Wer wird als Praktikanten/in betrachtet?
Die Schweiz hat mit diversen Staaten sogenannte Stagiaires-Abkommen geschlossen : Argentinien, Australien, Chile, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Philippinen, Russland, Südafrika, Tunesien, Ukraine, USA
Diese ermöglichen jungen Berufsleuten, die ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse in der Schweiz erweitern möchten, eine Arbeitsbewilligung für maximal 18 Monate zu erhalten
Zugelassen werden Staatsangehörige obgenannter Länder, die in ihrem Land eine Ausbildung absolviert haben oder ein Schulabschlusszeugnis erlangt haben. Bezüglich Kanada können auch Sudierende zugelassen werden, die einen Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit als Bestandteil ihrer Ausbildung durchführen möchten; im Gegenteil zu Japan, werden nur Inhaber eines Hochschlussabschlusses zugelassen. Altersgrenze : 35 Jahre (Ausnahmen : Australien, Neuseeland und Russland : 30 Jahre)
Die Stagiareseinsätze dienen der Weiterbildung, sie können nur im erlernten Beruf resp. Studiengebiet erfolgen. Teilzeitarbeit oder die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit sind nicht gestattet. Die jungen Berufsleute müssen einen orts- und branchenüblichen Lohn erhalten
Wenn Sie ein Berufspraktikum in unserem Land absolvieren möchten, müssen Sie sich in erster Linie selbst um eine Stelle bemühen. Die Gesuche sind bei der zuständigen Behörde im Herkunftsland einzureichen
Verfahren
Das Gesuch ist bei der zuständigen Behörde im Heimatstaat einzureichen (für weitere Informationen, siehe unten: https://www.sem.admin.ch/sem/fr/home/themen/arbeit/berufspraktikum.html, Punkt 6). Die ausländische Arbeitssektion ist in diesem Bereich nicht zuständig