Die Aufgabe des Kantonalen Sozialamtes (KSA) ist die Gewährleistung der erforderlichen Hilfe an bedürftige Personen, an Personen aus dem Asylbereich und an Opfer von Straftaten sowie die Inkassohilfe und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen. Es koordiniert diese Dispositive, gewährleistet ihren guten Betrieb, überprüft die Anwendung der Mandate und kümmert sich um die finanzielle Aufteilung. Es verfolgt die allgemeine Entwicklung des kantonalen Sozialhilfedispositivs mit, fördert die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten, schlägt Verbesserungen sowie Massnahmen der Sozialpolitik vor und achtet auf die Koordination der Familienpolitik.
Wichtige Ereignisse
Das KSA war ab Februar 2022 stark in die Bewältigung der Ukraine-Krise und später in eine allgemeine Migrationskrise involviert und musste seine Organisation und Prioritäten anpassen.
Der Amtsvorsteher führte 2022 den Vorsitz des Stabs Ulysse, der vom Staatsrat mit Leitung und Koordination von Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Ukraine-Flüchtlingen beauftragt wurde. Die ersten Anzeichen für eine allgemeine Migrationskrise erforderten Ende Jahr ebenfalls dringende Massnahmen, u. a. den Beschluss, mehrere Asylunterkünfte zu eröffnen, namentlich in der Poya-Kaserne.
Hilfe an bedürftige Personen
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Das KSA trägt zur Umsetzung des SHG bei und stellt seine kohärente Anwendung sicher. Es beantwortet die Fragen der Regionalen Sozialdienste RSD, berät sie hinsichtlich der Anwendung des SHG und informiert sie regelmässig über die wichtigen Entwicklungen im Bereich der Sozialhilfe. Es stellt den RSD und den Sozialhilfebehörden ein regelmässig nachgeführtes Verzeichnis der Sozialhilferichtlinien und -verfahren zur Verfügung sowie eine Datenbank der Rechtsprechung zur Sozialhilfe, die es in Zusammenarbeit mit dem Sozialhilfedienst der Stadt Freiburg regelmässig aktualisiert.
Im Jahr 2022 lieferte das KSA den RSD Informationen im Zusammenhang mit dem kantonalen Angebot für Jugendliche in der Sozialhilfe, den sozialen Eingliederungsmassnahmen, dem neuen gesetzlichen Rahmen für Unterhaltsbeiträge, der Rückerstattung der materiellen Hilfe, aber auch der Archivierung der Sozialhilfedossiers, für die eine Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv ein Verfahren erarbeitet hat. Als Reaktion auf die Auswirkungen der Teuerung auf die Mietnebenkosten und die Stromkosten wurden verschiedene Anpassungen der Sozialhilferichtsätze vorgenommen. Diese Fragen wurden insbesondere im Rahmen der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der RSD und der spezialisierten Sozialdienste aufgegriffen, die im Laufe dieses Jahres viermal zusammentrat.
In Zusammenarbeit mit anderen Ämtern des Staates engagiert sich das KSA für die Umsetzung des neuen Konzepts zur Unterstützung von Landwirtschaftsbetrieben in Schwierigkeiten. Dieses Konzept will die Unterstützung zugunsten von Landwirtinnen und Landwirten in Schwierigkeiten durch Früherkennung und eine spezialisierte Begleitung von schwierigen Situationen ausbauen. Im Jahr 2022 befasste sich diese Koordination mit dem Thema Sucht in der Landwirtschaft und trat mit Vertreterinnen und Vertretern des Mobilen Teams für psychosoziale Notfälle (EMUPS) und der kantonalen Indikationsstelle «Sucht» zusammen. 2023 sind Schulungen für die Mitglieder der Anlaufstelle und die Mentorinnen und Mentoren geplant.
Damit das KSA auf ein leistungsstarkes Steuerungsinstrument zurückgreifen kann, mit dem interkantonale Vergleiche im Sozialhilfebereich angestellt werden können, stellt es die Koordination zwischen den RSD und dem Bundesamt für Statistik (BFS) bei der Erhebung der Daten für die schweizerische Schweizerische Sozialhilfeempfängerstatistik sicher.
Auf interkantonaler Ebene trägt das KSA zur weiteren Ausarbeitung des Guide social romand (Westschweizer Sozialführer, www.guidesocial.ch) bei. Schliesslich ist das KSA auch im Groupement romand des chef-fe-s de services des affaires sociales (GRAS) und in der Association romande et tessinoise des institutions d’action sociale (ARTIAS) vertreten und beteiligt sich an den Aktivitäten der SKOS.
