Das Amt für Gesundheit (GesA) ist ein Kompetenzzentrum für Fragen zu den grossen Public-Health-Themen. Es hat folgende Vision:
- Die Freiburger Bevölkerung ist Akteurin ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens, mit der Unterstützung und Zusammenarbeit aller Beteiligten.
- Das GesA berücksichtigt alle Gesundheitsdeterminanten und arbeitet interdisziplinär und sektorübergreifend.
- Das GesA trägt zur Gestaltung eines integrierten Gesundheitssystems bei, in dem alle Glieder der Kette – Community Health, präklinische Versorgung, Spitäler und Kliniken und Langzeitpflege – koordiniert zusammenarbeiten, um den Patientinnen und Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung zu erschwinglichen Preisen zu bieten.
Wichtige Ereignisse
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Dr. med. Claudine Mathieu Thiébaud, Vorsteherin des Amtes, die am 30. Juni 2024 aus dem Amt ausschied, wurde ab dem 1. Oktober 2024 durch Stéphane Luyet ersetzt.
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Am 1. September 2024 zog das Amt aus dem Gebäude an der Route des Cliniques 17 aus und an die Adresse Chemin des Mazots 2 um. Trotz dieses umfangreichen Umzugs wurden die Aktivitäten des Amtes ohne Unterbrechung fortgesetzt.
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Am 9. Juni 2024 hat die Freiburger Bevölkerung zwei wichtige Vorlagen angenommen und damit angemessen auf die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse der Gesundheitsversorgung reagiert:
- Sie nahm mit 68.4 % der abgegebenen Stimmen den Gegenentwurf zur Verfassungsinitiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24» an.
- Sie nahm mit 79.6 % der abgegebenen Stimmen ein Dekret an, mit dem eine Bürgschaft in der Höhe von 105 Millionen Franken zugunsten des HFR zur Finanzierung seiner notwendigen Investitionen 2024 - 2026 sowie ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 70 Millionen Franken zur Finanzierung der Projektstudien für den Bau eines neuen Spitalzentrums als Ersatz für das Gebäude am derzeitigen Standort in Freiburg gewährt werden können.
Spitäler, Pflegeleistungserbringende und Gesundheitsberufe
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Die Freiburger Bevölkerung nahm ein wichtiges Dekret an, mit dem eine Bürgschaft in der Höhe von 105 Millionen Franken zugunsten des HFR zur Finanzierung seiner notwendigen Investitionen 2024 - 2026 sowie ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 70 Millionen Franken zur Finanzierung der Projektstudien für den Bau eines neuen Spitalzentrums als Ersatz für das Gebäude am derzeitigen Standort in Freiburg gewährt werden können.
Die Elemente dieses Dekrets werden derzeit umgesetzt.
Parallel dazu wurden die Arbeiten im Zusammenhang mit der besorgniserregenden finanziellen Situation des HFR fortgesetzt. Rund um den Plan für Sanierungsmassnahmen, den das HFR ausarbeiten und umsetzen muss, wurde eine Organisation eingerichtet. Insbesondere wurde auf Antrag des Staatsrats eine Task Force mit Vertreterinnen und Vertretern der GSD und des HFR eingesetzt, um die vom HFR vorgelegten finanziellen Schätzungen und deren Kohärenz mit seinem Finanzplan zu überprüfen.
Entsprechend seiner Strategie plant das Interkantonale Spital der Broye (HIB) eine konsequente Anpassung seiner Immobilieninfrastruktur. Es plant eine Renovierung und Vergrösserung des Standorts Payerne sowie einige Renovierungen am Standort Estavayer-le-Lac. Derzeit finden Gespräche mit dem GesA statt, um die Erwartungen des HIB an den Staat und umgekehrt zu definieren.
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Der Staat gab 394 Millionen Franken für die Finanzierung der inner- und ausserkantonalen Spitalaufenthalte seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie für gemeinwirtschaftliche und andere Leistungen der öffentlichen Freiburger Spitäler aus.
