Benutzung der Formulare
Das gewünschte Formular muss vorerst heruntergeladen, gemäss den Instruktionen vollständig ausgefüllt, datiert, ausgedruckt, unterzeichnet und anschliessend der zuständigen Behörde zugestellt werden. Eine Online-Einsendung ist nicht möglich.
Wichtiger Hinweis
Unten aufgeführt finden Sie das Formular zur Forderungsklage. Das Arbeitsgericht, beziehungsweise der Präsident des Arbeitsgerichts, wird nur dann darauf eintreten, wenn bei ihnen vorgängig ein Schlichtungsgesuch eingereicht worden ist. Das entsprechende Formular «Schlichtungsgesuch» ist unter dem Link «Formulare für Parteieingaben» abgelegt.