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Die materielle Hilfe für bedürftige Personen ist Teil einer aktiven Politik und sieht im Gegenzug vor, dass sich diese Personen im Rahmen von sozialberuflichen Eingliederungsmassnahmen engagieren. Das KSA koordiniert dieses Dispositiv, aktualisiert den Massnahmenkatalog und nimmt die notwendigen Anpassungen vor. Parallel dazu koordiniert es die Umsetzung der Strategie des Staatsrates im Bereich Langzeitarbeitslosigkeit und stellt in Zusammenarbeit mit dem Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) das Follow-up der Integrationspools+ (IP+) sicher. Es trägt zur Entwicklung der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) bei und achtet auf die Koordination zwischen diesem Dispositiv und den RSD. Das KSA beteiligt sich ferner an den Arbeiten der Kommission für Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung (KJS) und verfolgt die Umsetzung der neuen Massnahme «Zukunft Berufsbildung» mit. Diese will die berufliche Eingliederung von jungen Sozialhilfebezügerinnen und - bezügern fördern. Dank seiner Einsätze und seiner Mitarbeit in der kantonalen Kommission für die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt trägt das KSA schliesslich zur Unterstützung und zum Ausbau der RSD-Tätigkeit im Bereich der sozialberuflichen Eingliederung bei.
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Auf Ersuchen der Sozialkommissionen, der RSD, der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) oder von Amtes wegen inspiziert das KSA Dossiers von Sozialhilfebeziehenden, um zu überprüfen, ob die Bedingungen für die Bedarfsbestimmung erfüllt sind und die Sozialhilfeleistungen zweckgemäss verwendet werden. 2022 fanden diese Inspektionen zum 13. Mal in Folge in 29 Fällen statt (2021: 22); 22 neue wurden im Laufe des Jahres angekündigt (2021: 22), und 22 Fälle wurden abgeschlossen (2021: 18). Am 31. Dezember 2022 befanden sich sieben Fälle in Prüfung (2021: 7).
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Das KSA besorgt gemäss Artikel 21 Abs. 4 und Artikel 21a SHG periodisch die Revision der Sozialhilfedossiers. Mit der Revision wird überprüft, ob die für die Sozialhilfe geltenden Gesetze und Richtsätze richtig angewandt und die vom Staat, den Gemeinden oder dem Bund erteilten Sozialhilfemittel zweckbestimmt verwendet werden.
2022 wurden bei ORS und Caritas Schweiz – den Auftragnehmenden, die für die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich zuständig sind – zwei umfassende Revisionen durchgeführt.
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- Projekt zur Zusammenarbeit zwischen Sozialhilfe und Berufsbeistandschaften: Das Projekt will die Zusammenarbeit stärken und bis Anfang 2023 ein gemeinsames Vorgehen einführen.
- Pilotprojekt der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) mit Caritas Freiburg: Das KSA half bei der Projektkoordination und der Erstellung von Informationsbroschüren über bestehende Angebote mit.
- Als Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss führte das KSA bei den RSD eine breite Umfrage über die Praktiken in Sachen Rückerstattung der materiellen Hilfe durch. Die Ergebnisse dieser Umfrage wurden auf der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der RSD vorgestellt und werden in einem Bericht des Staatsrats erfasst.
- Erste Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Sozialkommissionen: Die konstituierende Sitzung vom 7. Dezember 2022 unter dem Vorsitz des GSD-Direktors war ein grosser Erfolg, sowohl was die Teilnahme als auch das Interesse der Präsidentinnen und Präsidenten der Sozialkommissionen betraf. Ziel der Konferenz ist es, die Anwendung der Richtsätze sowie soziale Probleme, die eine Herausforderung für die Sozialhilfe darstellen, zu besprechen.
- SHG-Reform: Nach der Vernehmlassung im 2021 wurden die Arbeiten fortgesetzt, damit 2023 zuerst dem Staatsrat und dann dem Grossen Rat ein Gesetzentwurf und eine Botschaft unterbreitet werden können. Im Allgemeinen wird die vorgeschlagene Reform begrüsst und ihre Ausrichtung als sinnvoll erachtet. In den Vernehmlassungsantworten wurde jedoch eine Prüfung hinsichtlich einer möglichen Entflechtung und einer neuen Aufgabenverteilung zwischen Gemeinden und Staat gefordert. Zudem wurde verlangt, die Möglichkeiten für eine Stärkung der Ausbildungslösungen für Sozialhilfebegünstigte zu evaluieren.
- Zur Ermittlung der Bedürfnisse und Erwartungen der Fachpersonen im Hinblick auf eine für 2023 geplante Schulung zum Thema digitale Integration verteilte das KSA einen Online-Fragebogen an die RSD und Caritas Schweiz zu den Grundkenntnissen der Sozialhilfebeziehenden im Bereich Informationstechnologien. Der erste Teil der Umfrage richtete sich direkt an die Betroffenen, im zweiten Teil konnten die für sie zuständigen Personen ihre Bedarfsanalyse darlegen.
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Der Aufwand für die im Jahr 2022 erteilte materielle Hilfe an Bedürftige, die im Kanton wohnen oder sich hier aufhalten, belief sich (vor der Aufteilung Kanton/Gemeinden und unter Berücksichtigung der persönlichen Rückerstattungen) auf 33 263 453 Franken (2021: 38 835 485 Franken), sprich ein Rückgang von 14.35 %.
