Hauptaufgaben
Das Amt für Mobilität (MobA) hat den folgenden Auftrag:
- die kantonale Mobilitätsstrategie ausarbeiten
- die notwendigen Anpassungen der Verkehrsgesetzgebung vorbereiten und leiten
- die Verkehrsnetze und ‑infrastrukturen planen sowie deren Erneuerung sicherstellen
- das öffentliche Verkehrsangebot planen und die entsprechenden Leistungsaufträge festlegen
- den Langsamverkehr und die nachhaltige Mobilität fördern
Gesetzgebung des Bundes
Öffentlicher Verkehr
- Eisenbahngesetz(EBG)
- Bundesgesetz über den Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KPFV)
- Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG)
- Verordnung über die Personenbeförderung (VPB)
- Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV)