Die Voraussetzungen für die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags sind:
- Feste innerliche Überzeugung, nicht dem Geschlecht anzugehören, das bisher im Personenstandsregister eingetragen ist
- Wohnsitz in der Schweiz
- Mindestalter von 5 Jahren
- Urteilsfähigkeit
- Wunsch, den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich oder umgekehrt zu ändern. Änderungen auf ein drittes oder auf gar kein Geschlecht sind nicht möglich.
Für die Erklärung ist weder ein medizinischer Eingriff noch ein ärztliches Zeugnis erforderlich.
Die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung ist erforderlich für Personen, die das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben oder unter umfassender Beistandschaft stehen.
Das Verfahren unterscheidet sich je nach Wohnort.
Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz und ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz
Die Erklärung kann bei jeder Zivilstandsbeamtin und jedem Zivilstandbeamten in der Schweiz abgegeben werden. Sie können beim Zivilstandsamt Ihrer Wahl einen Termin vereinbaren.
Ist die betreffende Person weniger als 16 Jahre alt, so lädt die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte die erklärende Person sowie ihre gesetzliche Vertretung ein.
Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland
Die Erklärung kann bei der zuständigen schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) abgegeben werden.
Folgende Dokumente werden für den vereinbarten Termin auf dem Zivilstandsamt benötigt:
Ab dem vollendeten 16. Altersjahr
- ein gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte) der erklärenden Person
- eine Wohnsitzbestätigung der erklärenden Person
Zwischen 12 und 16 Jahren
- ein gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte) der erklärenden Person
- ein gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte) der gesetzlichen Vertretung
- eine Kopie des Nachweises über die elterliche Sorge
- eine Wohnsitzbestätigung
Zwischen 5 und 12 Jahren
- ein gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte) der erklärenden Person
- ein ärztliches Zeugnis über die Urteilsfähigkeit der Person, die die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags abgibt
- ein gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte) der gesetzlichen Vertretung
- eine Kopie des Nachweises über die elterliche Sorge
- eine Wohnsitzbestätigung
Je nach Situation der erklärenden Person können zusätzliche Dokumente verlangt werden. Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte gibt Ihnen Auskunft.
Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister hat keine Auswirkungen auf bestehende familienrechtliche Verhältnisse. Ehe, eingetragene Partnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft bleiben unverändert.
Nach der Erklärung können Sie neue Ausweisdokumente mit Ihrem geänderten Geschlecht und Ihrem/Ihren neuen Vornamen ausstellen lassen. Sie sind dafür zuständig, diese Änderungen bei den entsprechenden administrativen Einrichtungen zu melden.
Die folgenden Institutionen werden vom Zivilstandsamt des Kantons Freiburg automatisch informiert:
- Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts der betroffenen Person
- Bundesamt für Statistik
- AHV-Behörden.