Je nach Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen müssen unterschiedliche Dokumente vorgelegt werden. Sie müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht mehr als 6 Monate alt sein (gemäss der eidgenössischen Zivilstandsverordnung). Für Urkunden, die nicht in einer Amtssprache der Schweiz verfasst sind, muss eine Übersetzung eines anerkannten Übersetzerbüros beigelegt werden.
Um die Liste der erforderlichen Dokumente zu erhalten, wenden sich Schweizer Paare und in der Schweiz lebende ausländische Paare direkt an das für die Wohnsitzgemeinde einer der beiden Partnerinnen oder eines der beiden Partner zuständige Zivilstandsamt. Dieses notiert ihre persönlichen Daten, Adressen und Nationalitäten und gibt ihnen Auskunft darüber, welche Dokumente sie vorweisen müssen.