handwerklich hergestelltem Apfel- und Birnenssfte und Cidre. 13 0 Metalle und Schwermetalle in Schmuck 3 2 (67 %) Rückstände von Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser-Verteilnetz 68 0**** Rückstände von Chlorothalonil-Metaboliten in Rohwasser 36 0 Hallenbäder - Trihalomethane, Chlorat und Bromat* 25 12 (48 %)** Freibäder - Trihalomethane, Chlorat und Bromat*** 27 15 (56 %)** * in Zusammenarbeit mit dem DVSV VS (Teilanalysen der Trihalomethane) und dem Bereich Trinkwasser des -Inspektorats für Trink- und Badewasser des LSVW.
** als nicht konform für chemische Parameter bewertet.
*** in Zusammenarbeit mit der Abteilung Trinkwasser des Inspektorats für Trink- und Badewasser des LSVW.
**** derzeit keine gesetzliche Grundlage für die Bewertung der Konformität.
Interkantonale Kampagnen (Analysen durch das LSVW Freiburg) Anzahl Probenahmen Nicht vorschriftsgemässe Proben Mykotoxine in Getreide, Mehl, Babynahrung und Maisprodukten 61 0 Glyphosat in Trinkwasser und Mineralwasser 49 0* THC & CBD in Tabakersatzstoffen und Flüssigkeiten für E-Zigaretten 29 4 (14 %) Handwerklich hergestelltes Speiseeis - Milchfett 32 5 (16 %) Fleischerzeugnisse - Nitrate und Nitrite 96 6 (6 %) Kaffee und (dunkle) Schokolade mit Kakaobohnen- oder Kaffeesplittern - Ochratoxin A 49 0 Kosmetika: Konservierungsmittel und Produkte vom Typ Henna und permanente Haarfärbemittel 31 5 (16 %) * Diese Kampagne wurde als Monitoring durchgeführt.
Zusammenarbeit im Rahmen von Forschungs- und amtsübergreifenden Projekten Anzahl Probenahmen Ziel des Projekts Analyse des THC-Gehalts in Betäubungsmitteln 122 Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Glyphosat in Oberflächengewässern 263 Ämterübergreifende Zusammenarbeit (Amt für Umwelt) Interkantonale Kampagnen (Analysen durch andere Westschweizer Kantone) Anzahl Probenahmen
(LSVW Freiburg)Nicht vorschriftsgemässe Proben
(LSVW Freiburg)Nicht deklarierte Allergene in veganen Alternativen zu Milchprodukten und Fleisch/Fisch. 13 3 (23 %) Kontrolle von endokrinen Disruptoren in Leitungswasser 23 1 (4 %) Metalle in Spielzeug 16 0 Pestizide in lokal erzeugtem saisonalem Obst und Gemüse - Spätsommer 14 0 Fleisch und Fleischzubereitungen in Dosen/Gläsern/Tuben verpackt 17 1 (6 %) Acrylamid in handwerklich hergestellten Keksen 20 0* Ethylenoxid und 2-Cholorethanol in Kernen/Schalenfrüchten 30 Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht abgeschlossen Sossen / Gewürze - Farbstoffe (künstlich und verboten) 21 4 (19 %) PCB & Dioxine - Ganzes Huhn/Geflügel (roh oder gebraten) oder Eier. 15 Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht abgeschlossen Spirituosen, Branntwein 11 3 (27 %) Analyse Schaum-und Perlwein 9 3 (33 %) * Diese Kampagne wurde als Monitoring durchgeführt.
Nationale Kampagne (Analysen durch andere Kantone). Anzahl der Proben (LSVW Freiburg) Nicht konforme Proben (LSVW Freiburg) BLV - NFUP 2023 Programm Honig 5 0 VKCS- PFAS in Trinkwasser 24 0 VKCS - Badewasser 12 4 (33 %)** ** als nicht konform für chemische Parameter bewertet
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Für den Lebensmittel- und Veterinärbereich durchgeführte Analysen
- Lebensmittelbiologie
2023 nahm der Sektor mikrobiologische Analysen von 4554 Proben vor. Dabei handelte es sich unter anderem um 3322 Trinkwasserproben, 242 Proben von Brauchwasser und Duschen zum Nachweis von Legionellen, 25 Proben von Strandbadwasser und 965 Lebensmittelproben. Diese wurden im Rahmen von 17 kantonalen Kampagnen, einer interkantonalen Kampagne und einer nationalen Kampagne analysiert. Dazu kommen 24 Analysen aus verschiedenen Matrizes, die im Rahmen eines Ringanalyseprogramms untersucht wurden (Qualitätssicherung).