Finanzflüsse 2024 zwischen dem Staat und den Spitälern
Finanzflüsse 2024 zwischen dem Staat und den Spitälern HFR FNPG HIB Kliniken und Geburtshäu ser1 Ausserkantonal Total Finanzierung Spitäler Stationäre Leistungen zu Lasten des Staates 120 006 000
26 187 000
11 010 029
33 423 741
98 920 182
289 546 952
Rückzahlungen von Schaden Service Schweiz - 104 213
-
- 21 299
- 263 689
- 148 786
- 537 986
Finanzierung des Staates ausserhalb des Einkaufs von Leistungen 69 595 657
13 776 953
1 563 000
-
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84 935 610
Total Finanzierung des Staates 189 497 444
39 963 953
12 551 730
33 160 052
98 771 396
373 944 576
Korrektur der Finanzierung 2024 gemäss Schlussabrechnung2 14 873 265
4 671 500
59 121
-
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19 603 886
Total Zahlungen Kanton 2024 393 548 462
1 Gemäss bis 31. Dezember 2024 erhaltenen Rechnungen.
2 Die Schlussabrechnungen 2024 für die Spitäler werden im Laufe 2025 erstellt und werden die definitive Tätigkeit berücksichtigen.
Allgemeine Statistiken über den Betrieb der Spitäler für somatische und psychiatrische Krankenpflege des Kantons
EINRICHTUNGEN Betten im Jahres -durchschnitt Anzahl Austritte (an jedem Standort)3 Anzahl Spitaltage (an jedem Standort)4 Mittlere Aufenthaltsdauer (an jedem Standort) Mittlere Aufenthaltsdauer (an jedem Standort) Provisorischer 2024 Stand vom 20. Januar 2025 soins aigus réadaptation HFR Freiburg 358
17 332
94 654
5,5
HFR Tafers 54
1 187
15 347
9,4
20,5
HFR Riaz 112
2 768
33 717
9,8
16,8
HFR Meyriez-Murten 73
1 386
21 859
6,3
26,3
HFR Total 597
22 673
165 577
6,0
20,6
HIB, Standort Estavayer-le-Lac 47
667
14 900
22,3
HIB, Standort Payerne 105
5 616
27 834
5,0
Interkantonales Spital der Broye Total 152
6 283
42 734
5,0
22,3
Stationäres Behandlungszentrum Marsens2 138
1 860
49 822
25,8
Stationäres Behandlungszentrum Villars-sur-Glâne2 61
742
21 468
27,9
Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) Total 199
2 602
71 290
26,4
Clinique Générale -
Swiss Medical network
57
3 118
9 667
3,1
Dalerspital 60
6 502
18 319
2,8
Privatkliniken im Kanton Freiburg 117
9 620
27 986
EINRICHTUNGEN Betten im Jahres -durchschnitt Anzahl Austritte (an jedem Standort)3 Anzahl Spitaltage (an jedem Standort)4 Mittlere Aufenthaltsdauer (an jedem Standort) Mittlere Aufenthaltsdauer (an jedem Standort) Definitiv Stand 2023 soins aigus réadaptation HFR Freiburg ‒ Kantonsspital 357
17 013
99 166
5,8
HFR Tafers 54
1 259
15 812
9,2
20,3
HFR Riaz 110
2 613
32 376
10,2
16,7
HFR Meyriez-Murten 73
1 423
21 755
6,4
25,4
HFR Total 594
22 308
169 109
6,4
20,4
HIB, Standort Estavayer-le-Lac1 47
597
14 597
24,5
HIB, Standort Payerne1 105
5 374
26 840
5,1
Interkantonales Spital der Broye Total 152
5 971
41 437
5,1
24,5
Stationäres Behandlungszentrum Marsens2 133
1 798
48 945
25,6
Stationäres Behandlungszentrum Villars-sur-Glâne2 61
814
22 232
26,2
Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) Total 194
2 612
71 177
25,8
Clinique Générale - Swiss Medical network 57
3 014
9 823
3,3
Dalerspital 60
6 436
18 713
2,9
Privatkliniken im Kanton Freiburg 117
9 450
28 536
1 Die Angaben beziehen sich auf das HIB als Ganzes (inkl. Waadtländer Patientinnen und Patienten) und ohne Fehlbelegungen.
2 Anzahl der fakturierten Tage vom 1. Januar bis 31. Dezember.
3 Diese Zahlen umfassen auch die Neugeborenen und berücksichtigen die Fallzusammenführungen gemäss SwissDRG-Regeln.
4 Gemäss Definition der Aufenthaltsdauer durch SwissDRG/TARPSY. -
Die kantonale Beteiligung beläuft sich 55 % der Kosten des Spitalaufenthalts, die restlichen 45 % gehen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Bei einem medizinisch bedingten ausserkantonalen Spitalaufenthalt bzw. bei einer Leistung, die im Kanton nicht zur Verfügung steht, oder bei einem medizinischen Notfall, der ausserhalb des Kantons eingetreten ist, gilt der Tarif der Spitaleinrichtung, welche die Freiburger Patientinnen und Patienten aufnimmt. Bei einem Entscheid der Patientin oder des Patienten, sich aus persönlichen Gründen ausserhalb des Kantons hospitalisieren zu lassen, gilt der Referenztarif des Kantons Freiburg und eine allfällige Kostendifferenz geht zu Lasten der Patientin oder des Patienten bzw. ihrer oder seiner Zusatzversicherung. Für die Erfassung, Kontrolle und Freigabe für die Zahlung der Spitalrechnungen ist das Amt zuständig.
