Allgemeiner Auftrag
Die Staatsanwaltschaft wacht über die Einhaltung von Recht und Ordnung. Sie vertritt namentlich den Staat vor den Bezirksstrafgerichten und gegebenenfalls den Bezirkszivilgerichten, dem Jugendstrafgericht, dem Wirtschaftsstrafgericht, dem Kantons- sowie dem Bundesgericht. Sie hat ihren Sitz in Freiburg.
Organisation
Der Generalstaatsanwalt leitet die Staatsanwaltschaft. Er wird von einem stellvertretenden Generalstaatsanwalt unterstützt. Beide werden auf Vorschlag des Justizrates vom Grossen Rat für fünf Jahre gewählt.
Die Staatsanwälte, die ebenfalls vom Grossen Rat gewählt werden, leiten das Vorverfahren, verfolgen Straftaten im Rahmen der Untersuchung, erheben gegebenenfalls Anklage und vertreten diese. Sie erlassen Strafbefehle sowie Nichtanhandnahme-, Sistierungs- und Einstellungsverfügungen.
Die auf dem Gebiet der Jugendkriminalität spezialisierten Staatsanwälte bilden die Jugendstaatsanwaltschaft. Die Staatsanwälte sind Generalisten, unter Vorbehalt der Spezialisierungen auf dem Gebiet der Straftaten gegen die sexuelle Integrität, der Wirtschaftskriminalität, der Gewalttaten und der schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Zuständigkeiten
Die Staatsanwaltschaft, handelnd durch ihre Staatsanwälte, leitet das Vorverfahren, verfolgt Straftaten im Rahmen der Untersuchung und erhebt gegebenenfalls Anklage.
Am Schluss der Untersuchung verfügt sie die Einstellung des Verfahrens, wenn kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt, oder wenn kein Straftatbestand erfüllt ist.
Sie erlässt einen Strafbefehl, wenn die beschuldigte Person den Sachverhalt eingestanden oder dieser ausreichend geklärt ist und wenn sie eine der folgenden Strafen für ausreichend hält: eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen, eine gemeinnützige Arbeit von höchstens 720 Stunden, eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten.
Die Staatsanwaltschaft kann auf Antrag der beschuldigten Person das abgekürzte Verfahren durchführen, wenn diese den Sachverhalt, der für die rechtliche Würdigung wesentlich ist, eingesteht, die Zivilansprüche zumindest im Grundsatz anerkennt und die von der Staatsanwaltschaft verlangte Freiheitsstrafe höchstens fünf Jahren beträgt.
Aufsichtsbehörde
Die Staatsanwaltschaft ist der Aufsicht des Justizrates unterstellt.
Sie liefert dieser Behörde einen jährlichen Tätigkeitsbericht und alle zur Erfüllung ihrer Aufgabe notwendigen Informationen.
Adresse
Staatsanwaltschaft
Liebfrauenplatz
Postfach
1701 Freiburg
T +41 26 305 39 39
M mp@fr.ch
Für den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hier