Aufteilung Staat/Gemeinden 2021, Artikel 32 SHG:
Personenkategorie Zu Lasten des Staates
Fr.Total% Zu Lasten der anderen
Kantone
Fr.Total% Zu Lasten der Gemeinden
Fr.Total Fr. Total % Schweizer/in
nen8 867 239
26,66
-7 787
-0,02
12 272 136 36,89
21 131 589
63,53
Ausländer/in
nen4 943 754
14,86
101 386 0,30
7 086 723
21,31
12 131 864
36,47
Total 13 810 994
41,52
93 599
0,28
19 358 859
58,20
33 263 453
100,00
Der Anteil zu Lasten des Staates umfasst auch die Kosten für Personen, die sich im Kanton aufhalten (Art. 8 SHG).
Hilfe an Personen aus dem Asylbereich
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Das KSA ist mit der Aufnahme, Beherbergung und Betreuung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, abgewiesenen Asylsuchenden sowie Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE-Personen), die dem Kanton vom Staatssekretariat für Migration (SEM) zugeteilt worden sind, und mit der Entrichtung der materiellen Hilfe oder der Nothilfe an diese Personen betraut. Dem KSA obliegt auch die Förderung der Integration Asylsuchender und vorläufig aufgenommener Personen. Das KSA trägt ferner die Verantwortung für Personen mit Flüchtlingsstatus mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) sowie für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausweis F).
Die ORS Service AG (ORS) kümmert sich im Auftrag des Staatsrates um die Aufnahme, die Betreuung und die Beherbergung von Asylsuchenden (Ausweis N), vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F), abgewiesenen Asylsuchenden und NEE-Personen. Daneben setzt ORS die Integration von Asylsuchenden (Ausweis N) und vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) um. Caritas Schweiz, Abteilung Migration & Intégration Suisse romande (nachfolgend: Caritas) ist für die soziale und finanzielle Begleitung und die Integration von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) und von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (Ausweis F) zuständig.
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Mit dem Ausbruch des bewaffneten Konflikts in der Ukraine Ende Februar 2022 wurde in Europa die grösste Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst.
Anfang März wurde eine Staatsratsdelegation aus den Staatsräten Philippe Demierre (Präsident) und Romain Collaud sowie Staatsrätin Sylvie Bonvin Sansonnens gebildet. Der Staatsrat richtete auch das Kantonale Führungsorgan (KFO) ein, das den Stab Ulysse umfasst. Seine Aufgabe ist die Sicherstellung von Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge sowie der Koordination aller betroffenen Akteurinnen und Akteure. Das KFO wird vom Vorsteher des Kantonalen Sozialamts (KSA) präsidiert und ist in 8 dienst- und akteursübergreifende Stellen unterteilt, die alle kritischen Bereiche abdecken.
Die ersten Anzeichen für eine allgemeine Migrationskrise erforderten Ende Jahr ebenfalls dringende Massnahmen, u. a. den Beschluss, mehrere Asylunterkünfte zu eröffnen, namentlich in der Poya-Kaserne.
Aufnahme und Unterbringung:
- Die Aufnahme der Personen wird im Aufnahmezentrum im ehemaligen NH Hotel organisiert. Dort werden die wichtigsten Informationen zu den Leistungen mitgeteilt und ein Team von Sozialarbeitenden betreut die Personen mit Ausweis S.
- Es wurden Mietverträge für mehr als 1000 Wohnungen unterzeichnet und dank einer beispiellosen Mobilisierung der Freiburger Bevölkerung konnten 1789 Personen in 749 Familien aufgenommen werden. Im Laufe des Jahres 2022 wurden 4 neue provisorische Asylunterkünfte eröffnet (Bas‑Intyamon, Billens, NH Hotel, Zivilschutzanlage Jura-Quartier in Freiburg). Am 31. Dezember 2022 verfügte der Asyl- und Flüchtlingsbereich über 11 Asylunterkünfte (s. Beherbergungsstatistik).
Schule: 517 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine wurden in das Freiburger Schulsystem integriert. Verschiedene Intensiv-, Halbintensiv- und integrative Deutsch- und Französischkurse gewährleisten den für die berufliche und soziale Integration unerlässlichen Spracherwerb.
Gesundheit: Im vom KAA während mehrerer Monaten betriebenen Medizinischen Unterstützungszentrum Asylwesen (CMAA) konnte während des grossen Zustroms bei fast 1000 Personen ein Gesundheitscheck durchgeführt werden. Die ärztliche Nachbetreuung wird durch das ORS-Gesundheitsnetz sichergestellt.
Arbeit und Integration: 217 Personen fanden eine Arbeit, davon 36 in einem anderen Kanton.
Kantonale Koordinationsstelle: Eine speziell den Gemeinden, Vereinen und Kirchen gewidmete Stelle stellt die Koordination mit diesen Akteurinnen und Akteuren sicher. Die Kommunikation mit den Gemeinden erfolgt über einen direkten Kanal und einen regelmässig aktualisierten Leitfaden.
Unterstützungsfonds: Der Kanton stellte verschiedenen Institutionen und Vereinen 321 000 Franken zur Verfügung und leistete einen Betrag von 100 000 Franken zur Unterstützung der Gemeinden bei Projekten zugunsten des Zusammenlebens. Der Kanton unterstützt alle Gemeinden, die Projekte zugunsten des Zusammenlebens entwickeln möchten, mit einem finanziellen Beitrag (bislang 5 Gemeinden).
