Erstellung des Dossiers
Nützliche Informationen finden Sie im Handbuch zur Erstellung eines Dossiers sowie auf der Seite zur Erstellen eines Dossiers.
⚠ Wir empfehlen Architekten, dem Gesuchsteller Zugang zum erarbeiteten Dossier zu geben.
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Das Gesuchsformular wird in FRIAC ausgefüllt.
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Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Gemeinde in Verbindung zu setzen.
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Sie können sie dann versenden, wenn die Gemeinde das Dossier für vollständig hält.
Wir empfehlen Ihnen, einige Tage nach dem Einreichen Ihres Dossiers mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen.
Spezifische/Energie-Formulare
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Einige Formulare sind jetzt in die FRIAC-Anwendung integriert.
⚠ Wenn diese Formulare ausgefüllt/bearbeitet werden müssen, nachdem das Dossier an die Gemeinde gesendet wurde, ist es notwendig, das Dossier an den Antragsteller zurückzusenden.
In FRIAC integrierte Formulare:
- Mobilität (MobA / TBA)
- Schutz des Gebäudes gegen Naturgefahren (KGV)
- Brandschutz (KGV)
- C. Zivilschutz (AZSM)
- Naturgefahren (NGK (BRPA))
- Öffentliche Gaststätte / Lebensmittelbetrieb (LSVW-KL / GePoA)
- Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone (BRPA)
- Umwelt - Heizung (AfU)
- Umwelt - Lärmschutz (AfU)
- Umwelt - Entwässerung (AfU)
- Umwelt - Luftreinhaltung (AfU)
- Umwelt - Altlasten (AfU)
- Umwelt - Abfälle (AfU)
- Umwelt - Böden (AfU)
- Umwelt - Chemische Stoffe (AfU)
- EN-120-FR - Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz (AfE)
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Wir haben die Links zu diesen Formularen auf unserer Seite Erstellen eines Dossiers zusammengefasst.
Bei Fragen zu diesen Dokumenten wenden Sie sich bitte an die Instanzen, die sie erstellt haben.
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Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem Amt in Verbindung zu setzen, das das Formular erstellt hat. Dieser kann Ihnen mitteilen, ob das Formular ausgefüllt werden muss oder nicht.
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Dieses (nicht vorgeschlagene) Formular ist leer, da die in den Schritten 2 und 3 der Erstellung des Dossiers eingegebenen Informationen FRIAC nicht erlauben, die anzuzeigenden Rubriken zu definieren.
Wir empfehlen Ihnen, sich an die Instanz zu wenden, die das Formular erstellt hat. Wenn diese Stelle Ihnen nicht weiterhelfen kann, schreiben Sie uns bitte mit den folgenden Informationen aus Ihrem Dossier:
- Beschreibung der Arbeit
- Grundstücksnummer
- Gemeinde
Anfrage von Zusatzinformationen
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Die Anfrage von Zusatzinformationen ist eine Anfrage an den Projektverfasser (oder die Bauführung), die von einer Einheit (Gemeinde, Amt, Bauführung) gestellt wird, die zusätzliche Informationen für ein Dossier FRIAC haben möchte. Sehr häufig handelt es sich dabei um einen Antrag auf Einreichung zusätzlicher Dokumente.
Die Anfrage von Zusatzinformationen ermöglicht es dem Projektverfasser, die von der Instanz angeforderten Dokumente einzufügen, obwohl sich das Dossier nicht mehr in seinem Besitz befindet. Dazu schaltet der Projektverfasser (Gemeinde, Amt, Oberamt) Rubriken in den Dokumenten frei, in die der Projektverfasser über das Menü Anfrage von Zusatzinformationen Dateien einreichen kann.
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Ich habe keinen Zugriff auf das Dossier:
Wenn Sie der Gesuchsteller sind und eine Person (z.B. Architekt) beauftragt haben, Ihr Dossier (Bewilligungsgesuch) oder Ihre Konstruktion (Baubeaufsichtigung) zu verwalten, empfehlen wir Ihnen, mit dieser Person Kontakt aufzunehmen. Sie haben diese Benachrichtigung erhalten, weil Ihre E-Mail-Adresse im Antragsformular angegeben ist (der Gesuchsteller wird über bestimmte Elemente benachrichtigt, auch wenn er kein FRIAC-Konto oder keinen Zugang zum Dossier hat).Wenn Sie auf das Dossier zugreifen möchten, empfehlen wir Ihnen, die FAQ zum Zugang zu lesen.
Ich habe Zugang zum Dossier:
Wenn Sie jemanden beauftragt haben, Ihr Dossier (Bewilligungsgesuch) oder Ihre Konstruktion (Baubeaufsichtigung) zu verwalten, und eine Anfrage von Zusatzinformationen erhalten haben, müssen Sie diese beantworten. Wir empfehlen Ihnen, die unten stehende Frage zu lesen: Wie kann ich darauf reagieren? -
Bitte lesen Sie den Utility-Teil der Handbücher.
Annullierung/Löschung eines Dossiers
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Ein Dossier kann nicht mehr gelöscht werden, sobald es eine Nummer hat, aber diese kann von der zuständigen Behörde annulliert werden (Siehe Wie kann ich ein Dossier annullieren? weiter unten).
Einen Dossier löschen
Sie können Ihren Dossier löschen, solange es noch keine Nummer hat. (Die Nummer wird dem Dossier zugewiesen, sobald es an die Gemeinde gesendet wird.) Gehen Sie dazu einfach in das entsprechende Dossier und klicken Sie auf die rote Schaltfläche Dossier löschen unten auf der Seite.
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Für den Projektverfasser und den Gesuchsteller:
Sie müssen sich an die zuständige Behörde des Verfahrens wenden.
Zuständige Behörden
- Ordentliches Verfahren (O) → Oberamt
- Vereinfachtes Verfahren (S) → Gemeinde
- Vorprüfungsgesuch (P) → Gemeinde
⚠ Wenn das Vorprüfungsgesuch beim BRPA ist, muss die Gemeinde das BRPA bitten, es zu annullieren, indem sie eine E-Mail an seca@fr.ch schreibt.
Für die zuständige Behörde:
Um ein Dossier zu annullieren, müssen Sie eine Datei unter Dossier Annullierung im Menü Dokumente einreichen (siehe Utility-Handbuch). Sie können dann auf die Schaltfläche Dossier annullieren klicken und eine kurze Begründung schreiben (z.B. "Siehe Dokument, das unter "Annullierung des Dossiers" eingereicht wurde").
Bewilligungserteilung / Baubeaufsichtigung
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Die notwendigen Informationen finden Sie auf der Seite FAQ sowie im Handbuch zur Baubeaufsichtigung.