Die Gewässerschutzverordnung (GSchV) verlangt von den Kantonen, in den Fliessgewässern ökomorphologische Erhebungen vorzunehmen (Art. 41d Abs. 1 Bst. a). Diese Erhebungen dienen als Grundlage für die Planung von Revitalisierungen gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG Art 38a) und dessen Verordnung (GSchV Art 41d).
Die Erhebungen beruhen auf der Methode "Ökomorphologie - Stufe F" (siehe externe Links), ein Modul des Modul-Stufen-Konzepts, und werden auf homogenen Gewässerabschnitten durchgeführt. In jedem Abschnitt werden die Wasserspiegelbreitenvariabilität, die Verbauung der Sohle und des Böschungsfusses sowie die Breite und die Beschaffenheit des Uferbereiches untersucht. Zudem werden sämtliche Schwellen und Bauwerke (z.B. Rampen, Geschiebesammler usw.) der Fliessgewässer erfasst.
Die erhobenen Parameter werden nach einem Punktesystem evaluiert, anhand dessen die Gewässerabschnitte in vier verschiedenfarbige Kategorien eingeteilt werden können: natürlich/naturnah (blau), wenig beeinträchtigt (grün), stark beeinträchtig (gelb), naturfremd/künstlich (rot).
Der Kanton Freiburg erhebt die ökomorphologischen Daten der Fliessgewässer seit den 2000er-Jahren. Zwischen 2012 und 2014 wurde eine umfassende Kampagne zur Vervollständigung der bereits verfügbaren Daten durchgeführt. Auf diese Weise konnten gegen 2300 km Fliessgewässer erhoben und evaluiert werden (rund 90% des kantonalen Gewässernetzes). Die Ergebnisse zeigen, dass 34% der Fliessgewässer, also ungefähr 800 km, stark verbaut oder sogar eingedolt sind.