Organisation
Im Kanton Freiburg bestehen sieben Bezirksgerichte, deren Sitze sich in Freiburg, Tafers, Bulle, Murten, Romont, Estavayer-le-Lac und Châtel-St-Denis befinden (fünf sind französischsprachig, eines deutschsprachig und eines zweisprachig).
Jedes Gericht besteht aus einem oder mehreren Präsidenten, Richtern und Gerichtsschreibern. Die Präsidenten sind Berufsrichter und die Richter Laien, welche nebenamtlich amten.
Die Bezirksgerichte tagen als Zivil- und Strafgerichte, bilden aber auch andere Gerichtsbehörden (Arbeitsgericht, Mietgericht usw.).
Zuständigkeiten
Es handelt sich um erstinstanzliche Gerichtsbehörden, die in zahlreichen zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten entscheiden.
In Zivilsachen
Das Bezirkszivilgericht ist das ordentliche Zivilgericht. Es entscheidet erstinstanzlich in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten, für die keine andere Zuständigkeit vorgesehen ist. Das Bezirkszivilgericht besteht jeweils aus einem Präsidenten und zwei Richtern.
Der Präsident entscheidet als Einzelrichter über vermögensrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 30 000 Franken nicht übersteigen. Dies in den Fällen des summarischen Verfahrens, namentlich betreffend Rechtsöffnung, Konkurs, Arrest und Nachlassvertrag, sowie in den übrigen Fällen, in denen das Gesetz seine Zuständigkeit vorsieht.
Folgende Gerichtsbehörden sind dem Bezirksgericht angegliedert: das Mietgericht und das Arbeitsgericht.
Das Mietgericht entscheidet über Streitigkeiten aus Mietrecht betreffend nichtlandwirtschaftliche unbewegliche Sachen.
Das Arbeitsgericht entscheidet in privatrechtlichen Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis.
In Strafsachen
Das Bezirksstrafgericht entscheidet erstinstanzlich über alle Straftaten, für die keine andere Behörde zuständig ist. Es besteht aus einem Präsidenten und vier Beisitzenden.
Der Polizeirichter, dessen Funktion vom Präsidenten des Bezirksstrafgerichts ausgeübt wird, entscheidet als Einzelrichter erstinstanzlich, sofern das Gesetz keine andere Behörde als zuständig bezeichnet, bei Übertretungen sowie Verbrechen und Vergehen, für welche eine Freiheitsstrafe von höchstens 18 Monaten zu erwarten ist.
Adressen
Gericht des Saanebezirks
Rte des Arsenaux 17
Postfach 567
1701 Freiburg
T +41 26 305 62 00
M tribunalsarine@fr.ch
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Gericht des Sensebezirks
Amthaus
Schwarzseestrasse 5
Postfach 67
1712 Tafers
T + 41 26 305 74 04
M gerichtsense@fr.ch
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Gericht des Greyerzbezirks
Rue de l'Europe 10
Postfach
1630 Bulle
T +41 26 305 64 44
M tribunalbulle@fr.ch
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Gericht des Seebezirks
Schlossgasse 2
Postfach 124
3280 Murten
T +41 26 305 90 90
M gerichtsee@fr.ch
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Gericht des Glanebezirks
Rue de Moines 58
Postfach 160
1680 Romont
T +41 26 305 94 60
M tribunalglane@fr.ch
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Gericht des Broyebezirks
Rue de la Gare 1
Postfach 861
1470 Estavayer-le-Lac
T +41 26 305 91 00
M tribunalbroye@fr.ch
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Gericht des Vivisbachbezirks
Av. de la Gare 33
Postfach 272
1618 Châtel-St-Denis
T +41 26 305 94 40
M tribunal-veveyse@fr.ch
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