Mit der Eröffnungspublikation (Schuldenruf) werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderung innert einem Monat beim Konkursamt einzureichen.
Die Form der Forderungseingabe ist frei. Der Gläubiger muss folgende Angaben mitteilen:
- Der Betrag der Forderung in CHF, bis zur Konkurseröffnung
- Den Forderungsgrund Die Beweismittel (Rechnungskopien, Mietvertrag, Urteil, usw.) im Original beilegen..
Sofern keine Vereinbarung über einen höheren Verzugszins besteht, kommt der gesetzliche Verzugszins von 5% zur Anwendung. Mahn- und Betreibungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden.
Die Forderungen werden nach folgenden Kriterien kolloziert :
a) Die grundpfandgesicherten Forderungen
b) Die faustpfandgesicherten Forderungen
c) Nicht gesicherte Forderungen in 1., 2. und 3. Klasse