Der Betrag für ausserkantonale Hospitalisierungen beläuft sich im Jahr 2024 auf 98 771 000 Franken (2023: ca. 112 Mio. Franken), was 13 074 Fällen entspricht (2023: 13 850 Fälle).
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Die häusliche Pflege verzeichnete weiterhin einen starken Zuwachs. Im Jahr 2024 beliefen sich die Nettoausgaben des Staates auf 13.3 Millionen Franken (2023: 12.3 Millionen Franken). Die privaten Leistungsanbieter (Selbstständige und private Organisationen innerhalb und ausserhalb des Kantons) kosteten 3.3 Millionen Franken (+ 0.4 Millionen Franken). Sie machen 25 % der vom Staat getragenen Nettokosten aus. So wurden in diesem Jahr 900 Rechnungen für mehr als 244 500 Pflegestunden vom GesA geprüft und bezahlt.
Das Amt beteiligte sich auch aktiv an der Erstellung des nächsten Berichts über die Bedarfsplanung der Langzeitpflege 2026-2030 für den Teilbereich häusliche Pflege. Ausserdem sammelte und prüfte es die Daten der eidgenössischen Statistik der Hilfe und Pflege zu Hause von 209 betroffenen Personen und Institutionen (+18 % im Vergleich zu 2023). Darüber hinaus nahm es an verschiedenen Arbeitsgruppensitzungen der Vereinigung Freiburger Alterseinrichtungen und Spitex VFAS teil.
Schliesslich arbeitete das Amt an der von der GSD initiierten Zusammenlegung der Pflege zu Hause und der Pflegeheime unter einer einzigen administrativen Verantwortung.
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Das Jahr 2024 war geprägt von der Erstellung des Programms für Palliativmedizin 2024-2028, das auf eine bessere Lebensqualität der Bevölkerung des Kanton Freiburg ausgerichtet ist. Dieses knüpft an das erste Programm für Palliativmedizin 2016-2020 an, das bis 2023 verlängert wurde. Es stellt die Ausbildung, den gleichberechtigten Zugang zur Pflege, die Unterstützung pflegender Angehöriger, die Sensibilisierung und Information sowie die Stärkung der Koordination in den Vordergrund.
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Im Jahr 2024 versandte die Krebsliga Freiburg 22 017 Einladungen (2023: 23 891) und 12 606 Frauen (2023: 13 778) nahmen an der Früherkennung von Brustkrebs teil. Für die Darmkrebsvorsorge wurden 28 912 Einladungen (2023: 35 577) versandt und 6802 Frauen und Männer (2023: 7824) nahmen teil. Etwa 70 Brustkrebserkrankungen (2023: 85) und 40 (2023: 32) Darmkrebserkrankungen und hochgradige Dysplasien wurden im Rahmen der Früherkennungsprogramme entdeckt (die endgültigen Zahlen für 2024 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor, da einige Fälle, die Ende 2024 entdeckt wurden, noch bestätigt werden müssen).
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Im Jahr 2024 setzte das GesA die Arbeit an der Erneuerung der Spitalplanung fort, einem umfangreichen Projekt, dessen Komplexität und zahlreiche Herausforderungen einen methodischen und konzertierten Ansatz erfordern. Im Bemühen um Optimierung musste der ursprüngliche Zeitplan angepasst werden, um eine angemessene Reaktion auf die künftigen Bedürfnisse der Freiburger Bevölkerung zu gewährleisten.
Gesundheitsförderung und Prävention
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Das GesA sorgt auf der Grundlage der kantonalen Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention - Perspektiven 2030, die im März 2017 vom Staatsrat verabschiedet wurde, für die Relevanz der Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention auf kantonaler Ebene sowie für die Überwachung und Koordination der verschiedenen Leistungsaufträge, Projekte und Programme im Zusammenhang mit den kantonalen Prioritäten, insbesondere: Ernährung, Bewegung, psychische Gesundheit, Alkohol und Tabak, Nikotinprodukte und ähnliche Produkte.
