Betreibungsauskunft
Vor Abschluss eines Vertrages (Arbeits-, Kauf-, Mietvertrag usw.), kann jede Person eine Auskunft beim Betreibungsamt einholen um die Zahlungsfähigkeit seines Schuldners zu prüfen oder um zu wissen, ob eine Betreibung Erfolg hätte.
Dazu muss beim für den Wohnort des Schuldners zuständigen Betreibungsamt eine schriftliche Anfrage erfolgen, unter Beilage eines Dokuments (Interessennachweis), das sein Auskunftsinteresse genügend glaubhaft macht. Das kann sein:
- Kopie eines Mietvertrags
- Kopie eines Kaufvertrags
- Kopie eines Arbeitsvertrags
- Kopie einer Bestellung
- Kopie einer Offerte
- Kopie eines Lieferscheins
- Kopie eines Kontoeröffungsantrags
- Kopie einer Rechnung
- Kopie eines Konkursverlustscheins
- Beleg einer laufenden Betreibung
- usw.
Die Anfragen werden innerhalb von 3 Arbeitstagen bearbeitet. Wenn die Kriterien erfüllt sind, wird der Auszug per A-Post gesandt.
Kosten :
Kosten der Auskunft:
- Fr. 17.00 pro schriftliche Auskunft + Portospesen
- Fr. 9.00 pro mündliche Auskunft