Kampagnen mikrobiologischer Untersuchungen Anzahl Probenahmen Nicht vorschriftsgemässe Proben Restaurationsbetriebe 265 60 (23 %) Eiswürfel 29 10 (34 %) Gekochte Fleischerzeugnisse – Beherrschung der Herstellungsparameter 19 9 (47 %) Fleischzubereitungen und Hackfleisch – gute mikrobiologische Praxis 23 7 (30 %) (Fertig)-Produkte mit erhitzten/gekochten Fleischerzeugnissen – gute Praxis 20 15 (75 %) Temporäre Events– gute Praxis 3 0 Speiseeis – Lebensmittelsicherheit und Hygiene bei den Prozessen (Mikrobiologie) 17 1 (6 %) In Käsereien hergestellter und verkaufter Voll- und Doppelrahm 17 9 (53 %) Ziger (Ricotta) (beim Produzenten oder Wiederverkäufer erhoben) – gute Praxis 11 4 (36 %) Krankheitserreger in Ziegen- und Kuhmilchkäse und Weichkäse 20 5 (25 %) Milch und Milchprodukte – Lebensmittelsicherheit und gute Praxis 36 5 (14 %) Rohmilch – Lebensmittelsicherheit 9 0 Back- und Konditoreiwaren 72 11 (15 %)
Interkantonale Kampagnen mikrobiologischer Untersuchungen Anzahl Probenahmen (FR) Nicht vorschriftsgemässe Proben (FR) Monitoring-Kampagne zur mikrobiologischen Qualität von verzehrfertigen Fischereierzeugnissen 23 3 (13 %) Erkundungskampagne zu Bacillus cereus in Reis- oder anderen stärkehaltigen Salaten. 26 3 (12 %) Nationale Kampagne (Probenahme an der Grenze): Salmonellen in Ölsaaten (Sesam, Leinsamen) & Johannisbrotkernmehl 26 0 - Veterinärbiologie
2023 führte der Sektor insgesamt 37 159 Analysen von 35 007 Proben (43 623 im Jahr 2022) durch. Die direkt in den Schlachthöfen des Kantons entnommenen Proben im Rahmen des RiBeS-Programms des Bundes (Rindviehbeprobung am Schlachthof) wurden 2023 alle durch das Laboratorium analysiert.
Diagnostische Untersuchungen von Krankheiten mit Meldepflicht (TSV)
Art der durchgeführten Untersuchung Untersuchtes Gewebe Anzahl Untersuchungen Positive Fälle IBR / IPV (Wiederkäuer) Blut 2062 0 Brucellose (Rinder, Kameliden) Blut 679 0 Nachgeburten 339 0 Brucella melitensis (Schafe, Ziegen) Blut 245 0 Coxiellose (Rinder, Schafe, Ziegen) Nachgeburten / Tupfer 421 138 Chlamydiose Tupfer
Nachgeburten (Mikroskopie)
10
3
1
0
Enzootische Leukose (Rinder) Blut 306 0 Leptospirose (Rinder, Schweine) Blut 1 0 Kryptosporidiose (Kälber) Kot 0 0 Salmonellose (alle Tiere und Stallungen) Verschiedenes 121 0 Serologische Untersuchungen auf Salmonella Enteritidis (Geflügel) Eier und Blut 181 2 Aujeszkysche Krankheit (Schweine) Blut 2100 0 PRRS*, Antikörper (Schweine) Blut 2100 0 EP (Enzootische Pneumonie der Schweine) Lungen 9 3 APP (Actinopleuropneumonie bei Schweinen) Lungen 42 14 Blauzungenkrankheit, Virus RT-qPCR (Rinder und Ziegen) Blut 461 0 BVD Antikörper (Rinder) Blut 12 592 791 BVD Virus RT-qPCR (Rinder) Blut / Ohrgewebe 15 110 69 Paratuberkulose, Antikörper-ELISA (Rinder, Ziegen, Schafe) Blut 30 12 Paratuberkulose, Krankheitserreger qPCR (Rinder, Ziegen, Schafe) Kot 103 54 Trichinen (Schweine, Wildschweine, Pferde) Muskulatur 214 0 Pseudotuberkulose (Ziegen) Eiter / Blut 3 3 Rauschbrand (Rinder) Muskel 0 0 Tuberkulose: - PCR / Ziehl-Neelsen-Färbung Organe/ Verschiedenes 0 0 Analysen, die dem Referenzlabor zur Bearbeitung übermittelt wurden (Neosporose, Besnoitiose, Toxoplasmose, Virus des bösartigen Katarrhalfiebers, CAE, B. ovis) Blut, Organe 27 9 * PRRS: Porcines reproduktives und respiratorisches Syndrom
Weitere Analysen 2022 Mastitismilchanalysen (Kuh, Ziege) 244 Mikrobiologische Fleischuntersuchungen (MFU) von Rindern, Schweinen und Pferden in Schlachthöfen, und Suche nach Hemmstoffen 44
(davon 1 positiv auf Hemmstoffe)Verschiedene bakteriologische Untersuchungen (Urin, Kot, Eiter, Organe, Oberflächenhygiene usw.) 24 Antibiogramme von Stämmen, die aus verschiedenen Proben isoliert wurden 22 Parasitologische Analysen im Kot 11 -
