Im Jahr 2017 erstellte der Justizrat einen Leitplan 2017-2021, der die Entwicklung der Justiz im Kanton Freiburg in den nächsten Jahren beschrieb. Dieser Plan sollte als Planungsinstrument verstanden werden, das Ziele, Aufgaben und Projekte beschreibt. Dies ermöglichte den Beginn einer kurz- und mittelfristigen strategischen Vision für die Zukunft der Freiburger Justiz.
Die Vision für die Freiburger Justiz, die im Leitplan 2017-2021 beschrieben wird, wurde wie folgt definiert: Die Freiburger Justiz ist eine zeitgemäss organisierte Institution, die bereit und in der Lage ist, auf gesellschaftliche und gesetzliche Veränderungen zu reagieren und jederzeit eine rasche und hochwertige Rechtspflege sicherzustellen.
Der Plan 2017 legte vier Schwerpunktthemen fest, die sich auf die Arbeitsweise, das Arbeitspensum, das elektronische Dossier und die Strukturen beziehen. Er formulierte und priorisierte ausserdem vier konkrete Projekte, die von zentraler Bedeutung sind, damit sich die Freiburger Justiz weiterentwickeln und jederzeit prompte und qualitativ hochwertige Leistungen erbringen kann.
Der Leitplan 2023-2028 knüpft an den ersten Leitplan an. Wie der Plan 2017-2021 analysiert auch dieser Plan den schweizerischen, freiburgischen und gerichtlichen Gesamtkontext der Freiburger Justiz und zieht daraus Schlussfolgerungen in Bezug auf Ziele, Pflichten, Organisation und Schwerpunktthemen.
Der Leitplan 2023-2028 soll die Neuorganisation der Justiz und ihre neuen Arbeitsweisen begleiten. Er befasst sich auch mit der Frage des Wandels und dem diesbezüglichen Changemanagement sowie einigen heiklen Fragen zum Personalstatut der Magistratspersonen.