Wenn ein Gläubiger die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt und die Festgelegte Sicherheit für den durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teil der Kosten leistet, wird ein summarisches Verfahren durchgeführt.
Kostenvorschuss geleistet
Wenn ein Gläubiger die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt und die Festgelegte Sicherheit für den durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teil der Kosten leistet, wird ein summarisches Verfahren durchgeführt.
Herausgegeben von Betreibungsämter und Konkursamt
Letzte Änderung: 20.09.2015