Der Verfassungsrat verfügt über die folgenden Organe:
Zu den Organen können schliesslich noch das Sekretariat und die Fraktionen gezählt werden.
Die Mitglieder des Verfassungsrates haben ebenfalls die Möglichkeit, sich informell in Gruppen zu vereinigen und bestimmte Themen zu erörtern. Zur Zeit bestehen vier derartige Gruppen: