Die Wahlkommission organisiert die Ausschreibung der haupt- und nebenamtlichen richterlichen Ämter, überprüft die Wahlvoraussetzungen und nimmt eine erste Beurteilung der Bewerbungen vor. Sie kann dem Justizrat eine Abberufung aus andern als disziplinarischen Gründen beantragen und mit der Untersuchung für diese Verfahren beauftragt werden. (Art. 12 JRR)
Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen :
Präsident | Colliard | Damien |
Mitglied | Thalmann-Bolz | Katharina |
Mitglied | Frölicher | Johannes |