Kommunikation: Gemeinden, Bevölkerung, Gastfamilien, aber auch Personen mit Aufenthaltsbewilligung S wurden kontinuierlich informiert (spezifische Dokumente, Internetseiten, Online- und Präsenzveranstaltungen, Briefe). Auch zu den Medien bestand regelmässiger Kontakt.
Integrationsmassnahmen für vorläufig Aufgenommene
Das Integrationsdispositiv für vorläufig Aufgenommene wurde erweitert. Ausserdem wurde das vom Bund beschlossene Programm S umgesetzt. Der Kanton setzte mehrere Massnahmen um:
- in fünf Monaten wurden 950 Personen beraten und es wurde ein Profil für sie erstellt;
- am 31.12.2022 waren 675 Personen für einen Sprachkurs angemeldet;
- 120 Personen profitierten von einem Integrationscoaching;
- in den Freiburger Gemeinden laufen 5 Projekte zur Förderung des Zusammenlebens.
Chronologie der letzten Neuigkeiten zur Situation in der Ukraine
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Programm « Envole-moi »
Aus einer Beurteilung geht hervor, dass das 2018 eingeweihte Betreuungs- und Integrationsprogramm Envole‑moi für minderjährige und unbegleitete Asylsuchende und Flüchtlinge Früchte trägt: 93 % der Jugendlichen absolvieren eine Ausbildung, haben eine Arbeitsstelle oder besuchen eine Integrationsmassnahme.
Plattform FRintegration.ch
Die Plattform FRintegration.ch wurde neu gestaltet. Die wichtigsten Änderungen sind der vollständige Zugriff zu den Lebensläufen der registrierten Flüchtlinge sowie feinere Suchkriterien, damit das interessierte Unternehmen die Person finden kann, die seinen Bedürfnissen entspricht. Derzeit sind 115 Unternehmen auf der Plattform registriert, ein Rekord!
Weitere Projekte im Asylbereich
- Am 24. Juni 2022 fand ein Studientag zur Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) in der Schweiz statt: 80 Fachpersonen, die mit UMA arbeiten, nahmen an diesem Tag teil, der die verschiedenen Herausforderungen bei der Betreuung von UMA zum Thema hatte.
- Auf kantonaler Ebene nahmen im November 80 Personen an zwei Tagungen zur Vorbereitung des KIP 3 teil, um die strategischen Achsen des Programms zu konsolidieren und neue Massnahmen zu entwickeln.
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2022 belief sich die Anzahl schutzbedürftiger Personen, die in der Schweiz einen Schutzantrag gestellt haben, auf 74 661. Auf Kantonsebene wurden 2440 zugewiesene Schutzbedürftige verzeichnet. Die Anzahl im Kanton untergebrachter Schutzbedürftiger lag am 31. Dezember 2022 bei 2310.
2022 wurden in der Schweiz insgesamt 24 511 Asylanträge eingereicht (2021: 14 928). Die Zahl der im Kanton einer Unterkunft von ORS zugewiesenen Asylsuchenden belief sich 2021 auf 543 (2021: 144). 60 unbegleitete minderjährige Asylsuchende sind 2022 im Kanton Freiburg angekommen (2021: 20). Die Zahl der im Kanton Freiburg wohnhaften Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, abgewiesenen Asylsuchenden und NEE-Personen ist von 1616 auf 1810 gestiegen. Personen mit Ausweis S (ukrainische Staatsangehörige) sind in dieser Zahl nicht enthalten.
Am 31. Dezember 2021 betrug die Erwerbsquote der vorläufig Aufgenommenen (inkl. Flüchtlinge mit Ausweis F) 47,5 %, die der Flüchtlinge mit Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) 30,0 %. Diese Werte sind gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben.
Die materielle Hilfe an Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen, die Kosten für das Betreuungs- und Verwaltungspersonal sowie die Betriebskosten der Beherbergungszentren beliefen sich 2022 auf 18 875 030 Franken (hiervon 5 652 273 zu Lasten des Staates); 2021 waren es 18 707 923 Franken (wovon 5 153 117 Franken zu Lasten des Staates).
Die materielle Hilfe an abgewiesene Asylsuchende und NEE-Personen, die Kosten für das Betreuungs- und Verwaltungspersonal sowie die Betriebskosten der Notunterkunft La Poya beliefen sich auf 4 138 870 Franken (2021: 3 395 919 Franken).
Die materielle Hilfe für Personen aus der Ukraine mit dem vorläufigen Schutzstatus S, die Kosten für das Betreuungs- und Verwaltungspersonal sowie die Betriebskosten der Beherbergungszentren beliefen sich 2022 auf 23 550 000 Franken. Die vom Bund für diese Personen ausgerichteten Pauschalen betrugen 24 529 242 Franken. Nach Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten zur Bewältigung der Ukraine-Krise ergibt sich somit ein Saldo zugunsten des Staates in Höhe von 641 832 Franken.
