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- Staat Freiburg Personalinformation
- Gesetz über das Staatspersonal (StPG)
- Reglement über das Staatspersonal (StPR)
- Weiterbildung des Personals des Staates Freiburg
- Rotkäppchen - Kinderhütedienst in Notsituationen
- Die HR-Politik des Staats Freiburg
- Berufliche Grundbildung beim Staat Freiburg
- Nachhaltige Entwicklung
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Für einen Überblick über die 120 Verwaltungseinheiten des Staates Freiburg finden Sie im Folgenden das Organigramm jeder Direktion sowie jenes der Staatskanzlei. Klicken Sie auf die jeweilige Dienststelle im Organigramm der Direktion, um zu ihrer Website zu gelangen.
- Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten BKAD
- Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion SJSD
- Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft ILFD
- Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt RIMU
- Direktion für Gesundheit und Soziales GSD
- Finanzdirektion FIND
- Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion VWBD
- Staatskanzlei SK
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Mit Ausnahme der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) verfügt jede Direktion – zusätzlich zu den direkt untergeordneten Dienststellen – über Einheiten, die ihr administrativ zugewiesen sind. Im Folgenden finden Sie eine Liste dieser Anstalten, geordnet nach Direktionen.
Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten BKAD:
Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion SJSD:
Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft ILFD:
Finanzdirektion FIND:
Direktion für Gesundheit und Soziales GSD:
- Kantonsspital
- Freiburger Netzwerk für Psychische Gesundheit
- Kantonale Sozialversicherungsanstalt (KSVA)
- Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB)
Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion VWBD:
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Die Verwaltungseinheiten, die die Funktion von zentralen Diensten haben, stehen dem Staatsrat und allen seinen Direktionen zur Verfügung. Sie unterstehen einzig der Weisungsgewalt des Staatsrats.
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Exekutive Gewalt (der Staatsrat):
- Die Mitglieder des Staatsrates
- Die Sitzungen und Entscheide des Staatsrates
- Gesetz über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG)
- Amtliche Veröffentlichungen
Legislative Gewalt (Das Parlament):
Judikative Gewalt: