Am 29. September 1998 unterbreitete die Regierung dem Grossen Rat einen Dekretsentwurf über die Einleitung der Totalrevision der Kantonsverfassung. Der Grosse Rat verabschiedete dieses Dekret am 20. November 1998. Die Freiburger Stimmbürger wurden aufgefordert: (1) sich über das Prinzip zur Totalrevision zu äussern; (2) das mit der Revision betraute Organ zu wählen; (3) zu entscheiden, ob der Entwurf der neuen Verfassung Varianten über einzelne Punkte erhalten könne, über welche gleichzeitig mit dem gesamten Entwurf abgestimt wird. Am 13. Juni 1999 billigte das Stimmvolk die Totalrevision (85.9%), sprach sich für die Einsetzung eines vom Grossen Rat verschiedenen Organs aus (54.73%) und entschied sich für das System der Variantenabstimmung (76.5%) - das Ganze bei einer Stimmbeteiligung von 40.2%. Am 12. März 2000 schritt das Stimmvolk schliesslich zur Wahl der 130 Mitglieder des Verfassungsrates.
Der Verfassungsrat versammelte sich zu seiner konstituierenden Sitzung am 30. Mai 2000. Bei dieser Gelegenheit diskutierte die Versammlung insbesondere auch den von einem Mitglied gemachten Vorschlag, wonach ein Vorentwurf über eine Verfassung ihr als Ausgangspunkt für die Arbeiten dienen könnte. Dieser Vorschlag wurde schliesslich zugunsten der Lösung einer "tabula rasa" verworfen. Anlässlich dieser konstituierenden Sitzung setzte der Verfassungsrat auch eine Kommission für die Ausarbeitung eines Geschäftsreglements ein. Das Plenum überprüfte diese Geschäftsordnung während den drei Sitzungen vom 27. und 29. September sowie vom 4. Oktober 2000, um sie schliesslich zu genehmigen. An diesem 4. Oktober fand auch die feierliche Vereidigung in der Aula Magna der Universität statt. Um die Grundlagenarbeiten vorzubereiten, veranstaltete der Verfassungsrat am 10. Januar 2001 eine "journée de réflexion". Die verfassungsgebende Versammlung setzte der Vorbereitungsphase anlässlich der Plenarsitzung vom 31. Januar 2001 ein Ende. Das Tagesprogramm umfasste insbesondere die Besprechung und Genehmigung des Budgets 2001 und des Voranschlages für 2002-2004, das Vernehmlassungs- und Kommunikationskonzept, die Rahmenplanung der Arbeiten des Verfassungsrates und die Verordnung über die Einsetzung der acht Sachbereichskommissionen.
Die Sachbereichskommissionen verrichteten im Verlaufe des Jahres 2001 die Grundlagenarbeiten zu den Themen, die ihnen zugewiesen wurden. Sie reichten ihre Schlussberichte Ende 2001 ein. Das Plenum hat ihre Vorschläge im Verlaufe des ersten Semesters 2002 im Rahmen der Null-Lesung Revue passieren lassen. Es hat seine Arbeit Anfang 2003 mit der ersten Lesung wieder aufgenommen, nachdem die im Jahre 2002 verbaschiedeten Thesen (.pdf) Eingang in den Vorentwurf der Verfassung (.pdf) gefunden hatten. Vom 11. April bis am 11. Juli 2003 hat eine breite Vernehmlassung stattgefunden, an der nicht weniger als 2565 Personnen und Organisationen teilgenommen haben. Nach der Auswertung der Antworten hat das Sekretariat einen Bericht erstellt, der eine allgemeine Zusammenfassung der Stellungnahmen (.pdf) enthält, sowie eine Auswertung der Antworten auf den Fragebogen (.pdf).
Im Herbst 2003 haben die Sachbereichskommissionen den Vorentwurf im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse erneut bearbeitet, bevor das Plenum im November und Dezember zur zweiten Lesung geschritten ist. Die dritte Lesung im Januar 2004 diente dazu, die Divergenzen zwischen der ersten und zweiten Lesung auszuräumen, bevor der definitive Wortlaut von der Redaktionskommission festgehalten wurde.
Anlässlich der Schlussabstimmung vom 30. Januar 2004 hat der Verfassungsrat den Verfassungsentwurf (.pdf) mit 97 zu 21 Stimmen und zwei Enthaltungen verabschiedet. Am 12. März 2004, auf den Tag genau vier Jahre nach der Wahl der Verfassungsrätinnen und -räte, haben die Mitglieder des Präsidiums und der Generalsekretär den Text unterzeichnet.