Das Amt für Gesundheit (GesA) ist ein Kompetenzzentrum für Fragen zu den grossen Public-Health-Themen. Es hat folgende Vision:
- Die Freiburger Bevölkerung ist Akteurin ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens, mit der Unterstützung und Zusammenarbeit aller Beteiligten.
- Das GesA berücksichtigt alle Gesundheitsdeterminanten und arbeitet interdisziplinär und sektorübergreifend.
- Das GesA trägt zur Gestaltung eines integrierten Gesundheitssystems bei, in dem alle Glieder der Kette – Community Health, präklinische Versorgung, Spitäler und Kliniken und Langzeitpflege – koordiniert zusammenarbeiten, um den Patientinnen und Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung zu erschwinglichen Preisen zu bieten.
Wichtige Ereignisse
Spitäler, Pflegeleistungserbringende und Gesundheitsberufe
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Die besorgniserregende Finanzlage des HFR erforderte grosse Aufmerksamkeit. Die mit dem Unternehmen KPMG eingeleiteten Arbeiten zur Operational Excellence sind in eine neue Phase der Ermittlung von Massnahmen eingetreten; die Massnahmen sollen dem HFR ein verbessertes Jahresergebnis ermöglichen, mit einem geschätzten Potenzial von jährlich 25–30 Millionen ab dem Jahr 2025. In regelmässigen Sitzungen der Delegation für das Gesundheits- und Sozialwesen des Staatsrates wurde die finanzielle Zukunft des HFR thematisiert. Das Amt für Gesundheit hat ein Dekret über eine Bürgschaft für das freiburger spital in Höhe von 105 Millionen Franken zur Deckung der laufenden Investitionen 2024–2026 erarbeitet, sowie über ein Darlehen in Höhe von 70 Millionen Franken für die notwendigen Projektstudien für den Bau eines neuen Spitals als Ersatz des aktuellen Standorts Freiburg. Dieses Dekret wurde an den Grossen Rat überwiesen und wird 2024 behandelt, bevor es zusammen mit dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24» (siehe unten) dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird. Parallel zu den Diskussionen über die finanzielle Unterstützung des HFR wurde die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und anderen Leistungen (GWL und AL) des HFR überdacht.
Entsprechend seiner Strategie sieht das Interkantonale Spital der Broye (HIB) eine konsequente Anpassung seiner Immobilieninfrastruktur vor. Es plant eine Sanierung und Vergrösserung des Standorts Payerne sowie mehrere Renovationsarbeiten am Standort Estavayer-le-Lac.
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Im Berichtsjahr setzte das GesA seine umfangreichen Arbeiten zur vollständigen Erneuerung der Spitalliste fort. Ziel ist die Erstellung einer neuen Spitalplanung und die Sicherstellung des Bedarfs an stationärer Spitalpflege der Freiburger Bevölkerung bis 2035. Insbesondere schloss das GesA im Frühjahr 2023 die Analyse des Pflegebedarfs in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) ab. Dieser Bericht evaluiert, analysiert und antizipiert die Bedürfnisse der Freiburger Bevölkerung in den Bereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation am Zeithorizont 2035 und bildet die Grundlage für die neue Spitalplanung (siehe auch Art. 58b KVV). Beim stationären Bedarf an Akutpflege geht der Bericht in Sachen Fallzahlen von einem Anstieg um 30 % aus. In der stationären Psychiatrie ist ein Anstieg von durchschnittlich 13 % zu beobachten, mit einer allerdings sehr starken Entwicklung des Bedarfs in der Psychogeriatrie um 67 %. Auch der Bedarf an stationären Rehabilitationsbehandlungen steigt um 58 % stark an.
Der Bericht wurde am 31. März 2023 bei einer Medienkonferenz vorgestellt und anschliessend in die Vernehmlassung gegeben. Zwischen August und Oktober 2023 gab es eine Ausschreibung , in der sich rund 30 interessierte Anbieter um einen Platz auf der neuen Spitalliste bewerben konnten.
