Auftrag
Es ist Aufgabe des Konkursamtes die Aktiven der in Konkurs geratenen Firmen, Personen oder ausgeschlagenen Erbschaften zu verwerten. Die Konkurse werden durch die Gerichtspräsidenten der verschiedenen Bezirke des Kantons Freiburg ausgesprochen. Das Amt kümmert sich um die Verwertung des Vermögens des Schuldners. Der Erlös erlaubt die, meist teilweise, Rückzahlung der Gläubiger.
Leistungen
Das Konkursamt führt folgende Leistungen aus :
- Einvernahmeprotokoll durchführen,
- Inventar erstellen,
- Verwerten von Gegenständen durch Versteigerungen oder Freihandverkäufe,
- Schuldenruf,
- Kontrollieren und Aufnahme der Forderungseingaben,
- Kollokationsplan erstellen,
- Verteilerplan erstellen,
- Verteilen der Dividende an die Gläubiger,
- Erstellen von Verlustscheinen.
Rechtsgrundlagen
Die legale Grundlage des Konkursamtes stützt sich auf :
- Das Bundesgesetz vom 11. April 1889 über die Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG),
- Die Verfügung vom 13. Juli 1911 über die Geschäftsführung der Konkursämter (KOV),
- Die Gebührenverordnung vom 23. September 1996 zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG),
- Das Schweizerische Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB).