Sonderverfahren
Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen, die mit dem Modul "Sonderverfahren" in FRIAC in Verbindung stehen.
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Dies ist eine neue Funktion in FRIAC, die es ermöglicht, die kantonalen und eidgenössischen Verfahren für Baubewilligungen zu verwalten. Dieses Modul wird auf der neuen Technologie CAMAC 6 eingesetzt. Diese Technologie ist jünger und modularer als die derzeit für FRIAC verwendete Technologie (CAMAC 5) und entspricht den IT-Sicherheitsstandards des Staates Freiburg.
Aus diesem Grund wird dieses Modul zunächst von der Anwendung getrennt, bevor es schliesslich im Rahmen des Upgrades von FRIAC (Refactoring) Ende 2023 integriert wird. Die Zugänge und Konten werden somit zusammengeführt.
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FRIAC "Sonderverfahren" betrifft hauptsächlich Benutzer mit einem Konto für Behörden, d. h:
- Gemeinden
- Kantonalen Ämter
- Oberämter
- Externe Instanzen (z.B. Groupe-e, SBB)
⚠ Obwohl die Nutzung dieses Moduls nicht verpflichtend ist, können Gemeinden und externe Instanzen darauf zugreifen, indem sie eine Anfrage an die Anwendungsunterstützung stellen.
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Im Gegensatz zur FRIAC-Anwendung Baubewilligung ist die Verwendung des Moduls Sonderverfahren nicht obligatorisch, wird aber aus mehreren Gründen dringend empfohlen:
- Die Integration der Sonderverfahren in FRIAC ist Teil der kantonalen Digitalisierungspolitik.
- Das Modul ermöglicht eine harmonisierte Verwaltung aller Baubewilligungsverfahren des Kantons.
- DATEC, die Anwendung, die von einigen Ämtern ad hoc für diese Art von Verfahren verwendet wird, wird nicht mehr gewartet und in naher Zukunft ausgemustert.
- Das Modul "Sonderverfahren" wurde mit der CAMAC 6-Technologie entwickelt, die auch beim Refactoring (oder Neugestaltung) der gesamten Anwendung Ende 2023 zum Einsatz kommen wird. Daher wird dieses Modul den Nutzern und Nutzerinnen einen sanften Einstieg in die neue Schnittstelle ermöglichen.
⚠ Wir empfehlen den kommunalen und kantonalen Instanzen, sich zu konservieren, um:
- festlegen, ob sie FRIAC für die Verwaltung von Dossiers zu kantonalen oder eidgenössischen Verfahren verwenden wollen
- den Prozess wählen, den sie untereinander einrichten möchten, wenn eine von ihnen das Modul für Sonderverfahren nutzt
Die Anwendungsunterstützung steht weiterhin zur Verfügung, um den verschiedenen Instanzen bei der Einrichtung dieser Elemente zu helfen.
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Bundensverfahren
Verfahrens Art des Verfahrens Zuständige Behörde (Verfahrensleiter) Elektrische Anlagen 1. Transformatorenstationen
2. Stationen und Anlagen zur Energieerzeugung
3. Leitungen und Kabel
4. AndereBRPA Transportanlagen mit Seilantrieb 1. Luftseilbahnen
2. Standseilbahnen
3. Skilifte
4. AndereMobA Treibstoffe und Mineralöle 1.Hochdruckleitungen (über 5 bar) zum Transport von Mineralöl, Erdgas oder anderen flüssigen oder gasförmigen Brenn- oder Treibstoffen
2. Anlagen (Pumpen und Speicher) für den Betrieb der Hochdruckleitungen
3. AndereAfE Betrieb der Eisenbahnen 1. Bauten und Anlagen, die ausschliesslich oder überwiegend dem Bau und Betrieb einer Eisenbahn dienen(z.B. P+R nur für SBB-Benutzer)
2. AndereMobA Nationalstrassen 1. Strassen
2. Anlagen, die zur technisch richtigen Ausgestaltung der Strassen erforderlich sind (z.B. Salzsilos)
3. AndereMobA Landesverteidigung 1. Bauten und Anlagen im Bereich der Landesverteidigung
2. AndereAZSM Öffentliche Schiffsstegen und Zivilluftfahrt 1. Gesuche im Zusammenhang mit öffentlichen Schiffsstegen
2. Gesuche im Zusammenhang mit der Zivilluftfahrt (Pistensanierung, Hangars usw.)
3. AndereMobA Kantonale Verfahren
Verfahrens Art des Verfahrens Zuständige Behörde Transportanlagen mit Seilantrieb 1. Skilifte
2. Kleinskilifte
3. Kleine Luftseilbahn
4. Schrägaufzug
5. Bob-Schlitten
6. AndereMobA Treibstoffe und Mineralöle 1. Alle Rohrleitungsanlagen sowie die dazugehörigen Installationen, soweit diese unter der Aufsicht des Kantons stehen (Mittel- und Niederdruckleitungen)
2. AndereAfE Mobilitätsinfrastrukturpläne kantonaler Zuständigkeit (Ordentliches Verfahren) 1. Zu den öffentlichen Sachen des Staates gehörende Strasse
2. Bestandteile der Strasse (z.B. Brücken, Tunnels, Trottoirs, Parkplätze)
3. AndereTBA Mobilitätsinfrastrukturpläne kantonaler Zuständigkeit (Vereinfachtes Verfahren) 1. Zu den öffentlichen Sachen des Staates gehörende Strasse
2. Bestandteile der Strasse (z.B. Brücken, Tunnels, Trottoirs, Parkplätze)
3. AndereTBA Mobilitätsinfrastrukturpläne in der Zuständigkeit der Gemeinde (Ordentliches Verfahren) 1. Zu den öffentlichen Sachen der Gemeinden gehörende Strasse und Privatstrassen in öffentlicher Nutzung
2. Bestandteile der Strasse (z.B. Brücken, Tunnels, Trottoirs, Parkplätze)
3. AndereTBA Mobilitätsinfrastrukturpläne in der Zuständigkeit der Gemeinde (Vereinfachtes Verfahren) 1. Zu den öffentlichen Sachen der Gemeinden gehörende Strasse und Privatstrassen in öffentlicher Nutzung
2. Bestandteile der Strasse (z.B. Brücken, Tunnels, Trottoirs, Parkplätze)
3. AndereTBA
Wasserwerke1. Nutzung der Wasserkraft (Bundeskonzessionen)
2. Sanierung von Wasserkraftwerken
3. AndereAfU Wasserschutzgebiete 1. Abgrenzung der Wasserschutzgebiete und Grundwasserschutzzonen
2. Wasserentnahme aus Grundwasser
3. Nutzung des öffentlischen Grundwasser (Konzession und Bewilligung)
4. AndereAfU Seen und Fliessgewässer 1. Unterhalt (Räumung und Entleerung, Unterhaltskonzept, usw.)
2. Wasserentnahme aus Seen und Fliessgewässern
3. AndereAfU Elektrische Anlagen 1. Versorgung des Endverbrauchers mit Elektrizität im Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbereich bei einer Frequenz von 50 Hz
2. AndereAfE Nautische Anlagen 1. Konzession für nautische Anlagen (Hafen und andere)
2. Seemarkierungen
3. AndereAfU -
Die Antwort auf diese Frage finden Sie unter Zugang in unseren FAQs.
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Herausgegeben von Bau- und Raumplanungsamt
Letzte Änderung: 17.05.2023