Die Ausgaben für materielle Hilfe und Betreuung zugunsten von Flüchtlingen beliefen sich 2022 auf 24 345 035 Franken (hiervon 7 711 729 Franken zu Lasten des Staates); 2021 waren es 27 823 662 Franken (wovon 11 249 221 Franken zu Lasten des Staates).
Die Ausgaben für die Integration von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen betrugen im Berichtsjahr 3 600 000 Franken (2021: 3 870 862 Franken). Für die Integration von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen fielen Kosten von 1 998 297 Franken an (1 498 944 Franken im Jahr 2021).
Hilfe an die Opfer von Straftaten
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Das KSA ist mit der Anwendung des Bundesgesetzes vom 23. März 2007 über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, SR 312.5) betraut. Die Opferhilfe umfasst drei Bereiche: 1. Eine Soforthilfe und eine längerfristige Hilfe durch die zwei OHG-Opferberatungsstellen des Kantons, Frauenhaus und OHG-Opferberatungsstelle für Kinder, Männer und Verkehrsopfer, in Form von Beratung, psychologischer, medizinischer, juristischer oder materieller Hilfe und Unterkunft. 2. Eine Gewährleistung der Rechte des Opfers im Strafverfahren (insbesondere das Recht auf Respektierung der Persönlichkeit des Opfers in allen Phasen des Strafprozesses), die in der Bundesstrafprozessordnung verankert sind. 3. Eine Entschädigung und Genugtuung durch den Kanton, in dem die Straftat stattgefunden hat, die den Opfern garantiert wird. Die Opferhilfe erfolgt subsidiär, also nur dann, wenn weder der Straftäter noch die Sozial- oder Privatversicherungen Leistungen entrichten.
Im Hinblick auf die Umsetzung der neuen Empfehlungen der Schweizerischen Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfegesetz (SVK-OHG) zur psychologischen Hilfe arbeitet das KSA an der Änderung der kantonalen Richtlinien für Soforthilfe und längerfristige Hilfe.
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Projekte des Bundes mit Auswirkungen auf die kantonale Praxis und Projekte des Kantons
Am 11. November 2022 hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) die Leitplanken für die Umsetzung der zentralen Opferhilfe-Telefonnummer verabschiedet. Die Kantone sind für die Umsetzung zuständig, die bis spätestens Anfang 2025 erfolgen muss. Sie können sich dabei für die Zusammenarbeit mit einem Frauenhaus oder mit der Dargebotenen Hand (Tel. 143) entscheiden.
Am 15. November 2022 passte die Schweizerische Opferhilfekonferenz (SVK-OHG) infolge des Wechsels vom Delegations- zum Anordnungsmodell am 1 Juli 2022 ihre Empfehlungen zur Übernahme von Kosten für psychologischen Hilfe an. Im Hinblick auf die Umsetzung der neuen Empfehlungen der SVK-OHG arbeitet das KSA an der Änderung der kantonalen Richtlinien für Soforthilfe und längerfristige Hilfe.
Kantonale Koordination
Im Berichtsjahr hat das KSA die Mitglieder der kantonalen OHG-Koordination, die aus den wichtigsten Akteuren des kantonalen OHG-Dispositivs besteht (Beratungsstellen, Polizei, Justiz, Ärztinnen/Ärzte, Psychologinnen/Psychologen, mobiles Team für psychosoziale Notfälle des Freiburger Netzwerks für psychische Gesundheit – FNPG, Anwältinnen/Anwälte, Schulen und RSD) zu einer Sitzung zusammengerufen und im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Praxis zwei Sitzungen für die Leiterinnen und Leiter der Opferberatungsstellen organisiert. Ausserdem hat das KSA an den Sitzungen der folgenden Organe teilgenommen: Kooperationsmechanismus gegen Menschenhandel, kantonale Kommission gegen Gewalt in Paarbeziehungen, Schweizerische Verbindungsstellen-Konferenz OHG und Regionalkonferenzen der Opferhilfe.
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Dossiers und Entscheide
2021
2022
Vom KSA bearbeitete Dossiers (alle Leistungen zusammengenommen)
652
731
Buchungseinträge (Ein- und Ausgänge zusammengenommen)
1576
1875
Entscheide über längerfristige Hilfe einschliesslich Anwaltskosten
80
91
Entscheide über die Genehmigung einer ausserkantonalen Unterbringung
1
8
Entscheide über die Genehmigung alternativer Therapien
9
16
Entscheide über Entschädigungen und Genugtuung
35
26
Beschwerden beim Kantonsgericht
0
1
Ausgaben
2022 beliefen sich die OHG-Ausgaben insgesamt auf 2 011 616 Franken (2021: 1 497 015 Franken)
Dies entspricht einer Zunahme um 34,0 % im Vergleich zum Vorjahr. Vor allem die psychologische Hilfe, aber auch die Rechtsberatung haben stark zugenommen, sowohl als Soforthilfe als auch als längerfristige Hilfe. Es wurden weniger Verfügungen über Entschädigungen und Genugtuungen erlassen als im Vorjahr, jedoch wurden in einigen Fällen hohe Beträge zugesprochen.
