Organisation
Das Kantonsgericht ist die oberste Behörde in Zivil-, Straf- und Administrativsachen. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen ein erstinstanzliches Urteil sowie über Klagen und Beschwerden gegen Entscheide der Verwaltungsbehörden des Kantons und der Verwaltungsjustizbehörden. Ihm kommt eine doppelte Funktion als Gerichtsbehörde und als delegiertes Aufsichtsorgan über das Justizwesen zu.
Das Kantonsgericht besteht aus zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Höfen mit insgesamt 16 Richtern/-innen und etwa 20 Ersatzrichtern/-innen.
Die Gerichtsschreiberei des Kantonsgerichts ist eine Dienststelle, die dem Gericht und dessen Höfen zur Verfügung steht und über Gerichtsschreiber/-innen-Berichterstatter/-innen, Gerichtsschreiber/-innen sowie administratives Personal verfügt.
Zuständigkeiten
Die Gerichtshöfe sind für die Behandlung der ihnen unterbreiteten Angelegenheiten aufgeteilt, entsprechend dem betroffenen Rechtsgebiet. Das Kantonsgericht ist auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts für alle Streitigkeiten zuständig, die nicht durch das Gesetz in die endgültige Zuständigkeit einer anderen Behörde gelegt werden können.
Die Gerichtshöfe sind grundsätzlich mit jeweils drei Richter/-innen besetzt.
Das Kantonsgericht untersteht der Oberaufsicht des Justizrates. Es unterbreitet ihm jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und über den Stand der Zivil-, Straf- und Verwaltungsjustiz im Kanton.
Adresse
Kantonsgericht
Augustinergasse 3
Postfach 630
1701 Freiburg
T +41 26 304 15 00
M tribunalcantonal@fr.ch
Für den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hier