Im Januar 2023 wurden das Inspektorat für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, das Inspektorat für Milchwirtschaft und Primärproduktion sowie die Chemie- und Biologielabors einem Überwachungsaudit durch die SAS (Schweizerische Akkreditierungsstelle) unterzogen. Das Ergebnis dieses Audits war erfolgreich und führte nur zu geringfügigen Nichtkonformitäten. Das veterinärbiologische Labor konnte dem Register (STS 0161) eine Methode zur Bestimmung der Zoonose Coxiellose (Coxiella burnetii) oder Q-Fieber mittels qPCR hinzufügen. Das Chemielabor konnte die GC-MS/MS-Technologie (Gaschromatographie gekoppelt mit Tandem-Massenspektrometrie) in das Register aufnehmen.
Inspektorat für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
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Das Inspektorat für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (ILG) führte 2023 insgesamt 1580 Inspektionen (2022: 1387) in den über 4000 dem LSVW bekannten Lebensmittelbetrieben des Kantons durch. Der Anteil an Ergebnissen, die nicht den Vorschriften entsprachen (71 %), ist mit jenem von 2022 (70 %) vergleichbar. Diese zumeist ohne Vorankündigung durchgeführten Inspektionen fanden mehrheitlich in Restaurationsbetrieben statt (60 % der 2023 durchgeführten Inspektionen – gegenüber 55 % im Jahr 2022), gefolgt von Geschäften (23 % gegenüber 28 % 2022), gewerblichen Betrieben (Käsereien, Metzgereien, Bäckereien usw.) (16 %) und der Industrie (1 %).
Im Rahmen der amtlichen Kontrolle ist das ILG damit beauftragt, amtliche Proben für die Laboratorien des LSVW, die Kontrollorgane anderer Kantone (im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Westschweizer Kantonen) oder das BLV zu entnehmen. 2023 hat das ILG somit 1124 Proben von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen entnommen (gegenüber 1224 im Vorjahr).
Neben diesen Tätigkeiten ist das ILG zuständig für die Kontrolle der im Bereich der pflanzlichen Primärproduktion tätigen Betriebe, die Beurteilung, ob Baugesuche für Betriebe im Lebensmittelsektor die Anforderungen erfüllen, und die für die Geschäftsführer von öffentlichen Gaststätten erteilten Kurse (Wirtekurse). Zudem überprüft das ILG im Auftrag der Interkantonalen Zertifizierungsstelle (IZS), ob die Anforderungen der Pflichtenhefte von Gruyère AOP und Vacherin fribourgeois AOP eingehalten werden, sowie seit 2023 der Bezeichnung Alp für diese Produkte.
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Die untenstehende Tabelle enthält die Analysen, die im Rahmen der Trinkwasserverteilung vorgenommen wurden. Diese Analysen umfassen die amtlichen Probenahmen durch das ILG und die Proben, welche die Wasserverteiler im Rahmen ihrer Selbstkontrolle erhoben haben. Die Wasserverteiler des Kantons Freiburg müssen diese Analysen, basierend auf dem kantonalen Recht, beim LSVW vornehmen lassen.
Gewässer Proben Nicht vorschriftsgemässe Proben den Anforderungen des Lebensmittelrechts nicht unterstellte Gewässer Oberflächengewässer (vor Aufbereitung) 63 - Fassungen (vor Aufbereitung) 635 - Übrige 146 - den Anforderungen des Lebensmittelrechts unterstellte Gewässer Quellen (nicht aufbereitet) 183 12 (6,5 %) nach Aufbereitung 456 40 (8,8 %) Verteilt 2292 161 (7 %) Total 3775 213 (7 %) Im Jahr 2023 inspizierte das ILG 57 Trinkwasserverteiler (2022 waren es 37); 9 Inspektionen wurden durchgeführt, um die Inbetriebnahme neuer Ressourcen und Desinfektionssysteme zu genehmigen, und 48 Inspektionen erfolgten im Rahmen amtlicher Kontrollen.
