Personen, die eine Teilausbildung absolvieren müssen
Personen im Besitz eines Patentes G oder T müssen eine Teilausbildung im Hotellerie- und
Restaurationsbereich absolviert haben. Sie sind verpflichtet, einen Kurs zur Gesetzgebung über
die Lebensmittelhygiene und -mikrobiologie, über die Gaststätten und den Tanz sowie über die
Sicherheit am Arbeitsplatz zu besuchen.
Einschreibung für den nächsten Kurs
Sobald eine Person ein Patentgesuch eingereicht hat, ist sie der Anforderung unterstellt,
den Wirtefachkurs zu absolvieren.
Die Gültigkeitsdauer des erteilten Patentes wird in diesem Fall auf ein Jahr beschränkt;
die Patentinhaberin oder der Patentinhaber muss während dieser Zeit den Kurs besucht haben.
Kursplanung für Inhaber/innen der Patente G, T und V
Datum | Test |
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Vom 1. September 2025 - 17. Oktober 2025 | 24. Oktober 2025 |
Die Ausbildungskosten (Kurs und Material) betragen CHF 2150.00
Die Einschreibegebühr beträgt CHF 100.00
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 200.00