Wie bereits im Vorjahr führte das GesA ein Leistungsmonitoring der Freiburger Spitäler für das Jahr 2022 durch, um die Pflegequalität zu sichern und zu überprüfen, ob die Spitäler bei den akutsomatischen Spitalbehandlungen ihre Leistungsaufträge einhalten. Das Monitoring hat gezeigt, dass die Freiburger Spitäler ihre Leistungsaufträge gut erfüllt haben und einen hohen Standard an medizinischen Leistungen zugunsten der Freiburger Bevölkerung erbringen.
Finanzflüsse 2023 zwischen dem Staat und den Spitälern
Finanzflüsse 2022 zwischen dem Staat und den Spitälern HFR FNPG HIB Kliniken und Geburtshäu ser1 Ausserkantonal Total Finanzierung Spitäler Stationäre Leistungen zu Lasten des Staates 115 915 000
24 088 000
11 163 663
33 602 279
112 007 738
296 776 680
Rückzahlungen von Schaden Service Schweiz - 178 080
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- 41 172
- 219 445
- 438 697
Finanzierung des Staates ausserhalb des Einkaufs von Leistungen 60 804 000
12 783 300
1 909 496
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75 496 796
Finanzierung der Folgen der Corona-Krise3 4 144 000
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134 339
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4 278 339
Total Finanzierung des Staates 180 684 920
36 871 300
13 166 326
33 382 834
112 007 738
376 113 118
Korrektur der Finanzierung 2022 gemäss Schlussabrechnung2 12 992 379
3 484 301
- 137 214
16 339 466
Total Zahlungen Kanton 2023 392 452 584
1 Gemäss bis 31. Dezember 2023 erhaltenen Rechnungen.
2 Die Schlussabrechnungen 2023 für die Spitäler werden im Laufe 2024 erstellt und werden die definitive Tätigkeit berücksichtigen.
3 Die Corona-Schlussabrechnungen 2023 für die Spitäler werden im Laufe 2024 erstellt und werden den finanziellen Beitrag der anderen Partner/innen berücksichtigen.
Allgemeine Betriebsstatistik 2023 der Spitäler des Kantons für somatische und psychiatrische Krankenpflege
EINRICHTUNGEN Betten im Jahres -durchschnitt Anzahl Austritte (an jedem Standort)3 Anzahl Spitaltage (an jedem Standort)4 Mittlere Aufenthaltsdauer (an jedem Standort) freiburger spital (HFR) HFR Freiburg ‒ Kantonsspita 358
17 708
106 355
6,0
HFR Tafers 54
1 448
18 632
12,9
HFR Riaz 112
2 917
36 904
12,7
HFR Meyriez-Murten 73
1 647
23 998
14,6
Interkantonales Spital der Broye1 HIB, Standort Estavayer-le-Lac 47
597
14 597
24,5
HIB, Standort Payerne 105
5 374
26 870
5,0
Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) Stationäres Behandlungszentrum Marsens2 194
2 996
71 177
23,8
Privatkliniken Freiburg 120
9 539
28 779
3,0
Provisorischer Stand vom 20. Januar 2024
1 Die Angaben beziehen sich auf das HIB als Ganzes (inkl. Waadtländer Patientinnen und Patienten) und ohne Fehlbelegungen.
2 Anzahl der fakturierten Tage vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023.
3 Diese Zahlen umfassen auch die Neugeborenen und berücksichtigen die Fallzusammenführungen gemäss SwissDRG-Regeln.
4 Gemäss Definition der Aufenthaltsdauer durch SwissDRG/TARPSY. -
Das GesA beteiligte sich an einer Kommunikationskampagne, die über das richtige Verhalten bei medizinischen Notfällen informieren soll. Die GSD koordinierte die Kampagne in Zusammenarbeit mit dem HFR, MFÄF (Médecins Fribourgeois-Ärzte Freiburg) und dem Freiburger Apothekerverband.
