Das Entwicklungspotenzial betrifft insbesondere die Erneuerung bestehender Anlagen von Wasserkraftwerken und den Bau neuer Kleinkraftwerke. Die auf nationaler Ebene vorgesehenen Instrumente zur Unterstützung dieses Entwicklungspotenzials sind die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Wasserkraftwerke mit einer mittleren Bruttoleistung von bis zu 10 MW sowie die im Aktionsplan für erneuerbare Energien vorgesehenen Massnahmen zur Förderung der Wasserkraft.
Die Ziele für die Wasserkraft nach dem Energiegesetz stehen teilweise im Widerspruch mit jenen des Gewässerschutzes sowie jenen des Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes. Insbesondere beeinträchtigen Wasserkraftwerke die naturnahe Gewässerdynamik und wirken sich in der Regel negativ auf die Lebensräume der Pflanzen und Tiere sowie auf die Landschaft aus.
Der Kanton Freiburg hat deshalb entsprechend den Empfehlungen des Bundesamtes für Umwelt eine Strategie für die künftige Entwicklung der Wasserkraft erarbeitet. Diese Strategie wurde in ihrem Grundsatz in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Sie soll sicherstellen, dass das verbleibende Potenzial an Wasserkraft, das sich nicht nachteilig auf die Fliessgewässer auswirkt, effizient genutzt werden kann. Die kantonale Strategie bezweckt zudem den Schutz der unbeeinträchtigten und ökologisch wertvollen Fliessgewässer.