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Beschreibung der FRIAC-Anwendung
FRIAC steht als Abkürzung für «Fribourg – Autorisation de construire». FRIAC erlaubt eine vollständige Computerisierung des Baubewilligungsverfahrens – von der Ausarbeitung des Dossiers durch die gesuchstellende Person oder den Planer bis zur Erteilung der Bezugsbewilligung. Mit dieser Applikation können die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller sowie die Planer jederzeit den Stand ihres Gesuchs mitverfolgen. Für die Einführung von FRIAC musste das Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) geändert werden. Diese Gesetzesänderung trat am 1. Juli 2017 in Kraft.
Die Anwendung FRIAC basiert auf der Plattform CAMAC, die von CAMAC Schweiz Gemeinschaft (Wallis, Ticino, Neuenburg, Jura und Freiburg) verwendet und verwaltet wird. Jeder teilnehmende Kanton ist Teilhaber der Plattform und kann sich aktiv an den Entscheiden zur Weiterentwicklung der Anwendung beteiligen. CAMAC wird von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz als Referenz für die elektronische Durchführung der Baubewilligungsgesuche anerkannt.
Die Kosten für Entwicklung, Wartung und Weiterentwicklung der Anwendung werden vom Kanton getragen.
Zweck und Vorteile der Digitalisierung des Prozesses
- Effizienzsteigerung und Verkürzung der Bearbeitungsdauer (Postlaufzeiten und Mehrfacherfassungen fallen weg; das Dossier kann parallel von allen Akteuren bearbeitet werden);
- Verbesserung der Qualität der Dossiers;
- Transparenz und Rückverfolgbarkeit während des gesamten Verfahrens, vom Einreichen bei der Gemeinde bis zur Erteilung der Bezugsbewilligung;
- Vereinheitlichung der Dossierverwaltung und des administrativen Rahmens im Kanton Freiburg;
- Verfügbarkeit von statistischen Daten und Überblick über alle Baubewilligungsgesuche für Kanton, Bezirke und Gemeinden;
- Langfristig effizientere Nutzung bzw. schnellere Amortisation der eingesetzten finanziellen Mittel für die Entwicklung der Anwendung; Entwicklung und Wartung der Anwendung werden vom Kanton getragen.
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Die Anwendung FRIAC gibt allen Beteiligten die Möglichkeit, den Stand des Dossiers während des gesamten Verfahrens zu verfolgen. Mit der Computerisierung des Baubewilligungsverfahrens können zudem die Dossiers effizienter behandelt werden, namentlich weil die Postlaufzeiten wegfallen und alle angehörten Dienststellen das Dossier gleichzeitig begutachten können.
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Mit FRIAC können die Bürgerinnen und Bürger ihr Baubewilligungsgesuch auf einheitliche Weise einreichen, unabhängig davon, ob das ordentliche oder das vereinfachte Verfahren zur Anwendung gelangt. Darüber hinaus ist dadurch eine einheitliche Bearbeitung der Dossiers in allen Freiburger Gemeinden sichergestellt. Weiter wird dank FRIAC der Austausch zwischen Gemeinden und staatlichen Dienststellen vereinfacht. Und schliesslich können die gesuchstellenden Personen über FRIAC den Stand ihres Dossiers verfolgen.
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Gegenwärtig hat die Bereitstellung einer Anwendung für die Baubewilligungsverfahren Vorrang. Weil FRIAC modular aufgebaut ist, besteht die Möglichkeit, Module für die eidgenössischen Verfahren und die Verfahren für Orts- und Detailbebauungspläne zu entwickeln.
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Ja, die Anwendung wird den gesuchstellenden Personen und Planern kostenlos zur Verfügung gestellt.
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In einer ersten Phase muss das gedruckte Dossier mit den Unterschriften dem elektronischen Gesuch beigelegt werden, weil einzig die Papierversion rechtsverbindlich ist. Zahl und Inhalt der Papierdossiers werden auf dieser Seite beschrieben. Sobald die gesetzlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene für die Anerkennung der elektronischen Unterschrift vorliegen und die Vorbedingungen für eine Archivierung der elektronischen Dokumente erfüllt sind, wird geprüft werden, ob es die Papierdossiers noch braucht.
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Wer nicht über die nötigen Informatikkenntnisse und/oder ‑geräte verfügt, kann sich an die Gemeinde wenden, um sich helfen zu lassen.
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Nein. Sie haben über das Internet jederzeit Zugriff auf die Anwendung FRIAC.
Allgemeine Frage
Lead
Hier finden Sie Antworten auf einige allgemeine Fragen zu FRIAC.
Herausgegeben von Bau- und Raumplanungsamt
Letzte Änderung: 18.06.2022