Ausgaben
2021
2022
Kosten für sofortige Hilfe
davon Anwaltskosten
Fr.
Fr.
344 150
104 204
Fr.
Fr.
544 485
131 168Kosten für längerfristige Hilfe
davon Anwaltskosten
Fr.
Fr.
69 005
34 568
Fr.
Fr.
97 878
59 891Hilfe und Rückerstattungen an andere Kantone (Art.18 OHG)
Fr.
55 588
Fr.
8 552
Entschädigung (materieller Schaden)
Fr.
51 294
Fr.
150 884
Genugtuung
Fr.
67 877
Fr.
120 394
OHG-Streitfälle für Genugtuung und Entschädigung
Fr.
-177
Fr.
2 948
Beiträge an das Frauenhaus und an die Partner/innen des Dispositivs
Fr.
770 506
Fr.
895 417
Total
Fr.
1 497 015
Fr.
2 011 617
Die vom Kanton bei den Straftätern eingeholten Beträge (Art. 7 OHG) beliefen sich auf (Art. 7 OHG) beliefen sich auf 67 907 Franken (2021: 61 015 Franken).
Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
-
Das KSA hat den Auftrag, beim Inkasso von Unterhaltsbeiträgen zugunsten von im Kanton wohnhaften Kindern, Ehegatten oder Ex-Ehegatten, die durch ein vollstreckbares Urteil oder eine anerkannte Vereinbarung geregelt wurden, die entsprechende Hilfe zu leisten. Gleichzeitig kann das KSA eine Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen leisten, wenn die finanzielle Situation der Bezügerinnen und Bezüger dies rechtfertigt. Hier muss das KSA einerseits seine Aufgabe im Zusammenhang mit der Eintreibung von Unterhaltsforderungen bewältigen und sich andererseits um Information, Beratung und Anhörung der Leistungsempfängerinnen und -empfänger, aber auch der Personen, welche die Unterhaltsbeiträge entrichten müssen, kümmern. Hinzu kommen Verwaltung und Betreuung im administrativen, finanziellen und juristischen Bereich sowie in Kostenrechnungs- und Buchungsbelangen.
Das KSA informiert die unterhaltsberechtigten Personen und empfängt sie bei Bedarf zu einem Gespräch, befindet über ihren Anspruch, kümmert sich um die monatliche Verrechnung der Unterhaltsbeiträge und die Entrichtung der Vorschüsse, prüft alljährlich ihre Situation, verwaltet die Zahlungsausstände und behandelt die Beschwerden.
Parallel dazu leitet das KSA gütliche oder gerichtliche Schritte zur Eintreibung der Unterhaltsbeiträge gegen die Unterhaltsschuldnerinnen und Unterhaltsschuldner (Betreibungen, Lohnpfändungen, Meldungen an Drittschuldner/innen, Anforderung von Sicherheitsleistungen, Arrest SchKG, Strafanzeigen) bei den Oberämtern, Strafverfolgungsbehörden und bei den Zivil- und Strafgerichten des Kantons ein.
Auf regionaler Ebene hat das KSA im Jahr 2022 an zwei Sitzungen der Lateinischen Konferenz der kantonalen Ämter für Inkasso und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen teilgenommen. Diese gewährleisten den unabdingbaren Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern und die Weiterbildung mittels thematischer Konferenzen.
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Infolge Änderungen auf Bundesebene verabschiedete der Kanton ein Gesetz und eine Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Inkrafttreten: 1. Januar 2022). Mit der Änderung der Vorschriften kommen neue Aufgaben auf das KSA zu (persönliche Beratungsgespräche mit der unterhaltsberechtigten Person bei der Dossiereröffnung). Durch die Bundesverordnung wurden auch die Mittel zur Eintreibung der Unterhaltsbeiträge ausgebaut, indem der zuständigen Behörde erlaubt wird, das Guthaben der 2. Säule der unterhaltspflichtigen Person einfacher sicherzustellen. Dies führt zu einem Anstieg der Anträge auf Arrest und Sicherheitsleistungen, die von der Inkasso-Behörde einzureichen sind.
-
Inkassoschritte
2021
2022
Erscheinen vor den Bezirkszivilgerichten des Kantons
5
5
Erscheinen vor den Strafbehörden
26
16
Betreibungsgesuche
410
331
Gesuche um Lohnpfändungen
34
44
Strafanzeigen
122
111
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
2021
2022
Gesamtsumme der vom Staat entrichteten Unterhaltsvorschüsse und der überwiesenen, eingetriebenen Verfahrenskosten am 31. Dezember 2020
Fr.
5 496 412
Fr.
7 575 480
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
2021
2022
Nettobetrag der eingetriebenen bevorschussten Unterhaltsbeiträge
- davon wurden 166 213 Franken über die vom Staat beauftragte Inkassostelle eingebracht
- Inkassoanteil
- Nicht eingebrachter Betrag, zu gleichen Teilen zwischen dem Staat und den Gemeinden aufgeteilt (Art. 81 Abs. 2 EGZGB)
Fr.