Im Bereich der Verschmutzungen wurden im Berichtsjahr 5 (2022 waren es 4) Fälle behandelt. Bei diesen Fällen handelte es sich um mikrobiologische Verschmutzungen der Trinkwassernetze, die dank Selbstkontrollanalysen beim LSVW zutage traten. Es handelte sich namentlich um Verschmutzungen, die in kleinen Gemeinden stattgefunden haben oder keine grossen Bevölkerungsgruppen betrafen. In solchen Fällen wird die Bevölkerung (durch den Verteiler) darauf hingewiesen, dass das Wasser vorübergehend abgekocht werden muss, und das Wasser der betroffenen Netze wird mit Chlor desinfiziert. In diesen vier Fällen von mikrobiologischen Verschmutzungen mussten die betroffenen Ressourcen ausser Betrieb genommen und ein System zur ständigen Chlorierung eingerichtet werden, bis die Netze wieder den Vorschriften entsprachen oder die definitiven Systeme zur Wasserbehandlung installiert waren (UV-Desinfektion).
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Auf der Grundlage der Empfehlungen des Bundes (Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Bundesamt für Gesundheit) wird im Kanton Freiburg das Wasser von 12 Strandbädern, die als öffentlich definiert sind, jährlich einer mikrobiologischen Kontrolle unterzogen. Das LSVW ist zuständig für die Entgegennahme und die Analyse der entsprechenden Proben. Die Ergebnisse, die dem BAFU und dem Kantonsarzt übermittelt werden, werden Anfang Sommer in Form einer Karte publiziert.
Im Jahr 2023 wurden von den 25 entnommenen Proben 21 mit der Qualitätsklasse A (ausgezeichnet), drei mit der Qualitätsklasse B (gut) und eine mit der Qualitätsklasse C bewertet; letztere bedeutet, dass eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch das Badewasser nicht auszuschliessen ist. Für den Strand mit der Qualitätsklasse C wurde von der zuständigen Gemeinde ein Badeverbot verhängt. Die Aufhebung des Verbots erfolgte nach einer erneuten Probenahme mit dem Ergebnis der Qualitätsklasse A, was die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen belegt.
Das LSVW entnahm 62 Proben von Wasser aus Becken von öffentlich zugänglichen Schwimmbädern.
Insgesamt entsprachen 36 (58 %) dieser Proben nicht den Vorschriften. In 24 Fällen war der Gehalt an Chloraten (Salze, die beim Abbau von Chlorprodukten entstehen, mit denen die Becken desinfiziert werden) zu hoch. Andere Proben wurden in Bezug auf Carbamid (Harnstoff, stickstoffhaltige Stoffe), THM (Summe der Trihalogenmethane aus der Reaktion von Chlor mit organischen Stoffen) und auf die mikrobiologische Qualität beanstandet. In zwei Becken wurde der Legionellengehalt überschritten. Bei ihnen wurden, ebenso wie bei den von diesen Mängeln betroffenen Badeanstalten, geeignete Massnahmen ergriffen.Das LSVW bestimmte ausserdem bei amtlichen Probenahmen und Analysen, die im Rahmen der Selbstkontrolle von den Betreibern öffentlich zugänglicher Duschanlagen durchgeführt wurden, den Legionellengehalt von 190 Duschwasserproben. Insgesamt 9 dieser Proben (3,2 %) wiesen eine zu hohe Konzentration dieses Krankheitserregers auf.
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Die Kontrollen des Chemikalienmarkts beziehen sich auf Lieferanten (Händler oder Verkäufer), Hersteller und Importeure von Chemikalien. Im Jahr 2023 wurden 37 Inspektionen durchgeführt (gegenüber 35 im Jahr 2022), von denen 34 (92 %) nicht konform waren. Ein Grossteil der Nichtkonformitäten betraf die Kennzeichnung, die Bereitstellung von Sicherheitsinformationen, die Zulassung von Biozidprodukten, die Meldung von Produkten im Chemikalienregister und den Ausschluss des Verkaufs in Selbstbedienungsläden.