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KVG-Revision zur Zulassung von Ärztinnen und Ärzten für Leistungserbringung zulasten der OKP
Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 337 Zulassungsbewilligungen zur Leistungserbringung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gesprochen. Seit der Umsetzung von Artikel 37 Abs. 1bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) mit Inkrafttreten der kantonalen Verordnung über die Anwendung von Artikel 37 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung wurden zusätzlich 5 Entscheide über eine ausserordentliche Bewilligung gefällt.Beschränkung der Anzahl Ärztinnen und Ärzten: Analyse und Entscheide
Zur Bestimmung der Spezialisierung und der Anzahl Vollzeitäquivalente (VZÄ), die in unserem Kanton der Beschränkung nach Artikel 55a KVG unterliegen, wurde eine vertiefte Analyse durchgeführt. Mit der Annahme der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durch den Staatsrat wurde diese Analyse konkretisiert und die Höchstzahl der Ärztinnen und Ärzte mit Weiterbildungstitel in Radiologie auf 60,5 VZÄ festgelegt.Anzahl Entscheide
Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 505 Entscheide über die Berufsausübungsbewilligungen, unter Aufsicht sowie in eigener fachlicher Verantwortung, gefällt.Neue Register
Die Arbeiten standen im Zeichen der Antizipation des künftigen Bundesregisters der zugelassenen Leistungserbringer LeReg.Den Bestimmungen der Gesundheitsgesetzgebung entsprechend erteilte die GSD im 2023 die nachfolgenden Berufsausübungsbewilligungen:
Berufsbezeichnung Anzahl Chiropraktorinnen/Chiropraktoren 1 Ernährungsberaterin/Ernährungsberater 3 Drogistin/Drogist 2 Ergotherapeutin/Ergotherapeut 17 Dentalhygienikerin/Dentalhygieniker 1 Pflegefachfrau/Pflegefachmann 42 Med. Masseurin/Med. Masseur 2 Ärztin/Arzt 86 Zahnärztin/Zahnarzt 22 Augenoptikerin/Augenoptiker 1 Optometristin/Optometrist 5 Osteopathin/Osteopath 10 Apothekerin/Apotheker 35 Physiotherapeutin/Physiotherapeut 34 Podologin/Podologe 2 Psychologin-Psychotherapeutin/ Psychologe-Psychotherapeut 22 Hebamme 11 Tierärztin/Tierarzt 17 Berufsausübungsbewilligungen unter Aufsicht 59 Den Bestimmungen der Gesundheitsgesetzgebung entsprechend erteilte die GSD im 2023 die nachfolgenden Betriebsbewilligungen (inkl. Erneuerungen von Bewilligungen):
Betriebsbewilligungen Anzahl Einrichtungen für betagte Personen 10 Dienste für spitalexterne Krankenpflege 14 Ambulanzdienste 1 Medizinisch-technische Institute 2 Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege 78 Medizinische Laboratorien 5 Öffentliche Apotheken 10 Institutionsapotheken 2 Spitalapotheken 1 Apotheken in Arzt- und Tierarztpraxen 6 Droguerien 1 Institutionen für Gesundheitsförderung & Prävention 1 Blutlagerung 2 -
Bei der Ausarbeitung des Gegenvorschlags zur Verfassungsinitiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24» wurde eine breite und umfassende Vision zur Optimierung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung und zur Versorgungsqualität für alle Notfallarten verfolgt. Zu den sieben vorgeschlagenen Massnahmen gehören die Einrichtung einer «einheitlichen Gesundheitsnummer», die Stärkung der Versorgung «nicht lebensbedrohlicher» Notfälle in allen Regionen des Kantons über die Permanences und «Maisons de garde» sowie die Einführung eines «Rapid Responder»-Systems (erfahrene Rettungssanitäter/innen) in Randregionen.
Weiter wurde 2023 die Umsetzung des Auftrags 2021-GC-123 «Sicherstellung einer gleichwertigen Gesundheitsversorgung in beiden Sprachen» mit einer Analyse der Erwartungen der deutschsprachigen Bevölkerung und des deutschsprachigen Gesundheitspersonals in Bezug auf die Berücksichtigung der Sprache bei der Gesundheitsversorgung konkretisiert. Die Analyse wird mit dem HFR fortgesetzt zur Ermittlung konkreter Massnahmen, welche die Gleichwertigkeit der Pflegeleistungen in beiden Sprachen fördern.
