Technische und psychosoziale Fähigkeiten
Heutzutage lernen junge Menschen problemlos die notwendigen technischen Fähigkeiten, die mit der Online-Welt verbunden sind. Sie lernen sehr schnell, Smartphones, Tablets und Computer zu benutzen, um im Internet zu surfen und Zeit in sozialen Netzwerken zu verbringen. Für die Eltern kann die Aufgabe etwas schwieriger sein. Es kann nämlich vorkommen, dass Jugendliche, die sich erst einmal mit einem bestimmten sozialen Netzwerk angefreundet haben, bereits zu einem anderen übergegangen sind.
Ein Beispiel dafür ist Facebook im Gegensatz zu Instagram, Snapchat oder Tiktok, die in jüngerer Zeit hinzugekommen sind. Die Jugendlichen sind zwar technisch versiert, aber es fehlt ihnen an psychosozialen Kompetenzen, um sich der möglichen Konsequenzen ihres Handelns bewusst zu werden. Dies ist ganz normal und lässt sich unter anderem durch ihr junges Alter und die Tatsache erklären, dass die Entwicklung bestimmter Teile des Gehirns noch nicht abgeschlossen ist. Aus diesem Grund sollte man sie begleiten, mit ihnen diskutieren und sie auf die Gefahren des Internets aufmerksam machen.
Cybermobbing
Cybermobbing ist schon seit langem bekannt. Es wird als eine Form des Angriffs definiert, sei es physisch, verbal oder psychologisch. Während sich das Mobbing damals hauptsächlich auf die Schulzeit beschränkte, kommt das Opfer heute nicht mehr zur Ruhe. In der Cyber-Version geht das Mobbing nämlich online weiter. Dies ist der klassische Fall, aber manchmal kommt es auch vor, dass nur Cybermobbing stattfindet.
Das Beste, was ein Kind tun kann, wenn es gemobbt wird ist, sich schnell an eine Vertrauensperson zu wenden, z. B. an ein Elternteil. Am besten ist es, wenn in der Familie ein friedliches Klima herrscht. Auf diese Weise kann sich das Kind im Bedarfsfall anvertrauen. Es kommt vor, dass Kinder nicht den Mut aufbringen, mit Ihnen darüber zu sprechen. Als Eltern ist es daher wichtig, auf Veränderungen im Verhalten der Kinder zu achten. Wenn Ihnen etwas auffällt, scheuen Sie sich nicht, das Thema Cybermobbing anzusprechen. Wenn Sie nach einem Gespräch feststellen, dass es sich wirklich um einen Fall von Mobbing handelt, finden Sie im Folgenden eine Liste mit nützlichen Tipps.
Ratschläge, die Sie Jugendlichen geben sollten
- Nicht auf die Angriffe reagieren
- Die Stalker blockieren.
- Beweise aufbewahren (Screenshots, Tagebuch der Angriffe).
- So schnell wie möglich mit einer Vertrauensperson (Eltern, Lehrer, ...) darüber sprechen.
- Anzeige bei der Polizei erstatten.
Die Online-Welt ist sehr real
Noch zu oft wird die Online-Welt nicht als das "wahre Leben" angesehen. Junge (und ältere) Menschen müssen jedoch dafür sensibilisiert werden, dass alles was im Internet getan wird, reale Folgen haben kann. Im Falle von Cybermobbing beispielsweise führt die virtuelle Gewalt zu realen Verletzungen des Opfers. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass veröffentlichte Inhalte wie Drohungen oder Beleidigungen strafrechtlich verfolgt werden können. Und heutzutage kann immer häufiger sogar das blosse Liken oder Teilen von Inhalten, vor Gericht führen können. Es gibt also strafrechtliche Konsequenzen und es geht darum, daran zu erinnern, dass online nicht alles erlaubt ist.
Pornografie und der Austausch von "Nudes".
