Baubeaufsichtigung
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Baubeaufsichtigung in der Anwendung.
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Gemäß Art. 110 RPBR ist der Bauherr (Gesuchsteller) oder der/die Verantwortliche für die Bauleitung verpflichtet, die Gemeinde über den Stand der Arbeiten zu informieren. Um dies zu machen, muss das Modul Baubeaufsichtigung in FRIAC verwendet werden.
Sobald die Baubewilligung (oder der vorzeitige Baubeginn) erteilt wurde, können Sie mit den Arbeiten beginnen und die Gemeinde über den Fortschritt der Arbeiten informieren.
Dies wird in FRIAC durch die Erstellung und Verwaltung eines Dossiers der Baubeaufsichtigung (BB-Dossier) gemacht. Alle notwendigen Informationen finden Sie im Handbuch zur Baubeaufsichtigung.
Sie können dies in FRIAC über ein Dossier der Baubeaufsichtigung (BB-Dossier) machen. Sie müssen diese zuerst erstellen und dann die Gemeinde bitten, Ihnen die Bauetappen zu nennen, die sie kontrollieren möchte. Wenn die Gemeinde dies getan hat, können Sie ihr die Daten für die Bauetappen zur Verfügung stellen.
Alle notwendigen Informationen finden Sie im Handbuch zur Baubeaufsichtigung.
Das Dossier der Baubeaufsichtigung (abgekürzt BB-Dossier) ist ein Dossier, das sich im Dossier des Baubewilligungsgesuchs befindet. Es handelt sich also um einen Subdossier mit einem eigenen Prozess, der es den Benutzerinnen und Benutzern ermöglicht, die Baubeaufsichtigung in FRIAC zu übertragen.
Das Dossier BB-Dossier hat eine eigene Nummer. Diese besteht aus der Nummer des Dossiers des Baubewilligungsgesuchs, gefolgt von einer zusätzlichen Zahl (z.B. 2024-7-09635-S-1). Es hat auch einen eigenen Zugang, damit sein Inhalt nicht automatisch für alle Benutzer/innen des Dossiers des Baubewilligungsgesuchs freigegeben wird.
Alle notwendigen Informationen finden Sie im Handbuch zur Baubeaufsichtigung.
Alle notwendigen Informationen finden Sie im Handbuch zur Baubeaufsichtigung oder auf der Seite Konten & Zugänge in unseren FAQs.
Herausgegeben von Bau- und Raumplanungsamt
Letzte Änderung: 17.06.2024