Organisation
Das Kantonsgericht ist die oberste Behörde in Zivil-, Straf- und Administrativsachen. Es entscheidet über Anfragen und Beschwerden gegen ein erstinstanzliches Urteil sowie über Klagen und Beschwerden gegen Entscheide der Verwaltungsbehörden des Kantons. Ihm kommt eine doppelte Funktion als Gerichtsbehörde und als delegiertes Aufsichtsorgan über das Justizwesen zu.
Das Kantonsgericht besteht aus zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Höfen mit insgesamt 16 Richtern und etwa 20 Ersatzrichtern.
Die Gerichtsschreiberei des Kantonsgerichts ist eine Dienststelle, die dem Gericht und dessen Höfen zur Verfügung steht und verfügt über Gerichtsschreiber-Berichterstatter, Gerichtsschreiber sowie administratives Personal.
Zuständigkeiten
Die Gerichtshöfe sind für die Behandlung der ihnen unterbreiteten Angelegenheiten aufgeteilt, entsprechend dem betroffenen Rechtsgebiet. Das Kantonsgericht ist auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts für alle Streitigkeiten zuständig, die nicht durch das Gesetz in die endgültige Zuständigkeit einer anderen Behörde gelegt werden können.
Die Gerichtshöfe sind mit jeweils drei Richtern besetzt.
Das Kantonsgericht untersteht der Oberaufsicht des Justizrates. Es unterbreitet ihm jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und über den Stand der Zivil-, Straf- und Verwaltungsjustiz im Kanton.
Adresse
Kantonsgericht
Augustinergasse 3
Postfach 630
1701 Freiburg
T +41 26 304 15 00
M tribunalcantonal@fr.ch
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