Der Beruf
Der Beruf der Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts gehört zu den liberalen, vollständig unabhängigen Tätigkeiten. Rechtsanwälte unterstützen und vertreten Parteien vor Gericht. Sie erteilen Rechtsauskünfte und beraten ihre Klienten. Das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Klient ist ein Mandatsverhältnis.
Ein liberaler Beruf
Rechtsanwälte verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Rechte und haben ein Praktikum von wenigstens 18 Monaten absolviert. Nach dem Praktikum folgt das Staatsexamen zur Erlangung des Anwaltspatents. Erst dann sind der Eintrag in das kantonale Anwaltsregister und damit die Berufsausübung überall in der Schweiz möglich.
Die freiberufliche Ausrichtung beinhaltet, dass Rechtsanwälte ihre Dienstleistungen dem Rechtsuchenden frei und uneingeschränkt anbieten. Dennoch steht es dem Staat zu, Rechtsanwälte mit Pflichtverteidigungen zu betrauen.
In unserer modernen Gesellschaft, wo die Gesetzgebung zur öffentlichen Aufgabe zählt, bilden die Gerichte eine der drei zum guten Funktionieren der Demokratie gehörenden Staatsgewalten. Die Rechtsanwältin und der Rechtsanwalt haben Teil an der Erarbeitung der rechtlichen Wahrheit. Rechtsanwälte erfüllen eine Aufgabe, in welcher sie nicht nur Klienten und der Rechtsfindung dienen, sondern auch das richtige Funktionieren der Justiz garantieren.
Die Parteivertretung der Anwälte vor Gericht ist nur ein - bescheidener - Aspekt der anwaltschaftlichen Tätigkeit. Häufiger als man sich vorstellt, haben Anwälte ihren Klienten zu erklären, weswegen eine Klageeinleitung keine Aussicht auf Erfolg verspricht oder nicht im Interesse des Klienten liegt. Die Verhandlung, der Vergleich oder die Mediation sind den Anwälten genauso vertraut wie die persönliche, unabhängige Beratung.
Die Unabhängigkeit der Anwälte
Sie ist ein in den kantonalen, nationalen und internationalen Berufsregeln verankerter unumstösslicher Grundsatz. Die Unabhängigkeit besteht gegenüber dem Staat, den gerichtlichen und anderen Behörden, gegenüber allen Dritten und sogar gegenüber dem eigenen Klienten. Die Unabhängigkeit besteht in wirtschaftlicher, moralischer und intellektueller Hinsicht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen es wagen vorzubringen, was für die Wahrung der Interessen ihrer Klienten erforderlich ist. Dennoch sind sie von ihren Klienten nicht abhängig. Von Dritten sind keine Instruktionen entgegenzunehmen. Anwälte haben keine Arbeitgeber. Sie handeln nach ihrem Wissen und Gewissen. Sie sind frei. Ihre Grenzen sind jene des Rechts und der Berufsregeln.
Das Berufsgeheimnis
Dabei handelt es sich um einen Grundpfeiler des Rechtsstaates. Das Berufsgeheimnis ist das wesentliche Element der Anwaltstätigkeit und unterscheidet die Rechtsanwälte von anderen juristischen Berufen. Es ist eine Pflicht und ein Recht zugleich, und seine Verletzung wird strafrechtlich verfolgt. Das Berufsgeheimnis wahrt die Interessen des Klienten, welcher dem Rechtsanwalt uneingeschränktes Vertrauen entgegenbringen darf, ebenso wie diejenigen des Anwaltes, welcher vorbehaltlos informiert sein muss, um sein Mandat korrekt und frei zu erfüllen. Das Berufsgeheimnis ist von öffentlichem Interesse, weil es den privatesten Bereich des Klienten und mithin seine Beziehung zum Anwalt schützt. Es schützt auch das Recht eines jeden, sich zu verteidigen und beraten zu lassen, und schützt Geheimnisse, welche dem Anwalt in Ausübung seines Berufes eröffnet werden. Wie beim Arzt besteht zur Rechtsanwältin/zum Rechtsanwalt notwendigerweise ein Vertrauensverhältnis.