Organisation
Das Jugendstrafgericht ist die zuständige Behörde für die Verfolgung und Verurteilung von Jugendlichen (10 bis 18 Jahre), die Straftaten verübt haben und im Kanton wohnhaft sind. Es hat seinen Sitz in Freiburg.
Die Richterinnen und Richter des Jugendstrafgerichts sind abwechslungsweise als Jugendstrafrichterin und Jugendstrafrichter (Untersuchungsbehörde), Gerichtspräsidentin und Gerichtspräsident (urteilende Behörde) und Vollzugsbehörde tätig. Das Gericht umfasst drei Präsidentinnen und Präsidenten, die von Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern unterstützt werden. Des Weiteren sind dem Gericht drei Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter angegliedert, die namentlich mit Schlichtungsversuchen, sozialen Abklärungen und dem Vollzug der Urteile befasst sind.
Zuständigkeiten
Die Jugendrichterin und der Jugendrichter schliesst in ihrer Funktion als Untersuchungsbehörde die Untersuchung mit einer Einstellungsverfügung oder, wenn das Delikt nicht in die Zuständigkeit des Jugendstrafgerichts fällt, mit einem Strafbefehl ab, oder übermittelt die Akten der Jugendstaatsanwaltschaft zwecks Anklageerhebung, wenn die Beurteilung in die Zuständigkeit des Jugendstrafgerichts fällt.
In seiner Funktion als urteilende Behörde entscheidet das Jugendstrafgericht erstinstanzlich über alle Straftaten, für die eine Unterbringung, eine Busse von mehr als 1000 Franken oder ein Freiheitsentzug von mehr als drei Monaten in Frage kommen. Es beurteilt auch Anklagen im Anschluss an Einsprachen gegen Strafbefehle. Das Jugendstrafgericht tagt mit einer Präsidentin oder einem Präsidenten und zwei Beisitzenden. Im Urteilszeitpunkt sind die persönlichen Verhältnisse des Jugendlichen massgebend. Diese ermöglichen es der Richterin und dem Richter, eine adäquate Strafe anzuordnen (Verweis, persönliche Leistung, Busse oder Freiheitsentzug) und zu entscheiden, ob diese mit einer Schutzmassnahme (Aufsicht, persönliche Betreuung, ambulante Behandlung oder Unterbringung) einherzugehen hat.
Mediation
Die Jugendrichterin und der Jugendrichter können jederzeit das Verfahren sistieren und das Büro für Mediation mit der Einleitung eines Mediationsverfahrens beauftragen.
Adresse
Jugendstrafgericht
Av. Beauregard 13
Postfach 554
1701 Freiburg
T +41 26 305 70 53 (deutsch)
T +41 26 305 70 54 (französisch)
M tmineurs@fr.ch
08h30 - 11h00
14h00 - 16h30
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