Inspektorat für Fleischverarbeitung und Schlachthöfe
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Im Jahr 2023 wurden freiburgische Lebensmittel tierischer Herkunft in rund 50 Länder auf allen Kontinenten exportiert.
Bei jeder Ausfuhr dieser Waren wird eine vom Amt ein Exportzertifikat ausgestellt und unterzeichnet. Für das Jahr 2023 wurden 577 Zertifikate vorbereitet, authentifiziert und unterzeichnet, was einem leichten Rückgang von 6,8 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Es ist anzumerken, dass dieser Rückgang der Anzahl ausgestellter Bescheinigungen nicht mit dem Volumen der ausgeführten Waren in Verbindung gebracht werden kann. Die Mitarbeiter des LSVW führten bei einem Exportunternehmen 16 Kontrollen von Waren durch, die für die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) bestimmt waren.
- Liveschaltung von eCert:
eCert ist eine Anwendung, die dazu dient, elektronische Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen, wie z. B. Lebensmitteln tierischer Herkunft, in Drittländer auszustellen. Mit diesem Tool können die Bescheinigungen damit neu durch Betriebe und Vollzugsstellen elektronisch erfasst, ausgestellt und gesiegelt werden. Die entsprechenden Vorlagen werden vom BLV erstellt und verwaltet und für die Benutzer in eCert publiziert. Die bilateralen Gespräche mit Drittländern über eine vollständige elektronische Übermittlung dieser Zertifikate sind im Gange. Ausserdem werden die letzten Details für die Implementierung einer elektronischen Signatur der Zertifikate im eCert-Tool fertiggestellt, damit die Zertifikate nicht mehr zur Unterzeichnung ausgedruckt werden müssen.
Nach einer Pilotphase von Ende April bis Ende Juni 2023, die es dem LSVW ermöglichte, die Anwendung zu evaluieren und konstruktives Feedback zu geben, wurde die Anwendung am 30. Oktober 2023 aufgeschaltet. Seit diesem Datum wurden 18 Zertifikate über die eCert-Plattform ausgestellt. Die Zahl der anhand der Anwendung erstellten Zertifikate wird sich erhöhen, wenn weitere Zertifikate für die Nutzer verfügbar gemacht werden.
Tiergesundheit
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Im Jahr 2023 wurden zwei Fälle der hoch pathogenen Vogelgrippe (HPAI), einer hoch ansteckenden Tierseuche, bei Lachmöwen in der Region Murten diagnostiziert. Es gab keine weiteren Fälle bei Wildvögeln und während des gesamten Jahres 2023 keinen Fall bei Hausgeflügel. Nach dem Auftreten der ersten HPAI-Fälle bei Wildvögeln Mitte November 2022 im Kanton Zürich wurde am 24. November 2022 die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenzaerlassen, die bis zum 15. Oktober 2023 in Kraft blieb. Derzeit gibt es keine definierten nationalen Massnahmen, die Massnahmen werden auf lokaler Ebene von den Kantonen getroffen. Auf dem Gebiet des Kantons Freiburg wurden keine weiteren hochansteckenden Krankheiten festgestellt. Die Afrikanische Schweinepest nähert sich jedoch weiterhin gefährlich von Norden und Süden her der Schweiz (diagnostizierte Fälle in unseren Nachbarländern Deutschland und Italien) und der Kanton Freiburg bereitet sich aktiv vor, um im Falle eines Ausbruchs der Krankheit wirksam eingreifen zu können.
Weitere Informationen finden Sie unter diesen Links:
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Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist noch nicht ausgerottet und ihre Bekämpfung bleibt eine Priorität. Eine Verschärfung der BVD-Bekämpfungsmassnahmen auf nationaler Ebene mit der Definition von drei Kriterien, die erfüllt werden müssen, um den Status eines "BVD-freien" Betriebs zu erhalten, wird derzeit zwischen dem Bund, den kantonalen Veterinärämtern und den Branchenvertretern diskutiert. Dieser Ausrottungsplan mit verstärkten Bekämpfungsmassnahmen soll Ende des ersten Quartals 2024 in Kraft treten.
