Die Dividende, auch Konkursdividende genannt, ist der durch die Konkursmasse gedeckte Teil einer Forderung und wird in Prozenten angegeben.
Für den nicht gedeckten Teil einer Forderung erhält der Gläubiger einen Verlustschein.
Dividende
Die Dividende, auch Konkursdividende genannt, ist der durch die Konkursmasse gedeckte Teil einer Forderung und wird in Prozenten angegeben.
Für den nicht gedeckten Teil einer Forderung erhält der Gläubiger einen Verlustschein.
Herausgegeben von Betreibungsämter und Konkursamt
Letzte Änderung: 20.09.2015