Das Freiburger Kantonsgebiet umfasst 13 natürliche und künstliche Seen mit den unterschiedlichsten Eigenschaften.
Seit den 1960er-Jahren erfreut sich die Vergnügungsschifffahrt immer grösserer Beliebtheit, was zu einer Zunahme der privaten Ankerplätze (Bojen) und Schiffsstege längs der Ufer geführt hat. Diese Bauten beschädigen die Uferzonen und laufen den Interessen des Naturschutzes und der Fischerei zuwider.
Mit dem Beschluss vom 20. Februar 1973 hat der Staatsrat die zuständigen Behörden beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um die mit oder ohne Bewilligung auf öffentlichem Grund erstellten privaten Stege und Anlegebrücken zu beseitigen und durch Kleinschiffhäfen zu ersetzen. In Übereinstimmung mit dem Richtplan der angrenzenden Uferzonen ist nun die Neuordnung der Anlageplätze auf den Freiburger Seen im Gang.
Bewilligung für Anlegeplätze (Bojen)
Bewilligungsgesuche für Anlegeplätze (Bojen) sind an das Amt für Umwelt, Sektion Gewässer, zu richten. Nutzniesser einer Bewilligung haben eine Nutzungsgebühr zu entrichten, deren Höhe durch die Verordnung über die Gebühren und Abgaben für die Benützung der öffentlichen Sachen festgelegt ist.
Die Bestätigung eines Anlegeplatzes für die Änderung eines Schiffsausweises oder für die Inverkehrsetzung eines Schiffes, die vom Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt (OCN) verlangt wird, ist anzufragen unter carole.jordan@fr.ch oder per Post, Amt für Umwelt, Sektion Gewässer.
Formulare - Murtensee
Formulare - Greyerzer-, Schiffenen- oder des Montsalvens-See
- Bewilligungsgesuch zur Benützung der öffentlichen Gewässer des Greyerzersees, des Schiffenensees oder des Montsalvens-Sees für einen Bootsanlegeplatz - Formular
- Gesuch um Übertragung einer Bewilligung zur Benützung der öffentlichen Gewässer des Greyerzersees, des Schiffenensees oder des Montsalvens-Sees für einen Bootsanlegeplatz - Formular