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Alkoholprävention - Das Jahr 2024 war geprägt von den Abschlussarbeiten für das zweite Kantonale Alkoholaktionsprogramm (KAAP) 2024-2028, das im März 2024 vom Staatsrat genehmigt wurde. Die Handlungsstrategie des KAAP 2024-2028 zielt auf die Verringerung des problematischen Alkoholkonsums (Rauschtrinken, chronischer Konsum, situationsunangepasster Konsum) und der Abhängigkeit ab. Das KAAP 2024-2028 knüpft an die bisherigen Bemühungen an und schlägt gleichzeitig Massnahmen vor, mit denen auf spezifische Bedürfnisse reagiert werden kann, die in den letzten Jahren festgestellt wurden, insbesondere im Bereich der Prävention im Partymilieu.
Prävention des Rauchens, von Nikotin- und ähnlichen Produkten. In Zusammenarbeit mit dem CIPRET Freiburg organisierte das GesA im Mai 2024 einen Netzwerktagung zum Thema «Alkohol, Tabak, Nikotin- und ähnliche Produkte: aktuelle Herausforderungen in der Prävention des Konsums bei Jugendlichen». Dieses Treffen, an dem mehr als 60 kantonale Partnerinnen und Partner teilnahmen, unterstrich die aktuellen Herausforderungen für die öffentliche Gesundheit im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit neuer Nikotinprodukte und ähnlicher Produkte auf dem Markt, die gezielt an Jugendliche vermarktet werden. Die Massnahmen des Programms zur Tabakprävention 2022-2025 haben eine intensive Sensibilisierungsarbeit bei Jugendlichen und Personen in ihrem Umfeld, insbesondere bei Fachleuten aus dem Bildungs- und Freizeitbereich sowie bei Eltern, für die gesundheitspolitischen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Konsum von Tabak, Nikotinprodukten und ähnlichen Produkten ausgelöst. Ergänzend zu den anderen auf kantonaler Ebene verfügbaren Angeboten zur Unterstützung des Rauchstopps nahmen im November 2024 über 1100 Freiburgerinnen und Freiburger am dritten Monat ohne Tabak teil, mit dem Ziel, gemeinsam mit dem Rauchen aufzuhören.
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Im Rahmen dieses Programms hat eine intensive Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern des Freiburger Netzwerks insbesondere die Organisation verschiedener Fortbildungen zur Förderung der psychischen Gesundheit für Fachkräfte ermöglicht, die mit Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen und Senioren arbeiten.
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Im Rahmen des direktionsübergreifenden Konzepts Gesundheit in der Schule 2023-2027 wurden im Jahr 2024 verschiedene vorrangige Massnahmen ergriffen: Insbesondere. wurden mehrere Schulen beim Beitritt zum Netzwerk gesundheitsfördernder und nachhaltiger Schulen (Freiburger Schulnetz21) durch REPER begleitet, verschiedene Weiterbildungen mit der PH koordiniert, Pilotprojekte durchgeführt (u.a.: Schule in Aktion, MindMatters, Methode der geteilten Sorge) sowie Fortbildungen für Schulleiterinnen und Schulleiter zum Thema «Prendre soin de soi et enrichir ses ressources» angeboten.
Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens
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In Übereinstimmung mit dem Gesundheitsgesetz (GesG) hat die Direktion bis Ende Dezember 2024 die folgenden Berufsausübungsbewilligungen und Betriebsbewilligungen ausgestellt:
Funktion Anzahl Hörgeräteakustiker/in 1
Chiropraktor/Chiropraktorin 2
Ernährungsberaterin / Ernährungsberater 5
Drogistin/Drogist 4
Ergotherapeutin/Ergotherapeut 33
Dentalhygienikerin/Dentalhygieniker 3
Pflegefachfrau/Pflegefachmann 36
medizinische Masseurin/medizinischer Masseur 3
Ärztin/Arzt 82
Zahnärztin/Zahnarzt 23
diplomierte Augenoptikerin/diplomierter Augenoptiker 2
Optometristin/Optometrist 5
Osteopathin/Osteopath 8
Apothekerin/Apotheker 15
Physiotherapeutin/Physiotherapeut 66
Podologin/Podologe 2
Psychotherapeutin/Psychotherapeut 16
Hebamme 13
Tierärztin/Tierarzt 30
Berufsausübungsbewilligung unter Aufsicht 74
Die Direktion erteilte ausserdem die folgenden Betriebsbewilligungen (inkl. Erneuerungen von Bewilligungen):
Betriebsbewilligung Anzahl Einrichtungen für betagte Personen 6
Dienste für spitalexterne Krankenpflege 12
Ambulanzdienste 3
Medizinisch-technische Institute 1
Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege 95
Medizinische Laboratorien 2
Öffentliche Apotheken 35
Institutsapotheken 3
Apotheken in Arzt- und Tierarztpraxen 16
Drogerien 5
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Bis Ende Dezember 2024 wurden von der Direktion 304 Zulassungen für Gesundheitsfachkräfte, 14 ausserordentliche Zulassungen für Ärztinnen und Ärzte und 24 Zulassungen für Organisationen ausgestellt.
