Bewilligungsverfahren
Das Betriebsbewilligungsgesuch für einen Unterhaltungsapparat ist schriftlich an das Amt für Gewerbepolizei zu richten; folgende Unterlagen und Auskünfte einzureichen:
- Name, Vorname und Adresse der gesuchstellenden Person oder, wenn es sich um eine juristische Person handelt, ihres Vertreters;
- die genaue Angabe des Apparatetyps;
die Bezeichnung des Betriebsorts.
Anzahl Apparate in öffentlichen Gaststätten
Die Anzahl der in öffentlichen Gaststätten erlaubten Unterhaltungsapparate ist unbeschränkt.
Gebühren
- Für die Erteilung einer Betriebsbewilligung für einen Spielapparat ist eine Gebühr von 100 Franken zu bezahlen.