Im Zusammenhang mit der Stärkung der Hausarztmedizin im Kanton wurden mehrere Analysen und Überlegungen angestellt, darunter insbesondere die Schaffung eines Nachdiplomstudiengangs für Hausarztmedizin in Freiburg. Die Ansätze drehen sich um die Stärkung des Ärztenetzes, insbesondere durch Schulungen, aber auch um die Verbesserung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und seine Integration in das System zur Behandlung «nicht lebensbedrohlicher» Notfälle.
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Neue Dossiers 2023: 19 (10 im Jahr 2022), mehrheitlich betreffend Ärztinnen und Ärzte (8), Psychiater/innen (4) und Gesundheitsinstitutionen (Spitäler und Pflegeheime: in 4 Fällen).
Abgeschlossene Fälle im Jahr 2023: 11 (17 im Jahr 2022), fünfmal durch Entscheid in der Hauptsache (Verwarnungen gegen einen Zahnarzt, einen Arzt und ein Spital sowie Einstellung unbegründeter Beschwerden gegen zwei Ärzte).
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Im Jahr 2023 gab der Staat 392.5 Millionen Franken für die Finanzierung der Spitalaufenthalte seiner Kantonsbevölkerung sowie die die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und der anderen Leistungen für die öffentlichen Freiburger Spitäler aus (im Jahr 2022: 382.5 Millionen), davon 112 Millionen Franken für ausserkantonale Spitalaufenthalte (im Jahr 2022: 96.4 Millionen), Dies entspricht 13850 Fälle (im Jahr 2022: 12300 Fälle).
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Die Hilfe und Pflege zuhause, die sich stark entwickelt, stand gleichermassen wie die Spitalstrukturen einem Mangel an Pflegepersonal gegenüber. Derzeit finden Überlegungen mit allen beteiligten Partnern statt zu den Massnahmen, mit denen vorhandenes Personal gehalten und neues Personal einfacher eingestellt werden kann, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der Pflegeinitiative.
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Im Jahr 2023 fanden Workshops mit Expertinnen und Experten der Palliativmedizin statt hinsichtlich der Entwicklung des neuen Programms für Palliativmedizin 2024–2028. Künftig wird die Bevölkerungsalterung zu mehr multimorbiden Patientinnen und Patienten sowie Patientinnen und Patienten mit Palliativpflegebedarf führen (laut Obsan-Bericht 2023 +48 % bis 2035).
Bildung, Sensibilisierung und Information, Vernetzung, ein angemessenes Leistungsangebot mit Schwerpunkt auf der Unterstützung pflegender Angehörige sind Bereiche, die in den nächsten Jahren gestärkt werden sollen.
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Die im Jahr 2021 vom Volk angenommene Volksinitiative «Für eine starke Pflege» wird auf Bundesebene in zwei Schritten umgesetzt. Der erste Schritt betrifft die Förderung der Ausbildung und die Valorisierung der Kompetenzen von Pflegepersonal, insbesondere mit der Möglichkeit, bestimmte Leistungen ohne ärztliche Verschreibung in Rechnung zu stellen. Die Umsetzungsverantwortung dieser ersten Phase obliegt einer direktionsübergreifenden Taskforce und verschiedenen Arbeitsgruppen. Insbesondere präzisierte das GesA mit dem Obsan den Bedarf an Pflegefachpersonen bis 2035 und schlug ein Modell für praktische Ausbildungskapazitäten für Spitäler vor.
In der zweiten Umsetzungsphase sind Verbesserungen der Arbeitsbedingungen vorgesehen. Diesbezüglich hat die HfG-FR ihren Bericht über die Faktoren vorgelegt, welche die Pflegefachpersonen als förderlich für die Verringerung des frühzeitigen Ausscheidens aus dem Beruf identifiziert haben. Aktuell wird die Entwicklung konkreter Massnahmen mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren vorangetrieben.
