Das Modul, mit dem die Gemeinden Daten an das GWR senden können, ist derzeit nicht funktionsfähig. Die zuständigen Instanzen untersuchen derzeit die Ursache des Problems, um es zu beheben.
Wenn Sie nach dem Einloggen in FRIAC die Meldung "Etwas ist falsch gelaufen - Zurück zum Dashboard" erhalten, finden Sie die Lösung, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.
Gesuch um Baubewilligung im Kanton Freiburg
Alle Anträge auf Baubewilligung (ordentliche und vereinfachte) und Vorprüfungsgesuche müssen in der FRIAC-Anwendung eingegeben werden.
Ausführliche Erläuterungen zur Erstellung eines Dossiers finden Sie im Handbuch für das Bauhandbuch.
FRIAC Bauhandbuch
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Nützliche Dokumente und links
⚠ Das Gesuchsformular wird in FRIAC ausgefüllt.
- Erstellen eines Dossiers (Inhalt, Typ, Anzahl der Exemplare usw.)
- Kontrolllist der im ordentlichen Verfahren einzureichenden Dokumente
- Liste der unterzeichneten und nicht unterzeichneten Dokumente
- Abkürzungsverzeichnis
- IVHB - Begriffe, Kommentare und Schemas
- Gesuch um Abweichung zu den Baugrenzen einer Kantonsstrasse
- Gehölze ausserhalb des Waldareals
- Vereinbarung zur Übertragung der Ausnützung (2010)
- Abweichungsvereinbarung hinsichtlich der Grenzabstandsvorschriften
- Richtlinien zur Anwendung der Änderung der Grenzen und Teilung einer Parzell
Letzte Änderung: 01.01.2023 - Bauten außerhalb der Bauzone
- Bauten im Wald oder Waldesnähe
- Solaranlagen
- Förderprogramme im Energiebereich / Das Freiburger Gebäudeprogramm
- Werbetafeln
- Baubewillingung
- FAQ - Baubewilligung und Bewilligungen
- FRIAC - Online Hilfe (FAQ und Tutorials für die Erstellung des Dossiers und die Baubeaufsichtigung)
- Online-Karten
- Private Igenieur-Geometerinnen und Igenieur-Geometer
- Das Grundbuchamt (GBA)
Spezifische/Energie-Formulare
Die untenstehenden Links führen zu den Formularseiten der Ämter. Wenn Sie Fragen zu diesen Dokumenten haben, wenden Sie sich bitte an die verfassenden Stellen.
⚠ Einige Formulare sind jetzt in die FRIAC-Anwendung integriert.
Kantonale Instanzen
- Amt für Umwelt (AfU)
- Kantonale Gebäudeversicherung (KGV)
- Amt für Mobilität (MobA)
- Tiefbauamt (TBA)
- Amt für Energie (AfE)
- Amt für zivile Sicherheit und Militär (AZSM)
- Amt für Kulturgüter (KGA)
- Grangeneuve
- Amt für Gewerbepolizei (GePoA)
- Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW)
Beurteilungsinstanz
Baubeaufsichtigung
Gemäß Art. 110 RPBR ist der Bauherr (Gesuchsteller) oder der/die Verantwortliche für die Bauleitung verpflichtet, die Gemeinde über den Stand der Arbeiten zu informieren.
⚠ Nachdem Ihre Genehmigung bewilligt wurde, müssen Sie die Baubeaufsichtigung in FRIAC durchführen.
- FAQ und Handbuch
- Übereinstimmungsnachweis
- Bezugsbewilligung (für die Gemeinden)
⚠ Der Überstimmungsnachweis und die Bezugsbewilligung können auch von der FRIAC-Anwendung generiert werden, wenn die allgemeinen Informationen ausgefüllt wurden.