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Im Jahr 2024 hat die Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte 29 neue Strafklagen und/oder Strafanzeigen erhalten. In der gleichen Zeit konnte die Kommission 25 Fälle abwickeln. Sie fällte vier Entscheide in der Sache, verhängte aber nur eine einzige Sanktion – einen Verweis gegen einen Arzt, der falsche Arztzeugnisse ausgestellt hatte. Sie legte drei Beschwerden oder Anzeigen zu den Akten, in denen zwei Psychiater und eine Gynäkologin zu Unrecht beschuldigt wurden. Weitere 17 Fälle konnten entweder durch Mediation (vier Fälle betrafen jeweils ein Spital, zwei Zahnärzte und einen Allgemeinmediziner), nach Rückzug der Strafklage (zehn Fälle - zwei davon nach Intervention der Mediatorinnen – betrafen jeweils vier Gesundheitseinrichtungen, fünf Ärzte, darunter drei Psychiater, sowie einen Psychotherapeuten) oder weil die Kommission aufgrund des Ortes, der Person oder der Einrichtung, gegen die sich die Strafklage richtete, nicht zuständig war (drei Fälle), abgeschlossen werden. In vier Fällen lehnte die Kommission es ab, Strafanzeigen nachzugehen, weil diese offensichtlich unbegründet waren oder weil die betroffene Patientin oder der betroffene Patient sich geweigert hatte, dass die Schweigepflicht für die Zwecke des Verfahrens aufgehoben wird.
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Im Jahr 2024 hat das Amt die Genehmigung von sieben ambulanten und 13 stationären Tarifverträgen bzw. von insgesamt 20 Tarifverträgen vorbereitet. Es hat ausserdem die Aktualisierung der Referenztarife per 1. Januar erarbeitet, die für ausserkantonale Spitalaufenthalte aus persönlichen Gründen in einer Einrichtung gelten, die auf der Spitalliste des Standortkantons, aber nicht auf der Spitalliste des Kantons Freiburg aufgeführt ist. Weiter analysierte es den Antrag auf Senkung des provisorischen Tarifs für Leistungen in psychotherapeutischer Psychologie der Krankenversicherer, die der Einkaufsgemeinschaft HSK und der tarifsuisse AG angeschlossen sind. Aufgrund dieser Analyse beschloss der Staatsrat, den provisorischen Tarif beizubehalten. Für die Bearbeitung der Gesuche im Zusammenhang mit der Befreiung von der Versicherungspflicht (ausgenommen Ausweis G) sind die Gemeinden zuständig; diese können allerdings bei der Prüfung von besonderen Dossiers auf technische juristische Unterstützung des Amts zählen. So hat das Amt im Jahr 2024 133 Stellungnahmen abgegeben. 36 % der Anfragen betrafen Personen in der Aus- oder Weiterbildung oder einer Bildungseinrichtung zugehörige Assistentinnen und Assistenten, Doktorandinnen und Doktoranden oder Praktikantinnen und Praktikanten, während fast 5 % der Anfragen Arbeitnehmende und 59 % Rentnerinnen und Rentner betrafen.
Personenkategorie Anzahl Stellungnahmen
In Ausbildung 48
Arbeitnehmende 79
Rentnerinnen und Rentner 6
Total 133
Das Amt für Bevölkerung und Migration leitet die Informationen über die Erteilung von Grenzgängerbewilligungen an Ausländerinnen und Ausländer an das Amt weiter. Dieses kontrolliert die gewählte Option (KVG-Versicherer oder Krankenversicherung des Nachbarlandes). 2024 wurden 545 Grenzgängerinnen und Grenzgänger kontaktiert.