Gesundheitsförderung und Prävention
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Im Jahr 2023 organisierte der Bereich Gesundheitsförderung und Prävention verschiedene Schulungen und Partnertreffen mit dem Ziel, die Gesundheitskompetenzen der Fachpersonen im Kanton Freiburg zu stärken und die Intersektoralität zu fördern. Mehr als 70 Fachpersonen aus dem Bereich der Kleinkindererziehung (Hebammen, Kinderärztinnen und Kinderärzte, Erzieherinnen und Erzieher usw.) nahmen an Schulungen zur Förderung der psychischen Gesundheit von 0- bis 4-Jährigen teil; 105 Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten ihre Kompetenzen in der Förderung der psychischen Gesundheit bei Kindern im Rahmen einer speziell auf die französischsprachigen Betreuungseinrichtungen des Kantons ausgerichteten Ausbildung erweitern. Bei einem Netzwerktreffen, an dem über 60 Partner teilnahmen, wurde gemeinsam über die Problematik der Chancengleichheit im Gesundheitsbereich reflektiert. Schliesslich bot ein Dialogtreffen fast 60 Partnern die Gelegenheit, sich zum Thema «Gesundheit und Umwelt: Welche Herausforderungen für unsere öffentlichen Politiken?» auszutauschen.
Schliesslich wurde 2023 in Zusammenarbeit mit CIPRET Freiburg eine aktive Kommunikation über neue Nikotinprodukte für Jugendliche initiiert. In Zusammenarbeit mit dem ASS und REPER wurden gegen Jahresende Sensibilisierungsaktionen zu Alkohol am Steuer durchgeführt.
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Das Jahr 2023 war geprägt von der Genehmigung und Einführung des neuen direktionsübergreifenden Konzepts GSD-BKAD «Gesundheit in der Schule». Das Konzept «Gesundheit in der Schule» betrifft alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, einschliesslich solche aus dem Bereich Sonderpädagogik, sowie die Erwachsenen in ihrem Umfeld, d. h. Schuldirektionen, Lehrpersonen, technisches Personal und regelmässig intervenierende Betreuungspersonen. Das Konzept 2023–2027 knüpft an das Vorgängerkonzept an und integriert zwei aktuelle Herausforderungen, die sich stark auf die Gesundheit auswirken: die nachhaltige Entwicklung und den Klimawandel.
eHealth
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Ausarbeitung des Dekretsentwurfs über einen Kredit für die digitale Gesundheit 2023–2026, vom Grossen Rat verabschiedet am 23. November 2023.
Genehmigung der interkantonalen Vereinbarung CARA durch den Grossen Rat am 23. November 2023.
Die Eröffnung des elektronischen Patientendossiers (EPD) und der SwissID durch Online-Videoidentifikation via Smartphone wurde vereinfacht; weiter wurden mehrere Kommunikationsmassnahmen ergriffen, wie die Eröffnung eines EPD-Schalters im Interkantonalen Spital der Broye (HIB) und im HFR (Dezember 2023). In den Gesundheitsligen und Vereinen, in Eingangshallen von Spitälern, Gesundheitsschulen und am Comptoir Broyard wurden Informations- und Werbestände eingerichtet sowie Informationsveranstaltungen durchgeführt. Im November 2023 wurden 300 CARA-EPDs eröffnet (von insgesamt 837).
Co-Organisation einer gemeinsamen Veranstaltung über den Gemeinsamen Medikationsplans (GMP), einschliesslich CARA und ABILIS in Partnerschaft mit HCI Solutions und der OFAC.
Audit Finanzinspektorat.
Antrag um Anschluss an CARA für Institutionen und Gesundheitsfachpersonen
Kantonsapothekerin
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Co-Management der Impfung gegen COVID-19 für das Jahr 2023 mit dem stellvertretenden Kantonsarzt.
Aufsicht und Verwaltung der kantonalen Logistik für Impfstoffe gegen COVID-19.
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Inspektionen von Apotheken und Arztpraxen im Jahresverlauf 2023: 22.
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Gespräche für neue Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung: 38, unter Aufsicht: 23.
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Regelmässige Regulierungs- und Gesetzgebungsarbeiten in Kommissionen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene.