Der Zugang zu Pornografie ist für die neuen Generationen aufgrund der Demokratisierung der Internetnutzung sehr einfach geworden. Obwohl Pornografie nach Schweizer Recht erst ab 16 Jahren erlaubt ist, ist es schwierig zu verhindern, dass Kinder mit nur wenigen Klicks auf solche Inhalte stossen. Diese können Kinder schockieren oder einen schlechten Einfluss auf die Darstellung ihrer Sexualität haben, die sich zu diesem Zeitpunkt noch im Aufbau befindet. Um die sexuelle Entwicklung von Jugendlichen zu schützen, hat der Gesetzgeber beschlossen, Pornografie für Jugendliche unter 16 Jahren zu verbieten.
Ebenfalls im Zusammenhang mit der Sexualität gibt es ein weiteres Phänomen, das bei Jugendlichen (aber auch bei Erwachsenen) immer mehr an Bedeutung gewinnt: der Austausch von Nacktfotos. Diese Praxis, die auch als Sexting bekannt ist, besteht darin, auf elektronischem Wege persönliches Material sexueller oder intimer Natur auszutauschen.
Auch hier ist die Allgegenwärtigkeit des Internets in unserem Alltag der Grund für die Zunahme dieses Phänomens. Es gibt viele Gründe für das Versenden von Nudes, z. B. um seine Liebe zu zeigen, um jemanden zu verführen, um gemeinsam Spass zu haben oder um sein Vertrauen in die andere Person zu zeigen. In jedem Fall ist es wichtig, sich der Risiken bewusst zu sein, die mit dieser Praxis verbunden sind. Das grösste Risiko besteht zweifellos darin, dass die Inhalte ohne Zustimmung verbreitet werden.
Eine Praxis nicht ohne Risiken
Das Problem liegt in der Frage der Zustimmung. Der Austausch von Fotos oder Videos im Rahmen von Sexting findet in einem intimen und privaten Kontext statt. Es besteht also ein Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Personen. Wenn eine der beiden Personen das Vertrauen der anderen durch das Teilen ihres Aktes missbraucht (manchmal spricht man auch von nicht eingewilligtem Sexting), kann dies schwerwiegende Folgen haben. Dies gilt umso mehr, wenn jemand eine Nachricht mit einem anstössigen Inhalt erhält, der weiterverbreitet wurde, ihn seinerseits weiterverbreitet, anstatt ihn direkt zu löschen. Auf diese Weise werden diese Medien sehr schnell an viele Menschen weiterverbreitet.
Das Opfer wird also mit (Cyber-)Mobbing-Situationen konfrontiert, die es bis zum Selbstmord treiben können, weil die Situation so unerträglich ist. Es ist daher sinnvoll, dieses Thema in der Familie und/oder in der Schule anzusprechen, um zu erfahren, wie man reagieren soll, welche Risiken mit dieser Praxis verbunden sind und vor allem, um zu versuchen, die wirklich potenziell Verantwortlichen zu identifizieren. Es ist nämlich wichtig, daran zu erinnern, dass man einen Akt, der einem anvertraut wurde, nicht weitergeben sollte, auch wenn es sich um die beste Freundin oder um eine Gruppe von Freunden handelt. Ebenso ist es für Personen, die derartige Inhalte in einem zweiten Schritt erhalten, zwingend erforderlich, das Medium zu löschen und den Fall einem vertrauenswürdigen Erwachsenen zu melden und nicht seinerseits den Inhalt erneut zu teilen.
Rechtlicher Rahmen
Was den rechtlichen Rahmen in der Schweiz betrifft, so ist es laut Gesetz zulässig, dass zwei Jugendliche ab 16 Jahren Nacktaufnahmen von sich austauschen, solange dies unter ihnen bleibt und beide einverstanden sind (Art. 197 Ziff. 8 StGB). Unter 16 Jahren ist dies hingegen verboten, da Art. 197 StGB das Herstellen, Konsumieren, Besitzen, Verbreiten, Zeigen und Zugänglichmachen von Dateien mit sexuellem Inhalt, in denen Minderjährige vorkommen, verbietet. Aktaufnahmen gehören also dazu. Somit ist es auch strafbar, ein Bild mit kinderpornografischem Inhalt zu behalten oder es mit anderen Personen zu teilen.