2 878 705
52,37%
2 617 707
Fr.
3 136 715
41.41%
4 438 764
Wiedereinbringung der Unterhaltsbeiträge, die durch die vom Staat ausgerichteten Vorschüsse nicht gedeckt werden konnten und ausschliesslich die Unterhaltsschuldner betreffen
Fr.
2 577 219
Fr.
2 038 530
Vom KSA im Rahmen der Eintreibung von Unterhaltsbeiträgen eingezogener Gesamtbetrag
Fr.
5 455 924
Fr.
5 175 246
Dossierbearbeitung
2021
2022
Bearbeitete Dossiers am 31. Dezember 2021
- davon Dossiers, welche die Anwendung des «New Yorker Übereinkommens» betreffen (Gläubiger oder Schuldner der Unterhaltspflicht wohnt im Ausland, die andere Person muss im Kanton wohnhaft sein)
1603
96
1544
101
Neue Einträge
197
203
Entscheid (Eröffnung, Schliessung, ...)
691
856
Aufgrund eines Entscheids durchgeführte und formalisierte Revisionen
832
797
Einsprachen*
31
38
- Anerkannt
6
6
- Abgelehnt
13
19
- Zurückgewiesene Beschwerden
2
Beschwerden von Begünstigten
2
4
- Von der GSD anerkannte Beschwerden
0
0
- Von der GSD abgelehnte Beschwerden
2
3
Abgeschlossene Dossiers
483
508
* Manche Beschwerden führen zu einer Wiedererwägung des angefochtenen Entscheids und werden deshalb in den drei Rubriken (Annahme, Ablehnung oder Nichteintreten) nicht erfasst.
Soziale Aktion und Familienpolitik
-
Das KSA trägt auf verschiedene Arten zur Koordination des kantonalen Sozialhilfedispositivs und zur Stärkung seines Zusammenhalts bei. Es informiert die Öffentlichkeit («Freiburg für alle»), unterstützt die Interventionen der spezialisierten Sozialdienste (Art. 14 SHG), führt Präventionsaktionen durch (Spielsucht oder Überschuldung) und kümmert sich um die Abfassung des kantonalen Berichts über die soziale Situation und die Armut.
- Das KSA führte die Überarbeitung der Vereinbarungen weiter, die es mit den spezialisierten Sozialdiensten im Rahmen von Artikel 14 SHG unterhält. Diese Überarbeitung erfolgt in Form eines Leistungsauftrags. Im Jahr 2022 erfolgten Prüfung und Abschluss dieser Aufträge mit Banc Public und Pro Senectute Freiburg (in Zusammenarbeit mit dem Sozialvorsorgeamt) sowie mit dem frauenraum und «Le Tremplin» (in Zusammenarbeit mit dem Sozialvorsorgeamt und dem Kantonsarztamt).
- Das KSA hat die Schritte für die Erstellung eines neuen Berichts zur umfassenden Familienpolitik in Beantwortung auf das Postulat 2019-GC-41 eingeleitet. Die Arbeiten wurden nach einem partizipativen Ansatz durchgeführt, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren der Verbände, die zu dieser Politik beitragen. Eine Beratungsgruppe wurde einberufen und ein externer Auftrag vergeben.
Zur Förderung einer umfassenden Sichtweise der Bedürfnisse der Familien des Kantons sowie der Interventionen und Herausforderungen punkto Familienpolitik stellt das KSA die Koordination sicher, sodass in Zusammenarbeit mit dem Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB), dem Jugendamt (JA) oder noch der Fachstelle für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention (IMR) eine kantonale Strategie entstehen kann. Das KSA hat Einsitz in der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen.
- In Zusammenarbeit mit der Kantonalen Sozialversicherungsanstalt hat das KSA die Vernehmlassungsergebnisse zum allgemein befürworteten Vorentwurf des Gesetzes und der Botschaft über die Ergänzungsleistungen für Familien ausgewertet. Wie bei der Vernehmlassung zum SHG-Vorentwurf wurde eine Prüfung hinsichtlich einer möglichen Entflechtung und einer neuen Aufgabenverteilung zwischen Gemeinden und Staat gefordert. Ziel ist es, 2023 zuerst dem Staatsrat und dann dem Grossen Rat einen Gesetzentwurf und eine Botschaft zu unterbreiten.
- Mit Hilfe des Budgets im Rahmen der «Strategie Nachhaltige Entwicklung» des Staates Freiburg hat das KSA eine Studie über die bei den Ergänzungsleistungen für Familien angewandten Berechnungsmodelle in Auftrag gegeben und begleitet; diese wird nach Abschluss der Vernehmlassung bei der Erarbeitung des Gesetzesvorentwurfs herangezogen. Die Studie wurde von dem in Lausanne ansässigen Büro «Interface» durchgeführt.
- Gemeinsam mit der Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) hat das KSA den Leistungsauftrag des Jahres 2021 für den Verein EX-pression erarbeitet, der die Entwicklung eines Programms zur Unterstützung von gewaltausübenden Person beabsichtigt, dies infolge Inkrafttreten des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention) und der daraus resultierenden Gesetzesänderungen auf Bundes- und Kantonsebene.