Krankenversicherung und Schülerunfallversicherung
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Gemäss Artikel 46 Abs. 4 KVG bedarf ein Tarifvertrag der Genehmigung durch die zuständige Kantonsregierung oder, wenn er in der ganzen Schweiz gelten soll, durch den Bundesrat. Die Genehmigungsbehörde prüft, ob der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang steht. Wenn kein Tarifvertrag zustande kommt, so setzt die Kantonsregierung nach Anhörung der Beteiligten den Tarif fest (Art. 47 Abs. 1 KVG). Das GesA bereitet die Unterlagen im Rahmen der Tarifgenehmigung und -festsetzung zuhanden des Staatsrats vor. Sind die Parteien mit dem vom Staatsrat festgesetzten Tarif nicht einverstanden, können sie beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Gegebenenfalls muss das GesA das Beschwerdeverfahren mitverfolgen.
2023 hat das GesA die Genehmigung von einem Tarifvertrag für ambulante und fünf Tarifverträgen für stationäre Behandlungen, also von insgesamt 6 Tarifverträgen vorbereitet. Das GesA bereitete auch die Aktualisierung der Referenztarife für ausserkantonale Spitalaufenthalte aus persönlichen Gründen per 1. Januar 2024 vor.
Für die Bearbeitung der Gesuche im Zusammenhang mit der Befreiung von der Versicherungspflicht (ausgenommen Ausweis G) sind die Gemeinden zuständig; diese können allerdings bei der Prüfung von besonderen Dossiers auf juristische Unterstützung des Amts zählen.
Personenkategorie Anzahl Stellungnahmen In Ausbildung 123
Arbeitnehmende 22
Rentner/innen 7
Total 152
Die Daten im Zusammenhang mit der Prämiensenkung zugunsten von Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sind dem Tätigkeitsbericht der Kantonalen Sozialversicherungsanstalt (KSVA) zu entnehmen.
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Das GesA beantwortet alle Fragen im Zusammenhang mit der Schülerunfallversicherung (SUV). Es ist mit der Abwicklung der hängigen Fälle betraut (diese betreffen Unfälle, die vor dem 1. September 2006 eingetreten sind) und verwaltet das Archiv. 2023 erhielt es oftmals Anfragen für Informationen und den Versand von früheren Dossiers.
Der Fonds aus der Auflösung der SUV leistet subsidiär einen finanziellen Beitrag für Familien, die durch unfallbedingte Kosten eines Kindes in finanzielle Schwierigkeiten geraten. 2023 hat der Fonds eine Familie mit insgesamt 3 761.55 Franken unterstützt.
Der Fonds wird selbstständig verwaltet und hat eine eigene Buchhaltung. Betriebsrechnung und Rechnungsergebnis des Staates sind nicht von diesen Transaktionen betroffen. Bei der Schaffung des Fonds wurde vorgesehen, dass dieser zinsfrei ist. Am 31. Dezember 2023 enthielt der SUV-Fonds 5 580 046.90 Franken.
Krebsligen: Brust- und Darmkrebs-Screeningprogramm, Fortführung
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Bei den systematischen Krebs-Screenings konzentrierte das GesA sein Engagement auf das Darmkrebs-Screeningprogramm, insbesondere bei der Finanzierung und der Verhandlung zu einem Leistungsauftrag an die Krebsliga Freiburg. Dank diesem Einsatz entwickelte sich das Programm vom Pilotprojekt zum nachhaltig verankerten Screeningprogramm.
Im Jahr 2023 verschickte die Krebsliga Freiburg 23 891 Aufgebote; 13 778 Frauen nahmen am Brustkrebs-Screening teil. Für die Darmkrebsvorsorge wurden 35 577 Aufgebote verschickt, dem 7824 Männer und Frauen folgten. Für das Jahr 2023 wird davon ausgegangen, dass im Rahmen der Screeningprogramme rund 70 Brustkrebserkrankungen sowie gut 30 Darmkrebserkrankungen und hochgradige Dysplasien entdeckt worden sind (die endgültigen Zahlen für 2023 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor; einige der Fälle Ende 2023 müssen noch bestätigt werden).
Kennzahlen
wurden über die Berufsausübungsbewilligungen, unter Aufsicht sowie in eigener fachlicher Verantwortung, gefällt (Stand 12. Dezember 2023).
wurden von der Krebsliga für den Brustkrebs-Screening verschickt und 13 778 Frauen nahmen teil.
wurden von der Krebsliga für die Darmkrebsvorsorge verschickt und 7824 Männer und Frauen nahmen teil.