Erstmaliger Stellenantritt
Das Freizügigkeitsabkommen wendet sich an Staatsangehörigen aus Kroatien seit dem Inkraftreten am 1. Januar 2017 des Protokoll III.
Dieses Protokoll sieht Übergangsbestimmungen im Bereich Zugang zum Arbeitsmarkt vor.
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann unter folgenden kumulativen Bedingungen bewilligt werden:
- Inländischer Vorrang
- Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen
- Höchstzahlen
Der Arbeitsgeber, der einen Kroaten deren Erwerbstätigkeit im Kanton Freiburg ausgeübt wird, anstellen möchte, übermittelt der Arbeitssektion das Formular Gesuch um Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie das Formular Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligung, ergänzt, datiert und unterschrieben, mit folgenden Dokumenten :
- Motivationsschreiben, das die Anstellung des kroatischen Arbeitnehmers rechtfertigt
- Kopie des Arbeitsvertrags von beiden Parteien unterschrieben
- Lebenslauf und Kopie der eventuellen Diplome des ausländischen Arbeitnehmers
- Nachweis aktiver Suchbemühungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt (Inserate in der Fachpresse oder regionalen Presse; Inserate im Internet über Stellenvermittlungsportale; Inanspruchnahme privater Stellenvermittlungen, usw.)
- Zwei Passfotos
- Kopie der gültigen Identitätskarte oder des gültigen Reisepasses
Bemerkung
Die Erwerbstätigkeit kann erst nach dem Entscheid der Arbeitssektion und Ausstellung des Ausweises an den kroatischen Arbeitnehmer, beginnen.
Arbeitswechsel
Kroaten, die im Genuss einer L oder B Bewilligung mit Erwerbstätigkeit sind, benützen keine weitere Bewilligung um die Arbeit zu wechseln (geografische Mobilität)
Entsandte Arbeitnehmende und selbständige Dienstleistungserbringer
In Anwesenheit von kroatischen entsandten Arbeitern, deren Unternehmer Sitz sich in Kroatien befindet oder selbständige Dienstleistungserbringer, die in der Schweiz eine grenzüberschreitende Dienstleistung während bis zu 90 effektiven Arbeitstagen pro Jahreskalender erbringen möchten, muss der kroatische Arbeitsgeber oder der selbständige Dienstleistungserbringer entweder:
- Das Meldeverfahren verwenden (https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/) wenn die Tätigkeit in den sogenannten allgemeinen Branchen erfolgt (selbständige Dienstleistungserbringen müssen diesen Schritt selber unternehmen)
- Eine Arbeitsbewilligung ab dem 1. Arbeitstag in folgenden Bereichen beantragen: Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Garten- und Landschaftsbau, Reinigungsgewerbe in Betrieben, Überwachungs- und Sicherheitsdienst. Die ausländische Arbeitssektion wird den Innländervorrang, die Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die persönlichen Qualifikationen prüfen
Für weitere Informationen: https://entsendung.admin.ch/
Zulassungsbedingungen im Hinsicht einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Kroaten, die sich in der Schweiz niederlassen, müssen die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit bei der Einreichung des Gesuchs nachweisen
Sie unterliegen der Einrichtungszeit sowie Höchstzahlen (Kontingente) nicht mehr
Der Arbeitnehmende, der sich zwecks Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Kanton Freiburg aufhalten möchte, muss seine Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligungsgesuch selber unternehmen und seine selbständige Erwerbstätigkeit nachweisen
Er muss folgende Dokumente und Auskünfte vorlegen:
- Formular Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligungsgesuch
- Kopie des Reisepasses oder der ID-Karte
- 2 Passfotos
- Lebenslauf
- Projektbeschreibung (Beschreibung und Art der Tätigkeit, Organisationsstruktur, Zahl der Beschäftigten, der Zielmarkt, zur Verfügung stehende Mittel um die angestrebten Ziele zu erreichen, usw.)
- Nachweis eines ausreichenden und regelmäßigen Einkommens, ein auf 3 Jahre befristeter Businessplan
- Kopie des Mietvertrages des Geschäftslokales
- Kopie des Mietvertrages
- Bestätigung der Ausgleichskasse (ist uns innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung zuzustellen)
- Bestätigung Eröffnung von einem Bank- oder Postkonto in der Schweiz (ist uns innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung zuzustellen)
- Kopie der Krankenkasse und Unfallversicherungspolice (ist uns innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung zuzustellen)
- Kopien der Buchführung der drei letzten Monate (falls schon vorhanden)
Bermerkung
Die Erwebstätikgeit darf erst nacht Erhalt der Bewilligung beginnen.
Zulassungsbedingungen bezüglich kroatische Grenzgänger
Kroate die in einer Grenzzone im Ausland wohnen und die in einer Schweizer Grenzzone arbeiten, können eine Grenzgängerbewilligung ersuchen (Ausweis G)
Kanton Freiburg kann an Kroaten keine Grenzgängerbewilligung erteilen, da das Freiburger Gebiet keine Grenzzone bildet
Kroate im Genuss einer Grenzgängerbewilligung sind nicht bewilligt, im Kanton Freiburg eine Erwebstätigkeit auszuüben