Tipps
- Sensibilisieren Sie Jugendliche für die Risiken, die mit dem Sexting verbunden sind. Wenn dennoch ein Akt verschickt wird, sollte darauf geachtet werden, dass das Gesicht, Erkennungsmerkmale (z. B. Tätowierungen) oder bestimmte Elemente der Innenausstattung nicht erkennbar sind.
- Es ist wichtig, dass Zeugen oder Personen, die solche Inhalte erhalten, diese nicht ihrerseits weitergeben, sie löschen und den Fall einem vertrauenswürdigen Erwachsenen melden.
- Für den Fall, dass ein Foto oder Video mit sexuellen Inhalten verbreitet wird, ist es für das Opfer wichtig, mit einem Erwachsenen zu sprechen, dem es vertraut und mit der Situation nicht allein gelassen wird.
- Als Elternteil oder andere Bezugsperson ist es von grundlegender Bedeutung, dem Opfer, das Hilfe sucht, nicht vorzuwerfen, dass es einen Fehler begangen hat oder eine Schuld daran hat. Der Jugendliche sollte daher ohne Schuldgefühle unterstützt werden indem man betont, dass die Schuldigen diejenigen sind, die das Foto oder Video ohne die Zustimmung des Opfers weitergegeben haben.
- Es ist sinnvoll, sowohl in der Schule als auch in der Familie darüber zu sprechen, wie man sich verhalten sollte, wenn man ein solches Foto erhält.
- Sobald ein Foto oder ein anderes Dokument im Internet ist, kann es sehr schnell und ohne jegliche Kontrolle verbreitet werden.
Online-Grooming
Junge Menschen kommunizieren heutzutage viel über das Internet und insbesondere über soziale Netzwerke. Meistens chatten sie mit Freunden, die sie aus der Schule, dem Sportverein oder anderen Freizeitaktivitäten kennen. Dennoch kommt es manchmal vor, dass sie sich mit Fremden unterhalten. In den meisten Fällen stellt dies für die Jugendlichen kein Risiko dar. Leider kann es aber auch vorkommen, dass sich hinter einem Profil in Wirklichkeit eine ganz andere Person verbirgt.
Dies ist typischerweise die Strategie, die einige Pädophile anwenden, um mit Jugendlichen in Kontakt zu treten. Die Täter hinter dieser Praxis, die sogenannten Groomer, werden versuchen, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, um an persönliche Informationen, vor allem aber an intime Fotos oder Videos für ihre eigene sexuelle Erregung zu gelangen. In einigen Fällen werden sie versuchen, die Jugendlichen physisch zu treffen, um sie möglicherweise zu missbrauchen. Als Eltern ist es daher wichtig, regelmässig zu fragen, mit wem Ihre Kinder chatten. In der Regel lenken die Pädophilen das Gespräch recht schnell auf Sexualität. In diesem Fall sollten Sie die Polizei benachrichtigen. Folgend finden Sie eine Liste mit nützlichen Tipps zu diesem Thema.
Tipps
- Erinnern Sie das Kind daran, dass man bei der Kontaktaufnahme durch unbekannte Personen sehr vorsichtig sein muss.
- Dem Kind raten, nichts aus seinem Privatleben online mitzuteilen. Betonen Sie zu diesem Zweck, dass es wichtig ist, möglichst restriktive Einstellungen für die Privatsphäre zu verwenden.
- Generell ist es nicht ratsam, sich mit Leuten, die man nur aus dem Internet kennt, physisch zu treffen. Sollte dies dennoch der Fall sein, sollte das Treffen tagsüber und an einem öffentlichen Ort stattfinden. Ausserdem sollte ein vertrauenswürdiger Erwachsener davon in Kenntnis gesetzt werden. Wenn das Kind unter 16 Jahre alt ist, ist es besser, wenn es auf das Treffen verzichtet.
- Sprechen Sie mit dem Kind über das, was es im Internet erlebt, oder schlagen Sie ihm vor, mit einer anderen Vertrauensperson darüber zu sprechen.
- Wenn ein Kind Opfer von Grooming wird, braucht es Solidarität und Unterstützung, keine moralischen Sanktionen.