Die Daten über die Prämienverbilligung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sind im Tätigkeitsbericht der Kantonalen Sozialversicherungsanstalt enthalten.
eHealth
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Der Verband CARA umfasst die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Wallis und Waadt. Er bietet eine hoch gesicherte E-Health-Plattform für die Westschweiz an und beherbergt das EPD sowie andere Module wie den Dokumententransfer, den Gemeinsamen Pflegeplan (GPP) und den Gemeinsamen Medikationsplan (GMP), die derzeit eingeführt werden.
Die Mitgliedskantone von CARA haben nach mehrjähriger Zusammenarbeit ihre Partnerschaft in einer interkantonalen Vereinbarung über die Digitalisierung des Gesundheitswesens verankert. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, die Digitalisierung des Gesundheitswesens in der gesamten Westschweiz zu harmonisieren und zu fördern.
Ende 2024 hatten fast 3000 Freiburgerinnen und Freiburger ihr EPD via CARA eröffnet (bei einer Gesamtzahl von 30 000 für die gesamte CARA-Stammgemeinschaft), und rund 280 im Kanton Freiburg ansässige Pflegedienstleister waren angeschlossen (bei einer Gesamtzahl von 3600 für die gesamte Stammgemeinschaft). Freiburg trägt somit wesentlich dazu bei, dass CARA die Stammgemeinschaft mit den meisten EPDs und Mitgliedern in der Schweiz wird. Die Einwohnerinnen und Einwohner der im CARA-Verband zusammengeschlossenen Kantone können ihre EPDs kostenlos eröffnen und nutzen, und jeder Kanton stellt ein kostenloses elektronisches Identifizierungsmittel zur Verfügung. Im Kanton Freiburg ist hierfür die SwissID für die Bevölkerung verfügbar.
Um die Einführung des EPD zu beschleunigen, wurden mit der Revision des EPDG im Jahr 2024 wichtige Massnahmen eingeführt: das Opt-out-System (Widerspruchslösung), eine einheitliche eID, eine Pflichtmitgliedschaft für alle Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen und eine EPD-Plattform für die Schweiz, die von lokalen Stammgemeinschaften wie CARA verwaltet wird.
In Freiburg hat sich die Zahl der EPDs innerhalb eines Jahres versechsfacht, was durch die Eröffnung von Helpdesks und eine aktive interkantonale Zusammenarbeit unterstützt wurde.
Antrag um Anschluss an CARA für Institutionen und Gesundheitsfachpersonen
Schülerunfallversicherung
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Das Amt ist Ansprechpartnerin für alle Fragen im Zusammenhang mit der Schülerunfallversicherung. Er ist zuständig für die Abwicklung der hängigen Fälle für Unfälle, die sich vor dem 1. September 2006 ereignet haben und verwaltet das Archiv. Im Jahr 2024 erhielt es oft Informationsanfragen zu alten Dossiers.
Der Fonds aus der Auflösung der SUV leistet subsidiär einen finanziellen Beitrag für Familien, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, weil sie die durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit eines Kindes oder eines unterhaltsberechtigten Jugendlichen verursachten Kosten zu tragen haben. Im Jahr 2024 gab es keinen entsprechenden Fall.
Der Fonds aus der Auflösung der SUV wird eigenständig verwaltet und hat eine eigene Buchhaltung. Betriebsrechnung und Rechnungsergebnis des Staates sind nicht von diesen Transaktionen betroffen. Bei der Gründung des Fonds wurde festgelegt, dass dieser zinsfrei ist. Am 31. Dezember 2024 verfügt der Fonds aus der Auflösung der SUV über ein Vermögen von 5 564 781.70 Franken.
Kantonsapothekerin
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Die Kantonsapothekerin trat ihr Amt beim Kantonsarztamt (KAA) am 1. September 2024 an.
Kennzahlen
der Freiburger Bevölkerung hat sich für den Gegenentwurf zur Verfassungsinitiative «Für öffentliche und wohnortnahe Notfallstationen in Spitälern rund um die Uhr» ausgesprochen.
der Freiburger Bevölkerung hat sich für das Dekret ausgesprochen, das die Gewährung einer Bürgschaft in Höhe von 105 Millionen Franken zugunsten des HFR zur Finanzierung seiner notwendigen Investitionen 2024 – 2026 sowie eines Darlehens in Höhe von 70 Millionen Franken für die Finanzierung der Studien zum Bau eines neuen Krankenhauses, das das Gebäude am derzeitigen Standort in Freiburg ersetzen soll.
Berufsausübungsbewilligungen und Betriebsbewilligungen.