Wenn der Richter, der den Konkurs eröffnet hat, den Antrag der Konkursmasse akzeptiert, verfügt er die Einstellung des Verfahrens.
Einstellungsverfügung durch den Richter
Wenn der Richter, der den Konkurs eröffnet hat, den Antrag der Konkursmasse akzeptiert, verfügt er die Einstellung des Verfahrens.
Herausgegeben von Betreibungsämter und Konkursamt
Letzte Änderung: 20.09.2015