Das Jahr 2001 war den Grundlagenarbeiten in den Sachbereichskommissionen, welche Thesen (.pdf) und Vorschläge zu erarbeiten hatten, gewidmet. Diese sind vom Verfassungsrat in der ersten Hälfte 2002 bearbeitet worden. Im Verlauf des Jahres 2003 hat die erste Lesung des Verfassungsvorentwurfs stattgefunden, gefolgt von einer breiten Vernehmlassung und der zweiten Lesung. Die dritte Lesung und die Schlussabstimmung sind im Januar 2004 erfolgt. Die neue Verfassung (.pdf) ist an der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 angenommen worden. Am 16. Juni 2004, Tag der Auflösung des Verfassungsrats, wurde sie dem Staatsrat übergeben.
Der Verfassungsrat hat die Rahmenplanung am 31. Januar 2001 durch den Erlass der betreffenden Verordnung (.doc) angenommen. Der Entwurf zur Verordnung wurde von einer entsprechenden Botschaft (.doc) begleitet. Die ursprüngliche Planung wurde im April 2002 leicht geändert (.pdf), damit die Vernehmlassung auf der Basis eines ausformulierten Vorentwurfs und nicht von Thesen (Mitte 2003 statt in der zweiten Hälfte 2002) durchgeführt werden kann.