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Im Jahr 2023 trat eine neue Problematik auf. Nach Bränden in Stallgebäuden (Cournillens, Forel, Barberêche, Rechthalten) oder Einrichtungen der Lebensmittelverarbeitung (Käserei in Vuisternens-en-Ogoz) kam es, zusätzlich zu den Verlusten durch die direkten Folgen des Brandes (Verlust von Tieren oder Waren, Infrastrukturen und Material), zum Zerbersten der auf den Dächern der betroffenen Gebäude installierten Photovoltaikanlagen und zu Kontaminationen der umliegenden Kulturen und Weiden durch die Trümmer. Diese sehr scharfkantigen Trümmer können, wenn sie verschluckt werden, eine Gefahr für die Gesundheit der Tiere oder Verbraucher darstellen. Das LSVW ergriff daher Massnahmen für die kontaminierten Parzellen, um eine Ernte oder Beweidung vor der Dekontaminierung zu verhindern. Diese Problematik wurde angesichts der zunehmenden Verbreitung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden oder Wohnhäusern ernst genommen. In Zusammenarbeit mit verschiedenen betroffenen Dienststellen wie dem LSVW, dem Amt für Umwelt (AfU), der Sektion Landwirtschaft des landwirtschaftlichen Instituts Grangeneuve oder dem Amt für zivile Sicherheit und Militär (AZSM) wurden klare Verfahren ausgearbeitet.
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Alle amtlichen Kontrollen wurden nach dem festgelegten Programm durchgeführt.
Die Probenahmen für das Rückstandsmonitoring in der Milch für das Lebensmittel- und Veterinäramt im Rahmen des nationalen Rückstandsüberwachungsprogramms werden weiterhin vom Sektor Milchinspektorat und Primärproduktion durchgeführt.
Insgesamt wurden 21 Milchliefersperren angeordnet, gegenüber 29 im Jahr 2022.
Verstösse im Bereich des Tierschutzes werden an die Sektion Tierschutz weitergeleitet.
Die amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion, die Berichte der GUB-Kontrollen und die Kontrollen der Besamungstechniker für ihren eigenen Betrieb werden alle über das System AC-Mobile eingegeben.
Tierschutz
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Im Hinblick auf die Anpassungen der kantonalen Gesetzgebung über die Hundehaltung (HHG), die am 01.01.2024 in Kraft treten, hat das LSVW eine breit angelegte Informationskampagne durchgeführt, die über Pressemitteilungen und soziale Netzwerke, aber auch bei Tierärzten, Gemeinden, gemeldeten Hundeausbildnern sowie über Mailings an die von der Änderung betroffenen Hundehalter erfolgte.
Das LSVW hat einen praktischen Test und einen theoretischen Kursentwickelt und verschiedene Dokumentationen (Plan, Raster und Video für die praktische Leitfähigkeitsprüfung, Liste der Hundetrainer/innen, Flyer usw.) veröffentlicht.
Hundeausbildner/innen, die den theoretischen Unterricht erteilen und/oder den Test zur Beurteilung der Führbarkeit für neu gehaltene Hunde (ab dem 01.01.2024) durchführen möchten, müssen vom LSVW zugelassen werden. Die ersten Ausbildungsveranstaltungen fanden 2023 statt und werden 2024 fortgesetzt.
Änderung der kantonalen Hundegesetzgebung (HHG) per 01. Januar 2024
Kennzahlen
Insgesamt haben die Labors des LSVW über 43 000 Proben analysiert. Wie in den vergangenen Jahren war diese Arbeit nur dank des Einsatzes und der innovativen Haltung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den weiteren Massnahmen zur Automatisierung bestimmter Etappen und der Vereinfachung gewisser Verfahren möglich.
Das LSVW erliess 5470 verwaltungsrechtliche Verfügungen, davon 6 Tierhalteverbote. Schliesslich beantwortete das Amt 22 Einsprachen/Beschwerden, gab 7 Stellungnahmen im Rahmen von Beschwerdeverfahren ab und überwies 230 Dossiers zur Einreichung einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft.
Das LSVW führte im Jahr 2023 3217 Inspektionen und Kontrollen durch, darunter 1580 Inspektionen in den Lebensmittelbetrieben des Kantons, 215 im Bereich Bienenzucht, 665 im Bereich Milchinspektorat und Primärproduktion, 37 auf dem Chemikalienmarkt und 720 im Bereich Tierschutz.
456 angekündigte amtliche Kontrollen im Flachland, 72 Grundkontrollen der Alpen und 137 unangekündigte amtliche Kontrollen wurden während des Jahres 2023 vom Inspektorat für Milch und Primärproduktion durchgeführt. Das sind insgesamt 665 Kontrollen.
720 Kontrollen wurden im Jahr 2023 (608 im Jahr 2022) von der Sektion Tierschutz durchgeführt. Darunter fanden während 37 Tagen Beurteilungen von Hunden statt. 278 Hunde (2022: 289) nahmen daran teil.