Die Richter, die als Magistratspersonen auf Vorschlag des Justizrates vom Grossen Rat gewählt werden, bilden mit ihren juristischen und administrativen Mitarbeitern in der Gerichtsschreiberei die richterliche Gewalt.
Dem Generalsekretär des Kantonsgerichts sowie den Chefgerichtsschreibern der anderen Behörden obliegt es insbesondere, die Gerichtsschreiberei zu organisieren und sie in finanzieller und personeller Hinsicht zu verwalten.
Die Gerichtsschreiber fassen die Urteile und Entscheide ab, dies gemäss den Anleitungen der Richter, welche sie gefällt haben, und unter deren Aufsicht.
Die Gerichtsschreiber-Berichterstatter führen die Untersuchung in den ihnen zugeteilten Angelegenheiten, erstatten darüber Bericht und fassen die diesbezüglichen Entscheide ab. Weiter verfassen sie die Protokolle der Verhandlungen und Sitzungen der Höfe.
Die administrativen Mitarbeiter sorgen für die Geschäftsführung und das gute Funktionieren der richterlichen Behörde, der sie unterstellt sind.
Funktionen am Gericht
Lead
Ein Gericht setzt sich aus Richtern, einem Generalsekretär, Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiber-Berichterstatter sowie aus administrativem Personal zusammen.
Herausgegeben von Gerichtsbehörden
Letzte Änderung: 14.10.2015
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