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Der Sozialfonds leistet Beitragsleistungen an private, als gemeinnützig anerkannte, nicht gewinnorientierte Sozialeinrichtungen, die in der Regel nicht vom Staat subventioniert werden, dies für Sozialprojekte zugunsten von Personen, die in unsicheren Verhältnissen oder in Armut leben. Dank dieses Fonds wurden im Berichtsjahr 20 Stiftungen oder Vereine mit insgesamt 341 133 Franken unterstützt (2021: 339 076 Franken).
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Das KSA ist führt das Sekretariat und das Präsidium der kantonalen Kommission für die Prävention und Bekämpfung von Spielsucht und Überschuldung und verwaltet den Fonds für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht. Der Fonds hat Subventionen in Höhe von insgesamt 159 765 Franken (2021: 260 740 Franken) gesprochen.
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Die Kommission für die Verwendung des Entschuldungsfonds besteht aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Tätigkeitsbereiche. 2022 trat sie für drei Sitzungen zusammen und entschied über vier Entschuldungsanträge. Sie fällte ausserdem drei positive Entscheide über einen Gesamtbetrag von 58 090.75 fr. Franken (2021: 84 877.85 Franken).
Fr.
Für Darlehen verfügbare Summe am 1. Januar 2022
1 218 213.35
Vom Fonds geliehene Summe
./.
73 090.75
Dem Fonds rückerstattete Summe
+
105 543.10
Für Darlehen verfügbare Summe am 31. Dezember 2022
1 250 665.70
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Kostenlose Hygieneprodukte in Schulen, öffentlichen Einrichtungen und Sportanlagen
Die Arbeiten am Bericht zum Postulat 2020-GC-204 über kostenlose Hygieneprodukte in Schulen, öffentlichen Einrichtungen und Sportanlagen führte zur Umsetzung eines Pilotprojekts. Dieses in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Freiburg durchgeführte Projekt testete Ausgabevorrichtungen in mehreren Einrichtungen, um Empfehlungen zu erarbeiten und die Kosten für die Umsetzung zu bewerten.
Bericht über die soziale Situation und die Armut
Die Arbeiten für den zweiten Bericht über die soziale Situation und die Armut im Kanton Freiburg wurden fortgeführt; der Bericht sollte im Laufe 2023 abgeschlossen werden.
Lebensmittelbank
Schliesslich analysierte und bewertete das KSA die Schaffung einer Lebensmittelbank, um den Bericht zur Erfüllung von Postulat 2021-GC-165 abzuschliessen, der für 2023 geplant ist.
Freiburg für alle (FfA)
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Auftrag von Freiburg für alle (FfA) ist es, den Bürgerinnen und Bürgern des Kantons Freiburg einen einfachen, gerechten, neutralen und benutzerfreundlichen Zugang zu individuell zugeschnittenen Informationen zu ermöglichen. Mit den eingeholten Informationen können sich die Personen innerhalb des Sozialhilfedispositivs besser zurechtfinden und sich an die professionellen Hilfsdienste wenden, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechen. All dies geschieht in absoluter Vertraulichkeit und vollkommen unverbindlich und soll einer Verschlechterung der sozialen Lage vorbeugen.
Im Jahr 2022 beantwortete FfA 1642 Anfragen aus der Bevölkerung, was einem Anstieg von rund 30 % im Vergleich zu den Vorjahren entspricht. Am häufigsten betroffene Bereiche: finanzielle Unterstützung, Sozialversicherungen, Verwaltungsschritte mit Hilfe von FfA, Arbeitssuche, physische und psychische Krankheit, Wohnen, Aufenthaltsgenehmigung, Konflikte/Streitfälle.
FfA wurde formell als zertifizierte Ausbildungsinstitution anerkannt, die praktische Ausbildungsplätze für FH-Studierende mit Studiengang Soziale Arbeit anbietet.
Es wurden verschiedene interinstitutionelle Treffen mit rund 15 Organisationen des sozial-gesundheitlichen Netzwerks organisiert, hauptsächlich auf kantonaler, aber auch auf ausserkantonaler Ebene. FfA hat im Rahmen seiner Werbetätigkeit mit verschiedenen Partnern zusammengearbeitet: mit der Schweizerischen Patientenorganisation für Beratungssprechstunden zum Thema Krankenkassen, mit dem FNPG bei der Einweihung des Zentrum für integrierte psychiatrische Versorgung in Freiburg, mit dem SAH für Französischkurse in den Parks und mit «La Tuile» im Rahmen der aufsuchende Sozialarbeit im Wohnwagen «L'Echappée belle» während des Suppenfestivals. Des Weiteren arbeitete FfA aktiv an einer Forschungsarbeit der Professoren Vatron-Steiner und Bickel zum Thema E-Government und Sozialarbeit mit.
Kennzahlen
von Freiburg für alle auf Anfragen aus der Bevölkerung (+30 %).
ukrainische Staatsangehörige sind in den Kanton Freiburg gekommen.
OHG-Dossiers wurden bearbeitet.