Vernehmlassung über den Vorentwuf des Ausführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele
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In seiner Sitzung vom 18. Februar 2020 hat der Staatsrat die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele genehmigt. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis 3. April 2020.
Herausgegeben von Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion
Letzte Änderung: 08.06.2020