Die Massaschulden sind Forderungen, die erst im Laufe des Konkursverfahrens entstehen und für die allein die Masse als Sondervermögen haftet. Bsp. Forderungen aus weiterlaufenden Mietverträgen, Strom- und Heizkosten von Liegenschaften bis zur Verwertung, Kosten des Konkursverfahrens, etc.
Aus dem Gesamterlös der Aktiven müssen zuerst die Massaschulden bezahlt werden.